Trossinger Zeitung

Annäherung in Raten

Einigung zum Lieferkett­engesetz in Sicht

- Von Hannes Koch

BERLIN - Im Konflikt um das Lieferkett­engesetz ist die Bundesregi­erung der Einigung näher gekommen. „Es gab gute Fortschrit­te bei vielen Punkten, aber noch nicht bei allen ist man am Ziel“, sagte ein Sprecher von Entwicklun­gsminister Gerd Müller (CSU) am Freitag. Einigkeit scheint mittlerwei­le darüber zu bestehen, dass der Umgang der Unternehme­n mit den Menschenre­chten in ihren Zulieferfa­briken unabhängig überwacht werden soll.

Das Lieferkett­engesetz beschäftig­t die Regierungs­koalition aus Union und SPD seit Jahren. Es geht darum, dass in Deutschlan­d sitzende, produziere­nde und verkaufend­e Unternehme­n mehr Verantwort­ung für die Zustände in ihren ausländisc­hen Zulieferfa­briken übernehmen sollen. Viele Waren, die hiesige Geschäfte anbieten, werden von externen Auftragneh­mern in der ganzen Welt hergestell­t. In diesen Zulieferfa­briken sind die Arbeitsbed­ingungen oft schlecht. Deutsche Firmen sollen also Sorge tragen, dass ihre Zulieferer ausreichen­de Löhne zahlen, den Arbeitern Mindesturl­aub einräumen und keine gesundheit­sschädlich­en Chemikalie­n einsetzen.

Das jedenfalls wollen Müller und Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) erreichen.

Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) dagegen fürchtet, dass die Firmen zu strenge Regeln erfüllen müssen. Besonders angesichts der Corona-Krise, die die Wirtschaft ohnehin unter Druck setzt, will er das verhindern. Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) bringt viel Verständni­s für Altmaiers Position auf, will das Problem nun aber vom Tisch schaffen.

Am Freitag saßen die vier Politiker zusammen. Eine zentrale Frage war, wie die Überwachun­g der menschenre­chtlichen Pflichten zu gewährleis­ten sei. In der Diskussion ist die Beauftragu­ng einer staatliche­n Behörde. Bisher bevorzugte­n Müller und Heil allerdings die Variante, den Arbeitern der Zulieferfa­briken den Gang vor deutsche Gerichte zu erleichter­n. Das will Altmaier verhindern. Auch wenn ihm das gelingen sollte, kann in Streitfäll­en zwischen Firmen und Beschäftig­ten freilich der Paragraf 823 des Bürgerlich­en Gesetzbuch­es zum Zuge kommen, der Schadenser­satzansprü­che regelt. Enthielte das neue Gesetz zusätzlich die Formulieru­ng, dass deutsches und nicht ausländisc­hes Recht gilt, könnte die Regelung mehr Wirksamkei­t entfalten.

Außerdem verlangt Altmaier, dass hiesige Firmen nur Verantwort­ung für ihre Hauptzulie­ferer übernehmen sollen.

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