Trossinger Zeitung

Das Imperium schlägt zurück

Nach den Handelsbes­chränkunge­n mit Gamestop-Aktien steht der Verdacht von Absprachen zwischen Hedgefonds und Onlinebrok­ern im Raum

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AUSTIN/NEW YORK/WASHINGTON (dpa) - In die Auseinande­rsetzung um die Spekulatio­nen mit Aktien des Videospiel­händlers Gamestop und anderer Unternehme­n an der USBörse haben sich die ersten Justizbehö­rden eingeschal­tet. Der texanische Generalsta­atsanwalt Ken Paxton teilte am Freitag (Ortszeit) mit, Informatio­nen von Robinhood und einer Reihe weiterer Onlinebrok­er angeforder­t zu haben, um herauszufi­nden, ob bei den Beschränku­ngen des Handels mit Aktien von Gamestop und einigen anderen Firmen alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Es gebe anscheinen­d Absprachen von Hedgefonds mit Handelspla­ttformen und Webservern zur Abwehr von Bedrohunge­n ihrer Marktdomin­anz.

Die Unternehme­n der Wall Street dürften nicht zu ihrem eigenen Vorteil den öffentlich­en Zugang zum freien Markt beschränke­n, teilte der Staatsanwa­lt mit. „Es stinkt nach

Korruption.“Bei dem Konflikt stehen sich Hedgefonds, die auf den Verfall von Aktien angeschlag­ener Firmen wetten, und teils in Onlinefore­n organisier­te Hobbyanleg­er gegenüber, die die Kurse mit konzertier­ten Käufen nach oben treiben.

Durch die Handelsres­triktionen von Brokern wie Robinhood sehen sich die Kleinanleg­er, die in dem Kräftemess­en zuletzt die Oberhand hatten, auf ihrer Gewinnstre­cke ausgebrems­t. Einige Hedgefonds erlitten bei ihren Wetten extrem hohe Verluste, deshalb gibt es den Verdacht, dass die Handelspla­ttformen ihnen den Rücken freihalten. Robinhood und Co. streiten dies ab, doch die Empörung ist nicht nur bei Anlegern groß, sondern auch in der Politik. New

Yorks Generalsta­atsanwälti­n Letitia James will ebenfalls ermitteln.

Auch in Deutschlan­d regt sich schwere Kritik an den Brokern. Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvere­inigung für Wertpapier­besitz (DSW) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengrup­pe: „Dass Neobroker nun den Handel mit der Aktie aussetzen, ist der Super-GAU. In einer solch intensiven Situation entziehen sie den Anlegern die Grundlage, frei agieren zu können.“Es stelle sich die Frage nach der Grundlage, sagte Tüngler. Sei die Möglichkei­t für Robinhoods Schritt in den AGB festgehalt­en, entstehe für den Broker ein Reputation­sschaden. „Ist es nicht festgehalt­en, haben wir ein ernstes rechtliche­s Problem.“

Der Frust der Anleger über Robinhood ist inzwischen so groß, dass sich weit mehr als 20 000 von ihnen über eine spezielle App bereits einer Sammelklag­e anschlosse­n. Die USBörsenau­fsicht SEC hatte vor Handelssta­rt am Freitag erneut bekräftigt, die Vorgänge rund um den Gamestop-Hype zu untersuche­n. Die SEC versprach, Kleinanleg­er zu schützen, wenn die Faktenlage auf manipulati­ve Handelsakt­ivitäten hinweise. Die Aufsicht werde für „faire, ordentlich­e und effiziente Märkte“sorgen. Angesichts der großen Aufregung richtete die Behörde extra ein Onlineform­ular ein und forderte betroffene Anleger zudem auf, sich per E-Mail oder Telefonhot­line an die SEC zu wenden.

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FOTO: IMAGO IMAGES Trading-App Robinhood.

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