Gosheim saniert Seniorenwohnungen
Gemeinde schrumpft: Rat bringt Vorkaufsrechtssatzungen auf den Weg für Wohnungsbau
GOSHEIM - Zur ersten Gemeinderatssitzung im neuen Jahr 2021 hat Gosheims Bürgermeister André Kielack in die Jurahalle eingeladen. Maske war Pflicht. Stufenweise sollen die Seniorenwohnungen in der Brühlstraße 8 saniert werden. Dazu fasste der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss.
Die Wohnungen in der Seniorenwohnanlage in der Brühlstraße 8 sollen saniert und die Möglichkeit zur Erweiterung weiterer Wohnungen im Dachgeschoss geschaffen werden. Die Immobilie aus dem Jahre 1993 kostete damals 1,169 Millionen Euro. Die Mieteinnahmen seither betragen 977 000 Euro, der bisherige Instandhaltungsaufwand beträgt 175 000 Euro, was aus Sicht der Verwaltung zu wenig ist, um die Substanz dauerhaft auf einem gewissen Level zu halten.
Bei Mieterwechsel sollen daher die Wohnungen nun grundlegend saniert und barrierearm (barrierefrei ist nicht möglich) ausgeführt werden. Kosten: 50 000 Euro je Wohnung. Auf eine Erhöhung der Nettokaltmiete nach erfolgter Sanierung, wollte sich das Gremium zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegen. Der angedachte Ausbau des Dachgeschosses mit drei Wohnungen wurde befürwortet.
Aus dem Rat kamen jedoch Bedenken, ob die hohen Baukosten, vor allem im Bereich des Brandschutzes, in der Relation zu den Mieteinnahmen stehen werden. Nach einem konkreten Kostenvoranschlag will sich der Rat entscheiden.
Mit Sorge blickt Bürgermeister André Kielack auf die Einwohnerzahl der Gemeinde Gosheim, die neben der Gemeinde Egesheim die einzige Gemeinde im Landkreis Tuttlingen ist, welche in den letzten Jahren geschrumpft ist. Diesem Faktum will der Bürgermeister entgegenwirken, insbesondere mit Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum, was unter anderem mit bauplanerischen Instrumentarien geschehen soll. Daher hat sich die Verwaltung dazu entschieden, dem Gremium den Erlass von Satzungen über das besondere Vorkaufsrecht in den Bereichen Ortsmitte („Krautgärten“: Hinterliegender Bereich Lembergstraße), Industriefläche „Grimm AG“, Wiesenstraße, Industriestraße „Stefan Hermle“, Hohenbergstraße 2 und Industriefläche, Breite Straße 13, vorzuschlagen.
Solche Vorkaufsrechtsatzungen sind übliche Mittel zur städtebaulichen Entwicklung zur Wohnnutzungen. Wenn also jemand sein Gelände verkaufen will, muss die Gemeinde dazu die erste Chance haben, um dort möglicherweise im Rahmen eines Bebauungsplans Wohnbebauung zu ermöglichen. Keineswegs soll aber, betont Kielack, mit diesem Instrumentarium eine Enteignung der Grundstücke für die dort vorhandenen Grundstückeigentümer angedacht und rechtlich verbunden sein, was von einigen Ratsmitgliedern befürchtet wird. Bei den genannten Flächen soll die Gemeinde von Anbeginn an die Planungshoheit innehaben.
Das Gespräch mit den Eigentümern und ein faires Miteinander soll nach wie vor oberste Priorität haben. Der Rat stimmte mit deutlicher Mehrheit für den Erlass der Satzungen über das besondere Vorkaufsrecht.