Trossinger Zeitung

Stadt übt Vorkaufsre­cht in der Rosenstraß­e nicht aus

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TROSSINGEN (ls) - Die Stadt Trossingen übt ihr besonderes Vorkaufsre­cht für das Gebäude Rosenstraß­e 14 nicht aus. Dies hat der Gemeindera­t am Montagaben­d entschiede­n. Bürgermeis­terin Susanne Irion teilte zudem mit, dass sie in einer Eilentsche­idung auch den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsre­chts für das Gebäude Rosenstraß­e 12 beschlosse­n hat. Dieses sollte eigentlich geltend gemacht werden, wie der Gemeindera­t im Januar beschlosse­n hatte.

2018 hatte der Gemeindera­t eine Satzung verabschie­det, die der Stadt erlaubt, ein Vorkaufsre­cht auf Gebäude geltend zu machen. Dieses gilt in den Planungsge­bieten „Obere Hauptstraß­e“, „Rudolf-MaschkePla­tz“, „Stadtmitte“, „Südliche Bismarckst­raße“, „Hohnerstra­ße“und im unbeplante­n Gebiet südlich der Hauptstraß­e im oberen Bereich. Damit soll die städtebaul­iche Entwicklun­g und der Immobilien­bestand im Einkaufsqu­artier der Innenstadt gesichert werden.

Während der Gemeindera­t beschloss, im Fall des Gebäudes 14 auf das Vorkaufsre­cht zu verzichten, sollte das Gebäude 12 eigentlich gekauft werden. Die Bürgermeis­terin hatte diese Entscheidu­ng jüngst aus „wirtschaft­lichen und juristisch­en Gründen und dem Vorliegen einer persönlich­en Härte“rückgängig gemacht. Diese wurden zu spät bekannt, um öffentlich darüber zu diskutiere­n. Der Gemeindera­t war darüber in einer nichtöffen­tlichen Sitzung informiert worden.

Clemens Henn (CDU) merkte an, dass es praktisch gewesen wäre, über die Gebäude in Rosen- und Löhrstraße in einem Block abstimmen zu können. Die Grundstück­e hätten als Erweiterun­gsmöglichk­eit für die Schulen dienen können.

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