„Gemeinderat hilft Straftätern, ihren Willen durchzusetzen“
Zu dem Artikel „Tauben im Wohngebiet sorgen für Diskussion“vom 9. Februar 2021 hat unsere Redaktion folgenden Leserbrief erhalten:
„Hier wird alles herangezogen, um diesen Taubenschlag abzulehnen. Der Schlag hat eine geringe Anzahl an Tieren und befindet sich nicht im reinen Wohngebiet. Rechtlich also kein Problem. Städte wie zum Beispiel Augsburg und Balingen haben Schläge in historischen Gebäuden, da die Verkotung an den Gebäuden und deren Umgebung sehr gering ist. Verwunderlich, dass hier die Verschmutzung so massiv sein soll, zumal auch die Flugzeit begrenzt ist. Kein Vogel löst Atemprobleme durch Flug aus. Weshalb also ein hygienisches Problem?
Aus dem Artikel geht deutlich hervor, dass es kein objektiver Beschluss des Gemeinderates ist, sondern dieser durch persönliche Befindlichkeiten der Räte geleitet wurde. Unterstützt werden Personen, die bereit sind, ihren Willen mit Straftaten durchzusetzen. Wer Tauben tötet, macht sich nach § 17 des Tierschutzgesetzes strafbar. Wer das Eigentum anderer beschädigt, macht sich strafbar. Wer mit der Drohne über fremde Grundstücke fliegt, macht sich strafbar (diese Drohne flog auch in unseren Garten).
Die Munition, mit der in einem Fall geschossen wurde, war meines Wissens nach der Pfeil einer Armbrust. Die Taube wurde getötet, ein Fenster beschädigt. Eine Aktion – zwei Straftaten. Das alles in einer Straße, in der Kinder spielen. Ein Fehlschuss könnte ein Kind treffen. Die Täter nehmen das in Kauf.
Vermehrt sind Zuchttauben in Dorfrandlage zu sehen und brüten auf Balkonen. Tauben halten sich nach Möglichkeit im Schlag oder in dessen Nähe auf. Aufgeschreckt durch solche Störaktionen meiden sie offenbar den Schlag.
Der Gemeinderat unterstützt mit dieser Entscheidung nicht nur Straftäter und signalisiert damit, dass sich Selbstjustiz auszahlt, sondern schafft sich selbst ein Taubenproblem. Dies nur, weil der Sache trotz entsprechender Informationen nicht nachgegangen wurde. Verwilderte Tauben sind Sache der Gemeinde und unterliegen dem Tierschutzgesetz.
Eine Entscheidung gegen den Schlag zeigt die Haltung des Gemeinderats im Bezug auf geltendes Recht und Selbstjustiz und mangelnde Fähigkeit, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.“
Arlette Windrich, Emmingen-Liptingen (Vorsitzende des Vereins „Tuttlinger Stadttauben“)