Steuern sparen beim Computerkauf
Was sich für Arbeitnehmer ändert und wie sie profitieren können
BERLIN - Einen „Impuls von 2,3 Milliarden Euro“für die Digitalisierung Deutschlands verspricht Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) durch eine Vereinfachung im Steuerrecht: Computer einschließlich Software können ab 2021 abgeschrieben werden. Das hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten jüngst bei ihrem Corona-Krisentreffen beschlossen. „Schnell, gezielt und unbürokratisch“wolle er die Wirtschaft stimulieren und die Digitalisierung fördern, sagte Scholz danach. Inzwischen zeichnen sich die Details ab.
Wie war die bisherige Regelung?
Ausgaben für Geräte wie Computer, die länger als ein Jahr genutzt werden, dürfen bei der Steuer nicht sofort als Kosten angesetzt werden, sondern verteilt über die Nutzungsdauer. Bei Computern ist die Abschreibungsfrist normalerweise drei Jahre. Es gibt aber eine Vereinfachung: „Geringwertige Wirtschaftsgüter“mit einem Anschaffungspreis von maximal 800 Euro netto können sofort abgeschrieben werden. Das gilt nicht nur für Computer, sondern generell. Dabei wird auch Zubehör mit eingerechnet, das nicht selbstständig nutzbar ist, beispielsweise ein Monitor. Die Unternehmen mussten Computer und Software getrennt erfassen, weil die Abschreibung meist auf einen unterschiedlichen Zeitraum verteilt wurde. Bei Software und Druckern war er oft länger als bei Computern.
Wie ist die neue Regelung?
Rückwirkend zum 1. Januar 2021 können auch teure Computerhardware und Software bei Neuanschaffungen sofort im Jahr der Anschaffung ohne Obergrenze abgeschrieben werden. Längerfristig bedeutet das gar keinen Steuerausfall für den Staat: Er nimmt im ersten Jahr weniger ein, danach aber entsprechend mehr.
Profitieren nur Unternehmen?
Nein, auch Arbeitnehmer, die sich einen Computer anschaffen, um ihn für den Beruf zu nutzen, etwa im Homeoffice. Voraussetzung ist allerdings, dass sie – zusammen mit anderen Ausgaben wie der HomeofficePauschale – auf mehr als die Arbeitnehmerpauschale von 1000 Euro im Jahr kommen, die jeder ohne Nachweis von Kosten nutzen kann. Zudem kann nur der Teil angesetzt werden, der auf die berufliche Nutzung entfällt, nicht dagegen die private. Bei Computern akzeptieren die Finanzämter häufig einen beruflichen Anteil von 50 Prozent.
Zahlt sich die Neuregelung erst aus, wenn ich im nächsten Jahr die
Steuererklärung für das Jahr 2021 abgebe?
Für Arbeitnehmer geht das auch früher, nämlich über die Lohnsteuerermäßigung, so der Rat von HermannJosef Tenhagen, Chefredakteur des Verbraucherportals finanztip.de. Dazu sind allerdings voraussichtlich mindestens 1600 Euro Werbungskosten erforderlich. Neben dem Computer zählen dabei auch beispielsweise die Homeoffice-Pauschale oder die Anschaffung von Möbeln fürs Arbeiten zu Hause, aber auch etwa Gewerkschaftsbeiträge. Dann kann beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden, allerdings nicht online,
sondern nur auf einem Papierformular. „Die Behörde will ihn ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben haben“, so Tenhagen.
Und was ist mit 2020?
Da gilt die Regelung noch nicht. Ausnahme: Wurde da ein Computer angeschafft, der noch nicht voll abgeschrieben ist, kann der ganze Restwert 2021 angesetzt werden. Allerdings fordern die Landeswirtschaftsminister auf Initiative von Nicole Hoffmeister-Kraut aus BadenWürttemberg, die Neuregelung solle rückwirkend auch für 2020 gelten. Viele Unternehmen hätten ihren Mitarbeitern „bereits seit dem ersten Lockdown im letzten Jahr das Arbeiten von zu Hause ermöglicht und im Zuge dessen viel in technische Ausstattung investiert“, so die CDU-Politikerin.
Entscheidend sind allerdings die Finanzminister, und ob die zustimmen, ist offen. Sie planen keine Gesetzesänderung, sondern nur eine Regelung durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Das dürfte erst im Februar vorliegen.