Das Imperium schlägt zurück
Nach den Handelsbeschränkungen mit Gamestop-Aktien steht der Verdacht von Absprachen zwischen Hedgefonds und Onlinebrokern im Raum
AUSTIN/NEW YORK/WASHINGTON (dpa) - In die Auseinandersetzung um die Spekulationen mit Aktien des Videospielhändlers Gamestop und anderer Unternehmen an der USBörse haben sich die ersten Justizbehörden eingeschaltet. Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton teilte am Freitag (Ortszeit) mit, Informationen von Robinhood und einer Reihe weiterer Onlinebroker angefordert zu haben, um herauszufinden, ob bei den Beschränkungen des Handels mit Aktien von Gamestop und einigen anderen Firmen alles mit rechten Dingen zugegangen sei.
Es gebe anscheinend Absprachen von Hedgefonds mit Handelsplattformen und Webservern zur Abwehr von Bedrohungen ihrer Marktdominanz.
Die Unternehmen der Wall Street dürften nicht zu ihrem eigenen Vorteil den öffentlichen Zugang zum freien Markt beschränken, teilte der Staatsanwalt mit. „Es stinkt nach
Korruption.“Bei dem Konflikt stehen sich Hedgefonds, die auf den Verfall von Aktien angeschlagener Firmen wetten, und teils in Onlineforen organisierte Hobbyanleger gegenüber, die die Kurse mit konzertierten Käufen nach oben treiben.
Durch die Handelsrestriktionen von Brokern wie Robinhood sehen sich die Kleinanleger, die in dem Kräftemessen zuletzt die Oberhand hatten, auf ihrer Gewinnstrecke ausgebremst. Einige Hedgefonds erlitten bei ihren Wetten extrem hohe Verluste, deshalb gibt es den Verdacht, dass die Handelsplattformen ihnen den Rücken freihalten. Robinhood und Co. streiten dies ab, doch die Empörung ist nicht nur bei Anlegern groß, sondern auch in der Politik. New
Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James will ebenfalls ermitteln.
Auch in Deutschland regt sich schwere Kritik an den Brokern. Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Dass Neobroker nun den Handel mit der Aktie aussetzen, ist der Super-GAU. In einer solch intensiven Situation entziehen sie den Anlegern die Grundlage, frei agieren zu können.“Es stelle sich die Frage nach der Grundlage, sagte Tüngler. Sei die Möglichkeit für Robinhoods Schritt in den AGB festgehalten, entstehe für den Broker ein Reputationsschaden. „Ist es nicht festgehalten, haben wir ein ernstes rechtliches Problem.“
Der Frust der Anleger über Robinhood ist inzwischen so groß, dass sich weit mehr als 20 000 von ihnen über eine spezielle App bereits einer Sammelklage anschlossen. Die USBörsenaufsicht SEC hatte vor Handelsstart am Freitag erneut bekräftigt, die Vorgänge rund um den Gamestop-Hype zu untersuchen. Die SEC versprach, Kleinanleger zu schützen, wenn die Faktenlage auf manipulative Handelsaktivitäten hinweise. Die Aufsicht werde für „faire, ordentliche und effiziente Märkte“sorgen. Angesichts der großen Aufregung richtete die Behörde extra ein Onlineformular ein und forderte betroffene Anleger zudem auf, sich per E-Mail oder Telefonhotline an die SEC zu wenden.