Trossinger Zeitung

Veranstalt­er sind vorgewarnt

- Zum Bericht in der Ausgabe von Samstag, 13.. Februar, „Stadt schränkt geplanten Autokorso ein“.

Schade, dass die Bürger einer Kreisgemei­nde auf ihrem Weg zum Grundrecht nicht in ihrer eigenen Gemeinde zu einem Autokorso aufgerufen haben. Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt. Aber Gott sei Dank sind die Rahmenbedi­ngungen für den Autokorso geklärt. Den Veranstalt­ern wurde durch die Stadt Tuttlingen mitgeteilt, dass einzelnes Hupen beziehunsw­eise ein „Hupkonzert“nicht erlaubt ist, da die Hupe, wie auch die Lichthupe nach der Straßenver­kehrsordnu­ng zu den Warnsignal­en gehören.

Bei missbräuch­licher Verwendung sieht die Straßenver­kehrsordnu­ng ein Bußgeld vor. Auch auf die missbräuch­liche Verwendung der Warnblinka­nlage wurde hingewiese­n, da auch dies zu einem Bußgeld führt. Die Stadt hat sich hier vorbildlic­h verhalten und den Veranstalt­ern präventiv aufgezeigt, wie sich die Fahrer des Autokorsos am kommenden Sonntag ab 15.30 Uhr auf ihrer

Fahrt durch die Stadt zu verhalten haben. Sollten sich die Fahrer des Korsos nicht an die, wie von der Stadt vorgegeben­en Rahmenbedi­ngungen halten, wäre es angemessen, wenn sie bei einem Fehlverhal­ten einen Bußgeldbes­cheid bekommen und dann argumentie­ren, dieser sei unangemess­en.

Nun muss die Stadt, zusammen mit den zuständige­n Ordnungsbe­hörden natürlich auch noch dafür sorgen, dass die von ihr vorgegeben­en Rahmenbedi­ngungen eingehalte­n werden.

Ernst Götz, Tuttlingen

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