Trossinger Zeitung

Die Lockerunge­n sind ab Samstag vorbei

Coronazahl­en im Kreis Tuttlingen übersteige­n Grenze – Erneute Kontaktbes­chränkunge­n

- Von Ingeborg Wagner

TUTTLINGEN - Das war ein kurzes Aufatmen: Der Landkreis Tuttlingen zieht angesichts der steigenden Corona-Zahlen die Bremse und nimmt die Lockerunge­n von Anfang März wieder zurück. „Click and meet“für den Einzelhand­el ist damit passé, und private Zusammenkü­nfte sind nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts gestattet. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Einschränk­ungen gelten ab Samstag.

„Uns ist bewusst, dass diese Verschärfu­ngen bitter sind. Besonders für den Einzelhand­el, aber auch für andere Betroffene“, sagt Landrat Bär auf Nachfrage unserer Zeitung dazu. Er macht aber auch klar, „dass keine dieser Maßnahmen von uns kommt“. Der Kreis setze lediglich das um, was das Land vorgebe.

Seit Dienstag bewegt sich der Inzidenzwe­rt (Corona-Neuinfekti­onen an sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner) im Landkreis Tuttlingen auf über 100 – das ist die vom Land festgelegt­e Grenze. Mit 49 neuen, positiven Corona-Fällen am Donnerstag steigt der Inzidenzwe­rt auf 112 an. Die Mutationen sind auf dem Vormarsch. 14 Fälle der britischen Covid-19-Variante konnten unter den 49 positiven Tests nachgewies­en werden. Von derzeit 223 covid-infizierte­n Menschen im Kreis Tuttlingen haben 60 eine Virus-Mutante. Deshalb erlässt das Landratsam­t ab Samstag eine Allgemeinv­erfügung mit neuen Regelungen.

„Mir tut es im Grunde leid, dass diese Situation eintritt“, so der Landrat. Der Blick auf die aktuellen Corona-Zahlen zeige aber auch, dass das, was einige Experten prognostiz­iert hatten, tatsächlic­h eintrete: „Die Zahlen steigen von Woche zu Woche. Das scheint sich nun auch im Kreis Tuttlingen niederzusc­hlagen.“

Auffallend sei, dass nun vor allem jüngere Menschen erkranken würden, und dass bei den Neuinfizie­rten viele familiäre Situatione­n dabei seien. Den einen Ausbruchsh­erd gibt es laut Landrat Bär nicht, das Geschehen verteilt sich auf die Kreisgemei­nden. „Das macht uns Sorge, denn wir erwarten nicht, dass sich das in den kommenden Tagen ändern wird.“

Wie lange diese erneuten Verschärfu­ngen nun gelten, kann das Landratsam­t nicht sagen. Alles hängt von der Entwicklun­g der CoronaZahl­en

ab. Erst, wenn im Kreis Tuttlingen die 100er-Inzidenz-Marke an fünf Tagen in Folge unterschri­tten wird, kann wieder gelockert werden.

Dabei blickt der Landrat auch mit Spannung auf die Entscheidu­ngen, die kommende Woche auf Landeseben­e anstehen. „Die Frage ist, will man einen harten Lockdown?“Er hält das für kaum mehr vermittelb­ar. Bär: „Ich denke, wir müssen darüber nachdenken, mit diesen höheren Inzidenzza­hlen zu leben“, verbunden mit einer umfassende­n Teststrate­gie und einem Fortschrei­ten der Impfungen. So wird ab kommenden Dienstag im Tuttlinger Kreisimpfz­entrum auch wieder mit Astrazenec­a geimpft. Das Vakzin sei wieder freigegebe­n worden. Die bereits vergebenen Termine im Tuttlinger KIZ bleiben bestehen.

Das gilt ab Samstag, 20. März:

Private Treffen sind nur gestattet, wenn sich diese aus Angehörige­n eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammense­tzen. Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Die bislang gestattete­n Öffnungen nach vorheriger Terminverg­abe sind nicht mehr erlaubt. Deshalb wird „Click and meet“(Einkaufen im Laden mit festem Termin) vom System „Click and collect“(Abholung der bestellten Ware an der Ladentüre) abgelöst.

Geöffnet bleiben dürfen: Lebensmitt­elhandel und Märkte einschließ­lich Metzgereie­n, Bäckereien und Konditorei­en. Ebenso der Wochenmark­t, die Tafel, Apotheken, Reformhäus­er, Drogerien, Sanitätshä­user,

Zusammenkü­nfte: Einzelhand­el:

Orthopädie­schuhtechn­iker, Hörgeratea­kustiker, Optiker, Babyfachmä­rkte, Tankstelle­n, Poststelle­n, Banken und Sparkassen sowie Reiseund Kundenzent­ren zum Fahrkarten­verkauf im öffentlich­en Personenve­rkehr. Und auch das: Reinigunge­n, Buchhandel, Zeitschrif­ten- und Zeitungsve­rkauf, Läden für Tierbedarf und Futtermitt­elmärkte, Gärtnereie­n, Blumenläde­n, Baumschule­n, Bau- und Raiffeisen­märkte.

dürfen offen

Friseure und Barbershop­s:

bleiben.

Kosmetikst­udios:

Diese müssen wieder schließen, ebenso Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingst­udios. Erlaubt sind nur noch medizinisc­h notwendige Behandlung­en, wie Physio- und Ergotherap­ie, Logopädie, Podologie und medizinisc­he Fußpflege.

Öffentlich­e Einrichtun­gen:

Museen und Galerien müssen schließen.

Außen- und Innensport­anlagen für den Amateur- und Freizeitsp­ort werden geschlosse­n. Individual­sport auf weitläufig­en Anlagen, wie zum Beispiel Reit- und Tennisanla­gen, ist aber auch weiterhin erlaubt. Gruppenspo­rt im Freien ist nicht mehr erlaubt, denn auch dafür gelten die verschärft­en Kontaktbes­chränkunge­n.

Sport:

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FOTO: LISA KLEBAUM Ab Samstag kann bestellte Ware im Kreis Tuttlingen nur noch an der Ladentür abgeholt werden.

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