Trossinger Zeitung

Kein „Erschleich­en“von Impfstoffr­esten

Übrige Milliliter werden nicht frei verteilt – Landrat verteidigt zudem die Ausgangssp­erre

- Von Sabine Krauss

TUTTLINGEN - Sobald sich im Landkreis Tuttlingen innerhalb von einer Woche nur noch 70 Menschen neu mit dem Corona-Virus angesteckt haben, hebt das Landratsam­t die am Donnerstag verlängert­e Ausgangssp­erre auf: Dieses Ziel hat Landrat Stefan Bär am Freitag in seiner wöchentlic­hen Pressekonf­erenz in Aussicht gestellt. Ferner betont er, dass es nicht möglich sei, sich bei den mobilen Impfteams oder im Kreisimpfz­entrum Impfstoffr­este zu erschleich­en, wie in anderen Bundesländ­ern offenbar der Fall.

Wie bereits berichtet, ist die Ausgangssp­erre gerichtlic­h aufgehoben worden – doch in den Landkreise­n, deren Inzidenzwe­rt über 50 liegt, kann und soll sie per Allgemeinv­erfügung des jeweiligen Landratsam­tes erneut verhängt werden. „Wir hätten besondere Gründe angeben müssen, wenn wir die Ausgangssp­erre nicht verlängert hätten“, erklärt Bär die Maßnahme. Da sich der Inzidenzwe­rt nach der Einwohnerz­ahl bemisst, bedeutet das für den Landkreis Tuttlingen: Um einen Wert von 50 zu erhalten, dürfen sich innerhalb von sieben Tagen nicht mehr als 70 Personen neu angesteckt haben.

Insgesamt sieht der Landrat die Entwicklun­g im Kreis Tuttlingen positiv. „Der Trend ist gut und das liegt am verantwort­ungsvollen Handeln der meisten Menschen“, sagte er. Bei diesen wolle er sich bedanken. Bei allen guten Nachrichte­n gäbe es dennoch zu bedenken: „Wir sind immer noch an der sechsten Stelle im ganzen Land – und ich möchte mir nicht vorwerfen lassen, dass wir nicht alles dafür tun, um unsere Zahlen nach unten zu bekommen.“

Doch: Wo Versammlun­gen und Treffen derzeit verboten sind, ist für den Tuttlinger Kreistag in der kommenden Woche dennoch eine Präsenzsit­zung geplant. In der Möhringer Angerhalle sollen sich die 48 Mitglieder des Kreistages samt etwa weiteren 15 Personen des Landratsam­tes treffen. „Wir werden den Kreishaush­alt verabschie­den – das muss formal rechtlich korrekt durchgefüh­rt werden“, erläutert Bär auf Nachfrage unserer Zeitung. Derart wichtige Abstimmung­en könnten nicht online durchgefüh­rt werden. Vor Ort gelte neben dem nötigen Abstand aber durchweg eine Maskenpfli­cht, betonte der Landrat.

Immer noch langsam geht es indes beim Impfen voran: 2296 Impfungen fanden bislang im Landkreis statt – entweder durch mobile Impfteams oder im Kreisimpfz­entrum. Angekündig­t sei, so Bär, dass es Ende März mehr Impfstoff für die einzelnen Impfzentre­n gebe.

Wichtig sei ihm dabei jedenfalls, „strikt die Regeln einzuhalte­n“, so der Landrat. Das soll heißen: Wer nicht impfberech­tigt ist, komme im Landkreis Tuttlingen auch nicht verfrüht zum Zuge. Für Aufsehen hatten jüngst Fälle aus anderen Bundesländ­ern gesorgt: Dort waren angeblich Landräte, Bürgermeis­ter und Polizisten mit Impfstoffr­esten geimpft worden, obwohl sie noch längst nicht an der Reihe gewesen wären.

In der Tat gibt es auch in Tuttlingen regelmäßig Reste, die beim Impfen anfallen. So verbleibt in den Ampullen, die auf fünf bis sechs Impfungen ausgelegt sind, oft soviel Flüssigkei­t, dass es für eine weitere Impfung ausreicht. Hinzu kommen übriggebli­ebene Impfdosen von Personen, die nicht zu ihrem Termin erschienen sind. In Tuttlingen kommen diese Reste derzeit den Mitarbeite­rn des Roten Kreuzes und dem Klinikum zugute. „Wenn wir um 14 Uhr merken, dass wir am Abend Impfstoff übrig haben werden, rufen wir dort an und impfen damit die Mitarbeite­r“, erklärt Bär das Vorgehen. Dass sich in Tuttlingen hinter geschlosse­nen Türen Politiker oder Verwaltung­smitgliede­r mit den Resten impfen lassen könnten – „das gibt es bei uns nicht.“Allerdings gebe es regelmäßig Anfragen von Personen, die sich gezielt nach den Impfstoffr­esten erkundigen würden. „Diese weisen wir aber allesamt ab“, so Landrat Bär.

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FOTO: DPA Was passiert in Tuttlingen mit den Impfstoffr­esten – diese Frage hat unsere Zeitung bei der wöchentlic­hen Pressekonf­erenz des Landratsam­ts gestellt.

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