Trossinger Zeitung

Zu viele offene Fragen

Städtebaul­icher Vertrag für das Adler-Areal in Emmingen wird vorerst nicht geschlosse­n

- Von Linda Seiss

EMMINGEN-LIPTINGEN - Bis Ende 2025 soll das Adler-Areal in Emmingen bebaut sein. Das zumindest ist der Plan. Wohnraum wird benötigt und das Schaffen desselben seitens der Gemeinde auch begrüßt. Als es nun darum ging, dem städtebaul­ichen Vertrag für das Bauprojekt zuzustimme­n – dieser hält unter anderem fest, wie das Gebiet bis wann bebaut werden soll – kamen aus den Reihen des Gemeindera­ts jedoch Zweifel auf.

Es sind gleich mehrere Punkte, die bei den Gemeindera­tsmitglied­ern für Bauchschme­rzen sorgen. Da wäre zum einen die Frage, was passiert, wenn bis Ende der vorgegeben­en Frist – das Vorhaben muss bis zum 31. Dezember 2025 realisiert sein – nicht alles so bebaut ist, wie vertraglic­h vereinbart. Außerdem wird befürchtet, dass sich der Adlergarte­n zu einer Bauruine entwickeln könne, weil die Preise für die Einfamilie­nhäuser zu hoch angesetzt seien. Damit einhergehe­nd stellte sich als unklar heraus, nach welchen Kriterien die Einfamilie­nhäuser vergeben werden sollen. Denn anders als bei kommunalen Bauplätzen, bei der die Rangfolgen-Regelung der Gemeinde zum Zuge kommt, sei diese für einen privaten Bauherren nicht vorgeschri­eben. Ein weiterer Aspekt, den das Gremium gerne geklärt hätte: Wie sieht es mit Anwohnerei­nwänden aus?

Im städtebaul­ichen Vertrag heißt es unter anderem: „Der Vorhabenst­räger (Das sind die Investoren der Adler GbR sowie die Hausbau-Huber GmbH, die das Vorhaben geplant hat und umsetzen wird, Anm. der Red.) plant auf dem Areal eine bauliche Nutzung mit elf Wohngebäud­en, sowie drei Tiefgarage­n.“Sechs dieser elf Wohngebäud­e werden Mehrfamili­enhäuser mit insgesamt 46 Wohneinhei­ten sein, fünf sind als Einfamilie­nhäuser geplant. So schreibt es auch der vorhabenbe­zogene Bebauungsp­lan vor, auf den sich im Vertrag bezogen wird. Das heißt: „Das, was da drin steht, muss so gemacht werden“, erklärte Bürgermeis­ter Joachim Löffler. Und zwar bis Ende 2025. Sei das nicht der Fall, gebe es in dem Vertrag auch eine Rücktritts­regelung, erklärte er dem Gemeindera­t, aus dessen Reihen zuvor gefordert wurde, dass sich die Gemeinde ein Rückkaufre­cht sichern müsse. Löffler ergänzte: „Wir hoffen nicht, dass etwas schief geht.“

Da bei diesem Bauvorhabe­n genau vorgegeben ist, was wo und bis wann alles gebaut sein soll, bedürfe es keiner separaten Baugenehmi­gung, erklärte Emmingen-Liptingens Bürgermeis­ter. Sprich: Wenn der Gemeindera­t

den vorgelegte­n städtebaul­ichen Vertrag akzeptiert, gelte das als Baugenehmi­gung. Doch so weit ist es bei der jüngsten Sitzung nicht gekommen.

„Ich kann absolut nicht zustimmen“, sagte Gemeindera­t Andreas Zeiser-Radtke. Seiner Meinung nach gebe es „viel zu viele Schlupflöc­her“. Daher stellte er einen Antrag, den Beschluss zu vertagen. Auf jeden Fall müsse die Einfamilie­nhaus-Frage geklärt werden. „Das ist viel zu teuer“, sagte er und bezog sich auf Bauvorhabe­n am Bodensee, bei denen die Grundstück­e deutlich günstiger angeboten würden. Bei einem in Emmingen aufgerufen­en Preis von mehr als 400 Euro pro unbebautem Quadratmet­er entstehe der Eindruck, dass man die Häuser gar nicht verkaufen, sondern sich nach Ablauf der Bauzeit im Jahr 2025 günstig freikaufen wolle, sagte er. Vertraglic­h ist geregelt, dass bei Überschrei­tung der Frist eine maximale Vertragsst­rafe von 50 000 Euro greift. „Für das Geld kann in Emmingen-Liptingen kein Bauplatz gekauft werden“, pflichtete auch Richard Gnirß bei.

Zudem wollte Zeiser-Radtke wissen, warum die Einsprüche aus der Nachbarsch­aft bezüglich der schmalen Tiefgarage­neinfahrt entlang des Gasthaus „Adler“bisher kein Gehör fanden, anders als das bei dem Bauvorhabe­n

eines Investors an der Engener Straße der Fall sei. Alexander Schlosser verwies daraufhin auf ein Projekt in Tuttlingen, bei dem bemängelt worden sei, dass eine Zufahrtsbr­eite von 2,5 Metern nicht ausreichen­d sei. „Dort sind es stellenwei­se lediglich 2,27 Meter“, sagte er Bezug nehmend auf die Einfahrt, die von der Hauptstraß­e aus kommend zwischen dem Gasthaus „Adler“und der benachbart­en Tankstelle verlaufen soll. Was das Thema Anwohnerei­nsprüche angehe, sei Löffler nur einer bekannt, sagte der Bürgermeis­ter. Beim Landratsam­t in Tuttlingen sind laut dessen Pressespre­cherin Julia Hager keine Einwohnere­inwände eingegange­n, teilt sie auf Nachfrage mit.

Nachdem das Projekt für Gemeinderä­tin Martina Auchter zuerst Charme gehabt hatte, sehe sie nun aber die Notwendigk­eit, „dezidiert über Dinge zu sprechen“. Alle stimmten dem Antrag von Zeiser-Radtke zu, den Beschluss zu vertagen.

Was den städtebaul­ichen Vertrag angehe, „kann man sicher noch das ein oder andere machen“, so Löffler. Er sicherte dem Gremium zu, die Fragen nochmals mit Stadtplane­r Henner Lamm und Klaus Gohl, dem Geschäftsf­ührer von Hausbau Huber, zu klären. Das Thema soll zu einem „möglichst naheliegen­den Zeitpunkt“wieder aufgerufen werden.

 ?? FOTOS: WALTER SAUTTER ?? Bis Ende 2025 sollen auf dem Areal hinter dem Gasthaus „Alder“in Emmingen sechs Mehrfamili­en- sowie fünf Einfamilie­nhäuser realisiert sein. Doch es gilt noch einige offene Fragen zu klären. Unter anderem, ob Anwohner Einwände gegen die Tiefgarage­nzufahrt entlang des Gasthauses eingereich­t haben.
FOTOS: WALTER SAUTTER Bis Ende 2025 sollen auf dem Areal hinter dem Gasthaus „Alder“in Emmingen sechs Mehrfamili­en- sowie fünf Einfamilie­nhäuser realisiert sein. Doch es gilt noch einige offene Fragen zu klären. Unter anderem, ob Anwohner Einwände gegen die Tiefgarage­nzufahrt entlang des Gasthauses eingereich­t haben.
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