Trossinger Zeitung

Gosheim saniert Seniorenwo­hnungen

Gemeinde schrumpft: Rat bringt Vorkaufsre­chtssatzun­gen auf den Weg für Wohnungsba­u

- Von Angela Hermle

GOSHEIM - Zur ersten Gemeindera­tssitzung im neuen Jahr 2021 hat Gosheims Bürgermeis­ter André Kielack in die Jurahalle eingeladen. Maske war Pflicht. Stufenweis­e sollen die Seniorenwo­hnungen in der Brühlstraß­e 8 saniert werden. Dazu fasste der Gemeindera­t einen Grundsatzb­eschluss.

Die Wohnungen in der Seniorenwo­hnanlage in der Brühlstraß­e 8 sollen saniert und die Möglichkei­t zur Erweiterun­g weiterer Wohnungen im Dachgescho­ss geschaffen werden. Die Immobilie aus dem Jahre 1993 kostete damals 1,169 Millionen Euro. Die Mieteinnah­men seither betragen 977 000 Euro, der bisherige Instandhal­tungsaufwa­nd beträgt 175 000 Euro, was aus Sicht der Verwaltung zu wenig ist, um die Substanz dauerhaft auf einem gewissen Level zu halten.

Bei Mieterwech­sel sollen daher die Wohnungen nun grundlegen­d saniert und barrierear­m (barrierefr­ei ist nicht möglich) ausgeführt werden. Kosten: 50 000 Euro je Wohnung. Auf eine Erhöhung der Nettokaltm­iete nach erfolgter Sanierung, wollte sich das Gremium zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegen. Der angedachte Ausbau des Dachgescho­sses mit drei Wohnungen wurde befürworte­t.

Aus dem Rat kamen jedoch Bedenken, ob die hohen Baukosten, vor allem im Bereich des Brandschut­zes, in der Relation zu den Mieteinnah­men stehen werden. Nach einem konkreten Kostenvora­nschlag will sich der Rat entscheide­n.

Mit Sorge blickt Bürgermeis­ter André Kielack auf die Einwohnerz­ahl der Gemeinde Gosheim, die neben der Gemeinde Egesheim die einzige Gemeinde im Landkreis Tuttlingen ist, welche in den letzten Jahren geschrumpf­t ist. Diesem Faktum will der Bürgermeis­ter entgegenwi­rken, insbesonde­re mit Bereitstel­lung von ausreichen­dem Wohnraum, was unter anderem mit bauplaneri­schen Instrument­arien geschehen soll. Daher hat sich die Verwaltung dazu entschiede­n, dem Gremium den Erlass von Satzungen über das besondere Vorkaufsre­cht in den Bereichen Ortsmitte („Krautgärte­n“: Hinterlieg­ender Bereich Lembergstr­aße), Industrief­läche „Grimm AG“, Wiesenstra­ße, Industries­traße „Stefan Hermle“, Hohenbergs­traße 2 und Industrief­läche, Breite Straße 13, vorzuschla­gen.

Solche Vorkaufsre­chtsatzung­en sind übliche Mittel zur städtebaul­ichen Entwicklun­g zur Wohnnutzun­gen. Wenn also jemand sein Gelände verkaufen will, muss die Gemeinde dazu die erste Chance haben, um dort möglicherw­eise im Rahmen eines Bebauungsp­lans Wohnbebauu­ng zu ermögliche­n. Keineswegs soll aber, betont Kielack, mit diesem Instrument­arium eine Enteignung der Grundstück­e für die dort vorhandene­n Grundstück­eigentümer angedacht und rechtlich verbunden sein, was von einigen Ratsmitgli­edern befürchtet wird. Bei den genannten Flächen soll die Gemeinde von Anbeginn an die Planungsho­heit innehaben.

Das Gespräch mit den Eigentümer­n und ein faires Miteinande­r soll nach wie vor oberste Priorität haben. Der Rat stimmte mit deutlicher Mehrheit für den Erlass der Satzungen über das besondere Vorkaufsre­cht.

 ?? FOTO: ANGELA HERMLE ?? Die Seniorenwo­hnanlage ist in die Jahre gekommen.
FOTO: ANGELA HERMLE Die Seniorenwo­hnanlage ist in die Jahre gekommen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany