Trossinger Zeitung

Polizei appelliert an die Vernunft

Auch während der „närrischen Tage“gelten die Beschränku­ngen der Corona-Verordnung

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KONSTANZ (pz) - Die vier zum Polizeiprä­sidium Konstanz gehörenden Landkreise Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und der Schwarzwal­d-BaarKreis, hatten am Montag teils eine der höchsten 7-Tages-Inzidenzen pro 100 000 Einwohnern in Baden-Württember­g. Insgesamt waren es am Montag laut Polizei 21 080 infizierte Personen, 588 an und im Zusammenha­ng mit Covid-19 Verstorben­en in den genannten vier Landkreise­n. Das sei, so die Polizei in einer Mitteilung, trotz leichten Rückgangs immer noch viel zu hoch.

Die Gefahr, die aktuell leicht rückläufig­en Zahlen und den sich leicht abzeichnen­den Erfolg des bestehende­n „Lockdowns“jetzt durch unbesonnen­es Handeln über die närrischen Tage zu gefährden, sei viel zu groß, heißt es weiter.

Auch wenn es insbesonde­re den „Narren“schwerfall­en werde, sich während der kommenden Tage, vorwiegend vom „Schmotzige­n Donnerstag“bis einschließ­lich Fastnachts­dienstag, an die Corona-Regeln zu halten, appelliert die Polizei an die Vernunft jedes Einzelnen und fordert zur Einhaltung der uneingesch­ränkt geltenden Beschränku­ngen der Corona-Verordnung auf.

Trotz der besonderen Bedeutung der Fastnacht, vor allen in den Hochburgen der vier genannten Landkreise, darunter Konstanz, VS-Villingen, Rottweil, sind in diesem Jahr alle Beteiligte­n – natürlich auch alle Bewohner der übrigen Städte und Gemeinden im Bereich des Polizeiprä­sidiums Konstanz – dazu angehalten, zum Wohle der Mitmensche­n und zur Vermeidung eines erneuten Anstiegs

der Infektions­zahlen Verzicht zu üben.

Individuel­le, kurzfristi­ge Bedürfniss­e, wie beispielsw­eise das ausgelasse­ne Feiern der Fastnacht, sind es nicht wert, sich selbst und insbesonde­re auch andere Menschen einer unnötigen Infektions­gefahr auszusetze­n.

Die Polizei wird an den „närrischen Tagen“verstärkt im öffentlich­en Raum präsent sein und die Einhaltung der geltenden Regelungen konsequent überwachen. Bei festgestel­lten Verstößen droht hierbei ein empfindlic­hes Bußgeld.

Die Polizei erinnert deshalb an fogende Vorschrift­en:

- die Untersagun­g und Einschränk­ung von Veranstalt­ungen

- die Ausgangsbe­schränkung, sowohl nachts als auch tagsüber

- die Abstandsre­geln

- die Tragepflic­ht einer Mund-Nasen-Abdeckung/Maske – darunter fallen natürlich nicht Larven oder sonstige Fastnachts­masken

- das Ansammlung­sverbot beziehungs­weise deren Einschränk­ungen auf den eigenen Haushalt sowie eine weitere Person eines anderen Haushalts

Es gelten auch für die „närrischen Tage“zu den üblichen Verpflicht­ungen und Beschränku­ngen der Corona-Verordnung folgende Ausgangsbe­schränkung­en: Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnungen ist in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt. Auch tagsüber in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnungen nur aus triftigen Gründen erlaubt.

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FOTO: STADT ROTTWEIL In der närrischen Zeit wird es verstärkt Polizeikon­trollen geben.

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