Veranstalter sind vorgewarnt
Schade, dass die Bürger einer Kreisgemeinde auf ihrem Weg zum Grundrecht nicht in ihrer eigenen Gemeinde zu einem Autokorso aufgerufen haben. Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt. Aber Gott sei Dank sind die Rahmenbedingungen für den Autokorso geklärt. Den Veranstaltern wurde durch die Stadt Tuttlingen mitgeteilt, dass einzelnes Hupen beziehunsweise ein „Hupkonzert“nicht erlaubt ist, da die Hupe, wie auch die Lichthupe nach der Straßenverkehrsordnung zu den Warnsignalen gehören.
Bei missbräuchlicher Verwendung sieht die Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld vor. Auch auf die missbräuchliche Verwendung der Warnblinkanlage wurde hingewiesen, da auch dies zu einem Bußgeld führt. Die Stadt hat sich hier vorbildlich verhalten und den Veranstaltern präventiv aufgezeigt, wie sich die Fahrer des Autokorsos am kommenden Sonntag ab 15.30 Uhr auf ihrer
Fahrt durch die Stadt zu verhalten haben. Sollten sich die Fahrer des Korsos nicht an die, wie von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen halten, wäre es angemessen, wenn sie bei einem Fehlverhalten einen Bußgeldbescheid bekommen und dann argumentieren, dieser sei unangemessen.
Nun muss die Stadt, zusammen mit den zuständigen Ordnungsbehörden natürlich auch noch dafür sorgen, dass die von ihr vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Ernst Götz, Tuttlingen
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