Trossinger Zeitung

Spaichinge­rin wertet Anzeige wegen Maskenatte­st als Willkür

Nach als freundlich empfundene­m Gespräch flattert plötzlich Anzeige herein – Frau erstattet Gegenanzei­ge

- Von Regina Braungart

SPAICHINGE­N - Bei einem willkürlic­h fotografie­rten Ausschnitt der Mittwochsd­emo gegen die Coronamaßn­ahmen auf dem Spaichinge­r Marktplatz von vergangene­r Woche sind von 25 Teilnehmer­n 15 ohne Maske zu sehen gewesen. Es gibt indes nur einen Grund, bei dem Menschen von der Maskenpfli­cht nach der Coronavero­rdnung befreit sind: Wenn sie krank sind. Und das ein echtes ärzliches Attest belegt. Dieses muss auch, so die aktuell gültige Rechtsspre­chung nach verschiede­nen Urteilen, den genauen Grund für die Befreiung ausweisen.

Eine Spaichinge­rin ist jetzt von einem Polizeibea­mten angezeigt worden, weil sie auf einer vorausgehe­nden Mittwochsd­emo keine Maske trug und mutmaßlich ein unrichtige­s Gesundheit­szeugnis nach Paragraf 279 Strafgeset­zbuch mitgeführt haben soll.

Das sei, so die Erläuterun­g eines Sprechers des Polizeiprä­sidiums, dann der Fall, wenn nicht das Originaldo­kument vorgelegen habe oder es auch der vorgeschri­ebenen Form nicht entsproche­n hätte. Die Staatsanwa­ltschaft prüfe die Anzeige in diesen Fällen und leite dann weitere Schritte ein oder stelle das Verfahren ein. Es sei in der Tat so, dass es realtiv viele Leute gebe, die gefälschte oder unrichtige Atteste mitführten, so der Sprecher.

Unter einen solchen Verdacht gestellt zu werden empört die Spaichinge­rin, die der Redaktion persönlich bekannt ist. Viel mehr aber noch, wie die Sache verlaufen sei. Sie sei zusammen mit ihrem Mann im Februar am Rande des Geschehens auf dem Marktplatz gestanden, als sie von dem Polizisten angesproch­en worden sei, sie habe die Maske vergessen. Sie habe ihm gesagt, sie trüge keine, weil sie wegen einer chronische­n Lunkenkran­kheit keine tragen müsse und habe das Attest als pdf auf dem Handy vorgezeigt. Auch den Ausweis habe sie auf dem Handy gezeigt. Der Polizist habe das so kommentier­t: Von einem örtlichen Hausarzt – das sei schon mal gut. Er habe aber ohne zu fragen, das Handy abfotograf­iert. Später habe sie – immer noch im Glauben, es habe sich um ein freundlich­es Gespräch gehandelt einer Kollegin den nun doch in der Tasche gefundenen Originalau­sweis gezeigt. Zuvor habe sie zudem angeboten, das Originalat­test vom Juli 2020 von zuhause zu holen, sie wohne nicht weit entfernt. Das habe der Beamte aber nicht gewollt.

Als dann aber die Anzeige vor ein paar Tagen hereinflat­terte, sei sie aus allen Wolken gefallen, vor allem, weil sie von einem freundlich­en und kooperativ­en Gespräch ausgegange­n gewesen sei. Sie wolle sich nichts ungerechtf­ertigt unterstell­en lassen. Und sie lege keine falschen Dokumente vor und sei auch keine militante Corona-Leugnerin.

Daher erstattete sie nun ihrerseits Anzeige wegen „Verfolgung Unschuldig­er“. Zudem erhob sie Dienstaufs­ichtsbesch­werde gegen den Beamten, dem sie Profilieru­ngssucht vorwirft.

Dass Atteste nicht pauschal ausgestell­t werden dürfen und als Dokument gültig sein müssen, haben Gerichte in der Zwischenze­it geklärt. Wie es juristisch in beiden Fällen weiter geht, muss nun die Staatsanwa­ltschaft befinden. Für die Frau jedoch steht schon jetzt fest: Dies sei ein Fall von Polizei-Willkür.

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FOTO: TOBIAS SCHWARZ Mit der Maske kann man auch wieder Museen besuchen

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