Trossinger Zeitung

Der Tod kam mit 232 km/h

Weil ein Raser in seinem 560-PS-Auto kein Limit kannte, musste ein 22-Jähriger sterben

- Von Ulf Vogler

INGOLSTADT (dpa) - Als hinter ihm ein anderer Autofahrer mit einem enormen Tempo kam, hatte der 22Jährige keine Überlebens­chance mehr. Mit mehr als 230 Stundenkil­ometern soll ein 23-jähriger Raser auf der Autobahn 9 den Wagen des vorausfahr­enden Fahrers auf der Überholspu­r gerammt haben – der Mann am Steuer war sofort tot. Sein Fahrzeugwr­ack wurde noch etwa 100 Meter eine Lärmschutz­wand entlangges­chleudert.

Wenn er könnte, würde er sein Leben für das des Opfers geben, sagte der Unfallveru­rsacher am Mittwoch zu Beginn des Prozesses vor dem Landgerich­t Ingolstadt. Der deutsche Staatsange­hörige ist wegen Totschlags und wegen eines verbotenen Kraftfahrz­eugrennens angeklagt. Ihm droht eine langjährig­e Haftstrafe. Etwa ein Jahr saß der Mann bereits in Untersuchu­ngshaft, derzeit ist der Haftbefehl ausgesetzt.

„Es tut mir unendlich leid, dass es zum Unfall gekommen ist“, das Geschehen beschäftig­e ihn auch nach 15 Monaten noch jeden Tag, betonte der Fertigungs­mechaniker eines Automobilk­onzerns. Laut der Anklage hatte er am 20. Oktober 2019 bei Ingolstadt spät abends mit seinem Sportwagen auf der Überholspu­r das Auto des 22Jährigen nach einer kurzen Vollbremsu­ng mit mindestens 232 Stundenkil­ometern gerammt. An dieser Stelle der Fernstraße war zu diesem Zeitpunkt eine maximale Geschwindi­gkeit von 100 km/h erlaubt.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte absichtlic­h das Tempolimit überschrit­ten hat mit dem Ziel, möglichst schnell fahren zu können. „Hierbei nahm der Angeschuld­igte den Tod anderer Verkehrste­ilnehmer durch sein Handeln aus

Gleichgült­igkeit zumindest billigend in Kauf“, sagte die Staatsanwä­ltin.

Sein Fahrzeug hatte der 23-Jährige nach den Ermittlung­en auf ein Geschoss mit 560 PS getunt. Der Bolide hätte so bis zu 350 Stundenkil­ometer schnell fahren können. Doch die beiden Verteidige­r des 23-Jährigen wollen das Bild widerlegen, wonach ihr Mandant ein gewissenlo­ser Raser sei. „Er ist kein fanatische­r Autofahrer“, sagte Rechtsanwa­lt Andreas Ruch. „Er wollte diesen Unfall nicht.“Der Verteidige­r betonte, dass das Tempolimit am Ort des Zusammenst­oßes nicht aus Gründen der Verkehrssi­cherheit gegolten habe. Es gehe um eine Beschränku­ng aus Lärmschutz­gründen während der Nacht. Die Strecke selbst sei übersichtl­ich.

Der Angeklagte erklärte, der Autofahrer vor ihm sei ohne zu blinken auf die linke Spur gewechselt. „Ich bin sofort mit beiden Füßen auf die Bremse getreten.“Doch nach zwei Sekunden sei es zum Aufprall gekommen. Die Strafkamme­r hat noch neun weitere Verhandlun­gstage geplant, um das Geschehen aufzukläre­n. Das Urteil könnte dann Ende März fallen.

Seit einigen Jahren werden solche Unfälle von der Justiz mitunter härter geahndet, nachdem sich früher Raser oft nur wegen fahrlässig­er Tötung verantwort­en mussten. Der Gesetzgebe­r hat zudem vor etwa drei Jahren illegale Autorennen zu einem Tatbestand im Strafgeset­zbuch gemacht.

Dieser Paragraf 315d spielt auch in dem Ingolstädt­er Fall eine Rolle, denn nicht nur Geschwindi­gkeitswett­bewerbe mehrerer Fahrer auf öffentlich­en Straßen sind im juristisch­en Sinn ein verbotenes Rennen. Da in diesem Fall sogar ein Mensch zu Tode kam, droht dem 23-Jährigen allein wegen des neuen Raserparag­rafen eine bis zu zehnjährig­e Haftstrafe. Hinzu kommt der Totschlags­vorwurf.

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FOTO: ULF VOGLER/DPA Der Angeklagte (links) versteckt im Sitzungssa­al des Landgerich­ts Ingolstadt sein Gesicht hinter einem Aktenordne­r.

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