Stadt übt Vorkaufsrecht in der Rosenstraße nicht aus
TROSSINGEN (ls) - Die Stadt Trossingen übt ihr besonderes Vorkaufsrecht für das Gebäude Rosenstraße 14 nicht aus. Dies hat der Gemeinderat am Montagabend entschieden. Bürgermeisterin Susanne Irion teilte zudem mit, dass sie in einer Eilentscheidung auch den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts für das Gebäude Rosenstraße 12 beschlossen hat. Dieses sollte eigentlich geltend gemacht werden, wie der Gemeinderat im Januar beschlossen hatte.
2018 hatte der Gemeinderat eine Satzung verabschiedet, die der Stadt erlaubt, ein Vorkaufsrecht auf Gebäude geltend zu machen. Dieses gilt in den Planungsgebieten „Obere Hauptstraße“, „Rudolf-MaschkePlatz“, „Stadtmitte“, „Südliche Bismarckstraße“, „Hohnerstraße“und im unbeplanten Gebiet südlich der Hauptstraße im oberen Bereich. Damit soll die städtebauliche Entwicklung und der Immobilienbestand im Einkaufsquartier der Innenstadt gesichert werden.
Während der Gemeinderat beschloss, im Fall des Gebäudes 14 auf das Vorkaufsrecht zu verzichten, sollte das Gebäude 12 eigentlich gekauft werden. Die Bürgermeisterin hatte diese Entscheidung jüngst aus „wirtschaftlichen und juristischen Gründen und dem Vorliegen einer persönlichen Härte“rückgängig gemacht. Diese wurden zu spät bekannt, um öffentlich darüber zu diskutieren. Der Gemeinderat war darüber in einer nichtöffentlichen Sitzung informiert worden.
Clemens Henn (CDU) merkte an, dass es praktisch gewesen wäre, über die Gebäude in Rosen- und Löhrstraße in einem Block abstimmen zu können. Die Grundstücke hätten als Erweiterungsmöglichkeit für die Schulen dienen können.