Stadt: Fahrzeug sorgt für freie „Sicht“
Vor Blitzeranhänger in Friedrich-Ebert-Straße geparktes Auto verursacht Spekulationen
VS-SCHWENNINGEN (sbo) - Kleines Auto, große Diskussion: Mehr als 400 Mal wurde der Beitrag über das vor einem Blitzeranhänger geparkte silberne Auto auf einer FacebookSeite kommentiert. Nun lüftet die Stadt das Geheimnis um seinen Zweck.
Ist es ein Privatauto, das von seinem Fahrer dort abgestellt und vom Kommunalen Ordnungsdienst tageund wochenlang nicht mit einem Strafzettel bedacht wurde? Oder handelt es sich um ein städtisches Fahrzeug, das vor dem Enforcement Trailer abgestellt wurde, um dessen freie „Sicht“auf die Straße und die vorbeifahrenden Autos zu sichern?
Nachdem Medien über das mysteriöse Fahrzeug in der FriedrichEbert-Straße berichtet hatten, kochten im Internet die Spekulationen hoch. Nun klärt die Stadt VillingenSchwenningen auf: „Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein städtisches Fahrzeug“, erklärt Pressesprecherin Oxana Brunner auf Anfrage.
Das Auto werde eingesetzt, um Messungen sicherzustellen, indem ausgeschlossen wird, dass diese durch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Weiter heißt es in der Stellungnahme der Stadt: Das Fahrzeug werde „nicht immer, sondern nur an bestimmten Orten eingesetzt“– beispielsweise an der betreffenden Stelle vor Gebäude C des Standorts Schwenningen der Dualen Hochschule Baden Württemberg (DHBW). „Messungen an dieser Stelle werden übrigens immer wieder gefordert!“, bekräftigt Brunner. Das silberne Auto, das wenige Meter vor dem Blitzeranhänger geparkt ist, sei notwendig, „denn wenn an dieser Stelle ein Fahrzeug direkt und ganz knapp vor dem Anhänger stehen würde, wäre die Durchführung der Messungen unter Umständen behindert beziehungsweise nicht möglich“.
Auch dass Blitzeranhänger und Auto auf gebührenpflichtigen Parkplätzen stehen, auf denen eigentlich eine Maximalparkdauer von zwei Stunden gilt, ist laut Stadt rechtens. „Geschwindigkeitsmessungen sind eine hoheitliche Aufgabe der Kommune. Diese sind sinnvoll und notwendig, das belegen auch die Unfallstatistiken/-ursachen der Polizei aufgrund überhöhter Geschwindigkeit“, teilt die städtische Pressesprecherin Brunner hierzu mit. Im Rahmen der Ausübung dieser hoheitlichen Tätigkeit dürfe sowohl der Anhänger als auch das zur Sicherung desselben eingesetzte Fahrzeug auf diesen kostenpflichtigen Parkplätzen stehen – auch über die Maximalparkdauer hinaus. „Hierfür gibt es Ausnahmegenehmigungen“, klärt Brunner auf.