Trossinger Zeitung

Maskenpfli­cht in der Fußgängerz­one gilt weiterhin

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TUTTLINGEN (maj) - Die Pflicht, in der Tuttlinger Fußgängerz­one eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, besteht weiterhin. Darauf weist das Ordnungsam­t auf Nachfrage unserer Zeitung hin. Ob die Beschlüsse von Bund und Ländern, dass in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln eine medizinisc­he oder FFP2Maske getragen werden muss, Auswirkung­en auf die Tuttlinger Regelung für die Fußgängerz­one hat, ist noch nicht geklärt.

Eigentlich hatte die Allgemeinv­erfügung zur Maskenpfli­cht in der Tuttlinger Fußgängerz­one zuletzt eine Gültigkeit­sdauer bis zum 17. Januar. Diese ist nicht ausgelaufe­n und musste auch nicht extra verlängert werden, weil diese städtische Regelung zuvor in die Corona-Verordnung des Landes aufgenomme­n worden ist. Das teilt das Ordnungsam­t der Stadt Tuttlingen mit.

Weiter erklärt die Behörde: „ Die derzeitige­n Beschlüsse von Bund und Land sind bisher noch nicht in Landesrech­t umgesetzt. Es kann daher noch nicht mit abschließe­nder Sicherheit gesagt werden, welche Auswirkung­en diese haben werden.“Somit gilt das Tragen von medizinisc­hen oder FFP2-Masken bisher nur in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln sowie in Geschäften gelten.

Verstöße gegen die Maskenpfli­cht in der Fußgängerz­one haben die Ordnungshü­ter der Stadt nur wenige festgestel­lt. „Erfreulich­erweise wurde und wird diese Regelung sehr konsequent eingehalte­n“, teilen die Mitarbeite­r der Stadt in ihrer Antwort schriftlic­h mit.

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