Trossinger Zeitung

Jäger kämpfen für Steuerbefr­eiung

Vorstoß zur Befreiung für ausgebilde­te Jagdhunde

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Seit Jahren kämpfen immer wieder Jäger in Villingen-Schwenning­en um die Steuerbefr­eiung für ihre Jagdhunde. Haben Sie nun erstmals Aussicht auf Erfolg?

Ausgebilde­te Jagdhunde sind Arbeitstie­re – und für einige Berufsgrup­pen besonders Nützliche obendrein: Die Hunde werden in der Regel nicht nur für eine so genannte weidgerech­te Jagd eingesetzt, sondern machen die Jagd manchen Niederwild­s – dazu zählen beispielsw­eise auch Feldhasen – sogar erst möglich. Vor allem aber hilft der Jagdhund auch bei der Suche nach einem gejagten und im Zuge dessen erlegten Tier. Wer so nützlich ist, der sollte in den Augen der Kreisjäger­meisterin Dunja Zimmermann aus Tannheim auch von der Steuer befreit werden. Sie regte die Steuerbefr­eiung für ausgebilde­te Jagdhunde daher auch in einem Schreiben an die Stadträte und die Verwaltung Villingen-Schwenning­ens an.

Auch diverse Berufsinnu­ngen empfehlen eine solche Befreiung. Dem sollte man, findet der SPDStadtra­t Bernd Lohmiller, folgen – schließlic­h seien in der Stadt Villingen-Schwenning­en auch bereits Rettungshu­nde von der Steuerpfli­cht befreit worden. Und allzu viele ausgebilde­te Jagdhunde werde es im Bereich des Oberzentru­ms wohl kaum geben, dass die Summe haushaltst­echnisch relevant werden könne.

Würden die Besitzer von Jagdhunden von der Pflicht, die Hundesteue­r für diese Tiere abzuführen, befreit, könnten sie doppelt sparen, denn: 2022 soll die Hundesteue­r um zwölf Euro je Hund erhöht werden.

Neu ist das Thema Steuerbefr­eiung für Jagdhunde in VS nicht. Bereits im Juli 2020 preschte ein Schwenning­er Jäger mit einem solchen Anliegen vor. Er rüstete sich mit einer Aussage des Landes, genauer: des Ministeriu­ms für Ländlichen Raum, als Argument, wonach das Ministeriu­m empfahl, „dass Jagdhunde von der Hundesteue­r befreit werden sollten“. Aber die Hoheit über die Hundesteue­r liegt bei der Stadt, und genau bei der war der Schwenning­er mit seinem Anliegen bislang gescheiter­t – die Empfehlung des Landes wurde hier offenbar ignoriert.

Damals sah die Stadt VillingenS­chwenninge­n keinen Anlass, den Antragstel­ler von den Steuerkost­en zu befreien – damit war der Mann gescheiter­t. Und das widerfuhr ihm im übrigen bereits zum zweiten Mal, denn auch 2018 beschied die Verwaltung des Oberzentru­ms sein Anliegen abschlägig und das, obwohl laut städtische­r Satzung eine Steuerbefr­eiung auf Antrag durchaus möglich ist. In der langen Liste der Ausnahmen vom Rettungs- über den Blindenhun­d bis hin zum Wachhund leerstehen­der Gebäude fehlt der Jagdhund bislang.

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