Stadt schränkt geplanten Autokorso ein
150 Autos sind angemeldet – Hupen und Blinken ist nicht gestattet
TUTTLINGEN (lik) - Unter dem Motto „Auf dem Weg zum Grundrecht“rufen Bürger einer Kreisgemeinde zu einem Autokorso durch Tuttlingen auf. Die Veranstalter wollen auf die Grundrechtseinschränkungen in der Coronapandemie aufmerksam machen, bleiben aber anonym. „Wir haben die Rahmenbedingungen für den Autokorso nun geklärt“, sagt Stadtsprecher Arno Specht. Das heißt konkret: 150 Autos sind angemeldet. Diese dürfen allerdings nicht, wie von den Veranstaltern gewünscht, als geschlossener Korso fahren, sondern müssen sich in den normalen Verkehr einordnen. Auch Hupen oder Blinken sei nicht gestattet. Specht erklärt: „Die Hupe ist laut Straßenverkehrsordnung ein Warnsignal,
selbiges gilt für die Lichthupe.“Auch der Warnblinker oder auch der normale Blinker dürfe bei dem Korso nicht aus Spaß betätigt werden, sondern nur wenn das Auto liegen geblieben ist oder man abbiegen möchte. Eigentlich wollten die Veranstalter 400 Autos anmelden. Das hat die Stadtverwaltung allerdings nicht genehmigt. Die Route ist festgelegt. Von der Dornierstraße fahren die Teilnehmer durch die Möhringer Straße, die Stockacher Straße und über die Neuhauser Straße und die Zeughausstraße wieder zurück. Die Veranstaltung findet allerdings nicht, wie ursprünglich berichtet, am 14., sondern erst am 21. Februar um 15.30 Uhr statt.
„Wir haben die Rahmenbedingungen für den Autokorso nun geklärt“,
sagt Stadtsprecher Arno Specht.