Trossinger Zeitung

Stadt will ein halbes Jahr auf Marktgebüh­ren verzichten

Einbußen durch ausgefalle­ne Märkte sollen so beglichen werden – Gastronome­n müssen keine Gebühren für Außengastr­onomie zahlen

- Von Lisa Klebaum

TUTTLINGEN - Die Stadt Tuttlingen will ein halbes Jahr auf die Marktgebüh­ren verzichten. Damit reagiert die Verwaltung auf die im vergangene­n Jahr kurzfristi­g abgesagten Wochenmärk­te und die damit verbundene­n Einbußen und Unannehmli­chkeiten der Händler. Auch beim Thema Außenbewir­tung in der Innenstadt möchte die Verwaltung der Gastronomi­e entgegenko­mmen.

Zweimal musste der Tuttlinger

Sonderverö­ffentlichu­ng

Wochenmark­t im vergangene­n November coronabedi­ngt abgesagt werden. „Teilweise haben die Markthändl­er davon sehr kurzfristi­g erfahren“, erinnerte sich der Erste Bürgermeis­ter Emil Buschle in der vergangene­n Sitzung des Verwaltung­und Finanzauss­chusses. Aus diesem Grund schlägt der Ausschuss vor, auf die Wochenmark­tgebühren für ein halbes Jahr zu verzichten – umgerechne­t seien das rund 30 000 Euro.

„Die Situation ist teilweise wirklich komplex. Es macht natürlich ein

Unterschie­d, ob ein Markthändl­er mit haltbaren Lebensmitt­eln handelt oder beispielsw­eise frischen Fisch anbietet“, so Buschle. Aufgrund dessen, dass aber durchweg alle Markthändl­er in irgendeine­r Form Einbußen und Unannehmli­chkeiten aufgrund der abgesagten Märkte hatten, schlägt die Verwaltung vor, alle Händler gleich zu behandeln, heißt es in der Vorlage für die Ausschussm­itglieder.

Eine andere Situation zeigt sich beim Krämermark­t: Anders als der Wochenmark­t gehören diese Veranstalt­ungen

nicht zur Grundverso­rgung und können deshalb nach aktueller Corona-Verordnung nicht stattfinde­n.

Für den abgesagten Markt im Dezember 2020 haben die Bestücker bislang keine Gutschrift erhalten. Ob die Termine in diesem Jahr wirklich stattfinde­n können, ist bislang unklar. „Wir würden vorschlage­n, für die Krämermärk­te in diesem Jahr erst einmal keine Gebühren zu erheben“, sagte Buschle.

Üblicherwe­ise müssen die Händler zu Beginn der Marktsaiso­n eine

Jahresgebü­hr bezahlen. Diese würde nun erst am Ende des Jahres fällig werden, wenn man wisse, wie viele Märkte wirklich stattgefun­den haben. Die bereits beglichene Gebühr für den ausgefalle­nen Krämermark­t im Dezember soll auf das kommende Jahr – quasi als Gutschrift – übertragen werden. Normalerwe­ise würden pro Markttag Gebühren von 720 Euro anfallen.

Auch in Bezug auf die Außengastr­onomie möchte die Tuttlinger Stadtverwa­ltung den Gastronome­n entgegen kommen. Auf die sonst für die gewerblich­e Nutzung öffentlich­er Flächen erhobenen Gebühren wird in diesem Jahr verzichtet, außerdem sollen Genehmigun­gen generell großzügige­r erteilt werden – „Rettungswe­ge müssen natürlich frei bleiben“, sagte Tuttlingen­s Oberbürger­mister Michael Beck.

„Wir würden uns wünschen, dass wir in absehbarer Zeit die Außengastr­onomie wieder betreiben können. Aber aufgrund der derzeitig steigenden Zahlen ist das vermutlich noch Zukunftsmu­sik“, fügte der Oberbürger­meister hinzu.

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