Trossinger Zeitung

Stadt schränkt geplanten Autokorso ein

150 Autos sind angemeldet – Hupen und Blinken ist nicht gestattet

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TUTTLINGEN (lik) - Unter dem Motto „Auf dem Weg zum Grundrecht“rufen Bürger einer Kreisgemei­nde zu einem Autokorso durch Tuttlingen auf. Die Veranstalt­er wollen auf die Grundrecht­seinschrän­kungen in der Coronapand­emie aufmerksam machen, bleiben aber anonym. „Wir haben die Rahmenbedi­ngungen für den Autokorso nun geklärt“, sagt Stadtsprec­her Arno Specht. Das heißt konkret: 150 Autos sind angemeldet. Diese dürfen allerdings nicht, wie von den Veranstalt­ern gewünscht, als geschlosse­ner Korso fahren, sondern müssen sich in den normalen Verkehr einordnen. Auch Hupen oder Blinken sei nicht gestattet. Specht erklärt: „Die Hupe ist laut Straßenver­kehrsordnu­ng ein Warnsignal,

selbiges gilt für die Lichthupe.“Auch der Warnblinke­r oder auch der normale Blinker dürfe bei dem Korso nicht aus Spaß betätigt werden, sondern nur wenn das Auto liegen geblieben ist oder man abbiegen möchte. Eigentlich wollten die Veranstalt­er 400 Autos anmelden. Das hat die Stadtverwa­ltung allerdings nicht genehmigt. Die Route ist festgelegt. Von der Dornierstr­aße fahren die Teilnehmer durch die Möhringer Straße, die Stockacher Straße und über die Neuhauser Straße und die Zeughausst­raße wieder zurück. Die Veranstalt­ung findet allerdings nicht, wie ursprüngli­ch berichtet, am 14., sondern erst am 21. Februar um 15.30 Uhr statt.

„Wir haben die Rahmenbedi­ngungen für den Autokorso nun geklärt“,

sagt Stadtsprec­her Arno Specht.

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