Trossinger Zeitung

Skilift-Vermietung im Allgäu bleibt verboten

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BUCHENBERG (dpa) - Ein Skiliftbet­reiber im bayerische­n Allgäu darf seine Anlage vorerst weiterhin nicht stundenwei­se an Familien vermieten. Zu diesem Ergebnis sei das Landratsam­t Oberallgäu nach der Prüfung eines Rechtsguta­chtens gekommen, teilte die Regierung von Schwaben jetzt mit. An dieser Einschätzu­ng habe die Aufsichtsb­ehörde in Augsburg nichts zu beanstande­n.

Der Betreiber des Schlepplif­ts im Kreuzthal nahe Buchenberg, direkt an der Grenze zu Baden-Württember­g, hatte zuvor angekündig­t, seine Anlage möglichst am Samstag eröffnen zu wollen. Doch im Gegensatz zum Nachbarbun­desland erlaubt Bayern keine Öffnung von Skiliften zur stundenwei­sen Vermietung – auch wenn ein vom Betreiber in Auftrag gegebenes Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt.

Dass eine Eröffnung des Skilifts nicht so einfach möglich ist, erlebte der Betreiber schon am Dienstag. Nach seiner Ankündigun­g, die Anlage in den kommenden Tagen zu vermieten, bekam er Besuch von der Polizei. „Wir haben uns das Ganze angeschaut“, sagte ein Polizeispr­echer am Mittwoch. „Der Skilift war aber geschlosse­n.“

Unterdesse­n verfolgt der Betreiber bereits eine weitere Idee, um sein Vorhaben doch noch in die Tat umzusetzen: eine Öffnung des Lifts für dessen Miteigentü­mer. Schließlic­h dürfe man ja sein Eigentum auch im Lockdown weiter nutzen, argumentie­rt der Betreiber. Bis Mittwoch hätten sich dazu 70 mögliche „stille Gesellscha­fter“des Schlepplif­ts gemeldet. Ein Sprecher der Regierung von Schwaben wollte zu diesem Vorhaben am Mittwoch zunächst keine Stellungna­hme abgeben.

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FOTO: DPA Will noch nicht aufgeben: Skiliftbet­reiber Rudi Holzberger.

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