Maskenpflicht in der Fußgängerzone gilt weiterhin
TUTTLINGEN (maj) - Die Pflicht, in der Tuttlinger Fußgängerzone eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, besteht weiterhin. Darauf weist das Ordnungsamt auf Nachfrage unserer Zeitung hin. Ob die Beschlüsse von Bund und Ländern, dass in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln eine medizinische oder FFP2Maske getragen werden muss, Auswirkungen auf die Tuttlinger Regelung für die Fußgängerzone hat, ist noch nicht geklärt.
Eigentlich hatte die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Tuttlinger Fußgängerzone zuletzt eine Gültigkeitsdauer bis zum 17. Januar. Diese ist nicht ausgelaufen und musste auch nicht extra verlängert werden, weil diese städtische Regelung zuvor in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen worden ist. Das teilt das Ordnungsamt der Stadt Tuttlingen mit.
Weiter erklärt die Behörde: „ Die derzeitigen Beschlüsse von Bund und Land sind bisher noch nicht in Landesrecht umgesetzt. Es kann daher noch nicht mit abschließender Sicherheit gesagt werden, welche Auswirkungen diese haben werden.“Somit gilt das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken bisher nur in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften gelten.
Verstöße gegen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone haben die Ordnungshüter der Stadt nur wenige festgestellt. „Erfreulicherweise wurde und wird diese Regelung sehr konsequent eingehalten“, teilen die Mitarbeiter der Stadt in ihrer Antwort schriftlich mit.