Kein „Erschleichen“von Impfstoffresten
Übrige Milliliter werden nicht frei verteilt – Landrat verteidigt zudem die Ausgangssperre
TUTTLINGEN - Sobald sich im Landkreis Tuttlingen innerhalb von einer Woche nur noch 70 Menschen neu mit dem Corona-Virus angesteckt haben, hebt das Landratsamt die am Donnerstag verlängerte Ausgangssperre auf: Dieses Ziel hat Landrat Stefan Bär am Freitag in seiner wöchentlichen Pressekonferenz in Aussicht gestellt. Ferner betont er, dass es nicht möglich sei, sich bei den mobilen Impfteams oder im Kreisimpfzentrum Impfstoffreste zu erschleichen, wie in anderen Bundesländern offenbar der Fall.
Wie bereits berichtet, ist die Ausgangssperre gerichtlich aufgehoben worden – doch in den Landkreisen, deren Inzidenzwert über 50 liegt, kann und soll sie per Allgemeinverfügung des jeweiligen Landratsamtes erneut verhängt werden. „Wir hätten besondere Gründe angeben müssen, wenn wir die Ausgangssperre nicht verlängert hätten“, erklärt Bär die Maßnahme. Da sich der Inzidenzwert nach der Einwohnerzahl bemisst, bedeutet das für den Landkreis Tuttlingen: Um einen Wert von 50 zu erhalten, dürfen sich innerhalb von sieben Tagen nicht mehr als 70 Personen neu angesteckt haben.
Insgesamt sieht der Landrat die Entwicklung im Kreis Tuttlingen positiv. „Der Trend ist gut und das liegt am verantwortungsvollen Handeln der meisten Menschen“, sagte er. Bei diesen wolle er sich bedanken. Bei allen guten Nachrichten gäbe es dennoch zu bedenken: „Wir sind immer noch an der sechsten Stelle im ganzen Land – und ich möchte mir nicht vorwerfen lassen, dass wir nicht alles dafür tun, um unsere Zahlen nach unten zu bekommen.“
Doch: Wo Versammlungen und Treffen derzeit verboten sind, ist für den Tuttlinger Kreistag in der kommenden Woche dennoch eine Präsenzsitzung geplant. In der Möhringer Angerhalle sollen sich die 48 Mitglieder des Kreistages samt etwa weiteren 15 Personen des Landratsamtes treffen. „Wir werden den Kreishaushalt verabschieden – das muss formal rechtlich korrekt durchgeführt werden“, erläutert Bär auf Nachfrage unserer Zeitung. Derart wichtige Abstimmungen könnten nicht online durchgeführt werden. Vor Ort gelte neben dem nötigen Abstand aber durchweg eine Maskenpflicht, betonte der Landrat.
Immer noch langsam geht es indes beim Impfen voran: 2296 Impfungen fanden bislang im Landkreis statt – entweder durch mobile Impfteams oder im Kreisimpfzentrum. Angekündigt sei, so Bär, dass es Ende März mehr Impfstoff für die einzelnen Impfzentren gebe.
Wichtig sei ihm dabei jedenfalls, „strikt die Regeln einzuhalten“, so der Landrat. Das soll heißen: Wer nicht impfberechtigt ist, komme im Landkreis Tuttlingen auch nicht verfrüht zum Zuge. Für Aufsehen hatten jüngst Fälle aus anderen Bundesländern gesorgt: Dort waren angeblich Landräte, Bürgermeister und Polizisten mit Impfstoffresten geimpft worden, obwohl sie noch längst nicht an der Reihe gewesen wären.
In der Tat gibt es auch in Tuttlingen regelmäßig Reste, die beim Impfen anfallen. So verbleibt in den Ampullen, die auf fünf bis sechs Impfungen ausgelegt sind, oft soviel Flüssigkeit, dass es für eine weitere Impfung ausreicht. Hinzu kommen übriggebliebene Impfdosen von Personen, die nicht zu ihrem Termin erschienen sind. In Tuttlingen kommen diese Reste derzeit den Mitarbeitern des Roten Kreuzes und dem Klinikum zugute. „Wenn wir um 14 Uhr merken, dass wir am Abend Impfstoff übrig haben werden, rufen wir dort an und impfen damit die Mitarbeiter“, erklärt Bär das Vorgehen. Dass sich in Tuttlingen hinter geschlossenen Türen Politiker oder Verwaltungsmitglieder mit den Resten impfen lassen könnten – „das gibt es bei uns nicht.“Allerdings gebe es regelmäßig Anfragen von Personen, die sich gezielt nach den Impfstoffresten erkundigen würden. „Diese weisen wir aber allesamt ab“, so Landrat Bär.