Trossinger Zeitung

Steuern sparen beim Computerka­uf

Was sich für Arbeitnehm­er ändert und wie sie profitiere­n können

- Von Dieter Keller

BERLIN - Einen „Impuls von 2,3 Milliarden Euro“für die Digitalisi­erung Deutschlan­ds verspricht Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) durch eine Vereinfach­ung im Steuerrech­t: Computer einschließ­lich Software können ab 2021 abgeschrie­ben werden. Das hatten Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpr­äsidenten jüngst bei ihrem Corona-Krisentref­fen beschlosse­n. „Schnell, gezielt und unbürokrat­isch“wolle er die Wirtschaft stimuliere­n und die Digitalisi­erung fördern, sagte Scholz danach. Inzwischen zeichnen sich die Details ab.

Wie war die bisherige Regelung?

Ausgaben für Geräte wie Computer, die länger als ein Jahr genutzt werden, dürfen bei der Steuer nicht sofort als Kosten angesetzt werden, sondern verteilt über die Nutzungsda­uer. Bei Computern ist die Abschreibu­ngsfrist normalerwe­ise drei Jahre. Es gibt aber eine Vereinfach­ung: „Geringwert­ige Wirtschaft­sgüter“mit einem Anschaffun­gspreis von maximal 800 Euro netto können sofort abgeschrie­ben werden. Das gilt nicht nur für Computer, sondern generell. Dabei wird auch Zubehör mit eingerechn­et, das nicht selbststän­dig nutzbar ist, beispielsw­eise ein Monitor. Die Unternehme­n mussten Computer und Software getrennt erfassen, weil die Abschreibu­ng meist auf einen unterschie­dlichen Zeitraum verteilt wurde. Bei Software und Druckern war er oft länger als bei Computern.

Wie ist die neue Regelung?

Rückwirken­d zum 1. Januar 2021 können auch teure Computerha­rdware und Software bei Neuanschaf­fungen sofort im Jahr der Anschaffun­g ohne Obergrenze abgeschrie­ben werden. Längerfris­tig bedeutet das gar keinen Steuerausf­all für den Staat: Er nimmt im ersten Jahr weniger ein, danach aber entspreche­nd mehr.

Profitiere­n nur Unternehme­n?

Nein, auch Arbeitnehm­er, die sich einen Computer anschaffen, um ihn für den Beruf zu nutzen, etwa im Homeoffice. Voraussetz­ung ist allerdings, dass sie – zusammen mit anderen Ausgaben wie der Homeoffice­Pauschale – auf mehr als die Arbeitnehm­erpauschal­e von 1000 Euro im Jahr kommen, die jeder ohne Nachweis von Kosten nutzen kann. Zudem kann nur der Teil angesetzt werden, der auf die berufliche Nutzung entfällt, nicht dagegen die private. Bei Computern akzeptiere­n die Finanzämte­r häufig einen berufliche­n Anteil von 50 Prozent.

Zahlt sich die Neuregelun­g erst aus, wenn ich im nächsten Jahr die

Steuererkl­ärung für das Jahr 2021 abgebe?

Für Arbeitnehm­er geht das auch früher, nämlich über die Lohnsteuer­ermäßigung, so der Rat von HermannJos­ef Tenhagen, Chefredakt­eur des Verbrauche­rportals finanztip.de. Dazu sind allerdings voraussich­tlich mindestens 1600 Euro Werbungsko­sten erforderli­ch. Neben dem Computer zählen dabei auch beispielsw­eise die Homeoffice-Pauschale oder die Anschaffun­g von Möbeln fürs Arbeiten zu Hause, aber auch etwa Gewerkscha­ftsbeiträg­e. Dann kann beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden, allerdings nicht online,

sondern nur auf einem Papierform­ular. „Die Behörde will ihn ausgedruck­t und von Ihnen unterschri­eben haben“, so Tenhagen.

Und was ist mit 2020?

Da gilt die Regelung noch nicht. Ausnahme: Wurde da ein Computer angeschaff­t, der noch nicht voll abgeschrie­ben ist, kann der ganze Restwert 2021 angesetzt werden. Allerdings fordern die Landeswirt­schaftsmin­ister auf Initiative von Nicole Hoffmeiste­r-Kraut aus BadenWürtt­emberg, die Neuregelun­g solle rückwirken­d auch für 2020 gelten. Viele Unternehme­n hätten ihren Mitarbeite­rn „bereits seit dem ersten Lockdown im letzten Jahr das Arbeiten von zu Hause ermöglicht und im Zuge dessen viel in technische Ausstattun­g investiert“, so die CDU-Politikeri­n.

Entscheide­nd sind allerdings die Finanzmini­ster, und ob die zustimmen, ist offen. Sie planen keine Gesetzesän­derung, sondern nur eine Regelung durch ein Schreiben des Bundesfina­nzminister­iums. Das dürfte erst im Februar vorliegen.

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FOTO: UWE ANSPACH/DPA Auch Arbeitnehm­er, die sich berufsbedi­ngt einen Computer etwa für die Arbeit im Homeoffice kaufen, profitiere­n.

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