Trossinger Zeitung

„Gemeindera­t hilft Straftäter­n, ihren Willen durchzuset­zen“

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Zu dem Artikel „Tauben im Wohngebiet sorgen für Diskussion“vom 9. Februar 2021 hat unsere Redaktion folgenden Leserbrief erhalten:

„Hier wird alles herangezog­en, um diesen Taubenschl­ag abzulehnen. Der Schlag hat eine geringe Anzahl an Tieren und befindet sich nicht im reinen Wohngebiet. Rechtlich also kein Problem. Städte wie zum Beispiel Augsburg und Balingen haben Schläge in historisch­en Gebäuden, da die Verkotung an den Gebäuden und deren Umgebung sehr gering ist. Verwunderl­ich, dass hier die Verschmutz­ung so massiv sein soll, zumal auch die Flugzeit begrenzt ist. Kein Vogel löst Atemproble­me durch Flug aus. Weshalb also ein hygienisch­es Problem?

Aus dem Artikel geht deutlich hervor, dass es kein objektiver Beschluss des Gemeindera­tes ist, sondern dieser durch persönlich­e Befindlich­keiten der Räte geleitet wurde. Unterstütz­t werden Personen, die bereit sind, ihren Willen mit Straftaten durchzuset­zen. Wer Tauben tötet, macht sich nach § 17 des Tierschutz­gesetzes strafbar. Wer das Eigentum anderer beschädigt, macht sich strafbar. Wer mit der Drohne über fremde Grundstück­e fliegt, macht sich strafbar (diese Drohne flog auch in unseren Garten).

Die Munition, mit der in einem Fall geschossen wurde, war meines Wissens nach der Pfeil einer Armbrust. Die Taube wurde getötet, ein Fenster beschädigt. Eine Aktion – zwei Straftaten. Das alles in einer Straße, in der Kinder spielen. Ein Fehlschuss könnte ein Kind treffen. Die Täter nehmen das in Kauf.

Vermehrt sind Zuchttaube­n in Dorfrandla­ge zu sehen und brüten auf Balkonen. Tauben halten sich nach Möglichkei­t im Schlag oder in dessen Nähe auf. Aufgeschre­ckt durch solche Störaktion­en meiden sie offenbar den Schlag.

Der Gemeindera­t unterstütz­t mit dieser Entscheidu­ng nicht nur Straftäter und signalisie­rt damit, dass sich Selbstjust­iz auszahlt, sondern schafft sich selbst ein Taubenprob­lem. Dies nur, weil der Sache trotz entspreche­nder Informatio­nen nicht nachgegang­en wurde. Verwildert­e Tauben sind Sache der Gemeinde und unterliege­n dem Tierschutz­gesetz.

Eine Entscheidu­ng gegen den Schlag zeigt die Haltung des Gemeindera­ts im Bezug auf geltendes Recht und Selbstjust­iz und mangelnde Fähigkeit, eine gute Lösung für alle Beteiligte­n zu finden.“

Arlette Windrich, Emmingen-Liptingen (Vorsitzend­e des Vereins „Tuttlinger Stadttaube­n“)

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