Spaichingerin wertet Anzeige wegen Maskenattest als Willkür
Nach als freundlich empfundenem Gespräch flattert plötzlich Anzeige herein – Frau erstattet Gegenanzeige
SPAICHINGEN - Bei einem willkürlich fotografierten Ausschnitt der Mittwochsdemo gegen die Coronamaßnahmen auf dem Spaichinger Marktplatz von vergangener Woche sind von 25 Teilnehmern 15 ohne Maske zu sehen gewesen. Es gibt indes nur einen Grund, bei dem Menschen von der Maskenpflicht nach der Coronaverordnung befreit sind: Wenn sie krank sind. Und das ein echtes ärzliches Attest belegt. Dieses muss auch, so die aktuell gültige Rechtssprechung nach verschiedenen Urteilen, den genauen Grund für die Befreiung ausweisen.
Eine Spaichingerin ist jetzt von einem Polizeibeamten angezeigt worden, weil sie auf einer vorausgehenden Mittwochsdemo keine Maske trug und mutmaßlich ein unrichtiges Gesundheitszeugnis nach Paragraf 279 Strafgesetzbuch mitgeführt haben soll.
Das sei, so die Erläuterung eines Sprechers des Polizeipräsidiums, dann der Fall, wenn nicht das Originaldokument vorgelegen habe oder es auch der vorgeschriebenen Form nicht entsprochen hätte. Die Staatsanwaltschaft prüfe die Anzeige in diesen Fällen und leite dann weitere Schritte ein oder stelle das Verfahren ein. Es sei in der Tat so, dass es realtiv viele Leute gebe, die gefälschte oder unrichtige Atteste mitführten, so der Sprecher.
Unter einen solchen Verdacht gestellt zu werden empört die Spaichingerin, die der Redaktion persönlich bekannt ist. Viel mehr aber noch, wie die Sache verlaufen sei. Sie sei zusammen mit ihrem Mann im Februar am Rande des Geschehens auf dem Marktplatz gestanden, als sie von dem Polizisten angesprochen worden sei, sie habe die Maske vergessen. Sie habe ihm gesagt, sie trüge keine, weil sie wegen einer chronischen Lunkenkrankheit keine tragen müsse und habe das Attest als pdf auf dem Handy vorgezeigt. Auch den Ausweis habe sie auf dem Handy gezeigt. Der Polizist habe das so kommentiert: Von einem örtlichen Hausarzt – das sei schon mal gut. Er habe aber ohne zu fragen, das Handy abfotografiert. Später habe sie – immer noch im Glauben, es habe sich um ein freundliches Gespräch gehandelt einer Kollegin den nun doch in der Tasche gefundenen Originalausweis gezeigt. Zuvor habe sie zudem angeboten, das Originalattest vom Juli 2020 von zuhause zu holen, sie wohne nicht weit entfernt. Das habe der Beamte aber nicht gewollt.
Als dann aber die Anzeige vor ein paar Tagen hereinflatterte, sei sie aus allen Wolken gefallen, vor allem, weil sie von einem freundlichen und kooperativen Gespräch ausgegangen gewesen sei. Sie wolle sich nichts ungerechtfertigt unterstellen lassen. Und sie lege keine falschen Dokumente vor und sei auch keine militante Corona-Leugnerin.
Daher erstattete sie nun ihrerseits Anzeige wegen „Verfolgung Unschuldiger“. Zudem erhob sie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten, dem sie Profilierungssucht vorwirft.
Dass Atteste nicht pauschal ausgestellt werden dürfen und als Dokument gültig sein müssen, haben Gerichte in der Zwischenzeit geklärt. Wie es juristisch in beiden Fällen weiter geht, muss nun die Staatsanwaltschaft befinden. Für die Frau jedoch steht schon jetzt fest: Dies sei ein Fall von Polizei-Willkür.