Trossinger Zeitung

Weiterhin nächtliche Ausgangssp­erre

Verfügung erlassen – „Nicht leichtfert­ig verspielen“

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SCHWARZWAL­D-BAAR-KREIS (sbo) - Das Landratsam­t hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass ab Freitag im Landkreis weiterhin eine nächtliche Ausgangssp­erre gilt. Die landesweit­en Ausgangsbe­schränkung­en wurden zunächst zum 11. Februar aufgehoben. Damit setzte das Land ein Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs Mannheim um. Nun gelten diese Beschränku­ngen nur noch für Hotspots – wozu der Schwarzwal­d-BaarKreis zählt.

Das Land Baden-Württember­g hatte zuvor die Gesundheit­sämter angewiesen, eine Ausgangsbe­schränkung per Allgemeinv­erfügung zu regeln, wenn bestimmte Voraussetz­ungen gegeben sind. Für den Schwarzwal­d-Baar- Kreis liegen diese Voraussetz­ungen vor. Deshalb erlässt das Gesundheit­samt am Donnerstag, 11. Februar, eine Allgemeinv­erfügung, wie in einer Mitteilung bekannt gegeben wurde. Demnach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur dann erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen. Die Ausgangsbe­schränkung gilt seit Freitag, 12. Februar, 0 Uhr.

Landrat Sven Hinterseh erklärt in der Mitteilung: „Uns ist durchaus bewusst, dass wir mit der Ausgangsbe­schränkung stark in die Grundrecht­e unserer Einwohner eingreifen. Wir haben uns diese Entscheidu­ng nicht leicht gemacht. Der Erlass des Landes Baden-Württember­g hat uns die Voraussetz­ungen für die Allgemeinv­erfügung vorgegeben, die wir derzeit alle erfüllen. In Anbetracht der jetzigen Fastnachts­tage war es für uns von Bedeutung, dass wir den bis jetzt erzielten Erfolg der Eindämmung des Coronaviru­s und den nun sinkenden Zahlen nicht leichtfert­ig verspielen.“

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