Erneuter Autokorso genehmigt
Demo-Veranstalter sehen sich zunächst mundtot gemacht – Nun Ersatztermin gefunden
TUTTLINGEN - Mit maximal 200 Fahrzeugen darf am Sonntag ein Autokorso durch Tuttlingen fahren, um gegen die Corona-Verordnungen zu demonstrieren. Die Stadt hat die schon länger angemeldete Veranstaltung nach Rücksprache mit Polizei und Organisatoren genehmigt. Dem Gerücht, ein Autokorso am 7. März sei nicht erlaubt worden, um die Kritiker mundtot zu machen, tritt die Verwaltung energisch entgegen.
„Jeder hat das Recht, zu demonstrieren und seine Meinung zu äußern“, sagt Tuttlingens Stadtsprecher Arno Specht. Von daher sei er von der Kritik, die Verwaltung habe den Korso absichtlich abgelehnt, überrascht. Diese hatte ein Teilnehmer einer am 7. März zunächst unangemeldet begonnenen und später von der Polizei genehmigten Demonstration, die anstelle des Autokorsos stattfand, gegenüber unserer Zeitung geäußert. „Bei uns sind Zweifel an der Begründung der Stadt aufgekommen“, erklärt er.
Die Verwaltung hatte den Autokorso am 7. März nicht gestattet, weil eine andere Demonstration mit 100 Leuten zuvor schon bei der Stadt angemeldet worden war. „Es hat aber niemand etwas von einer anderen Demo mitbekommen. Das war schon sehr komisch. In einer kleinen Stadt wie Tuttlingen spricht sich das schnell rum“, sagt er. Verstärkt wird das Gerücht durch eine Chat-Nachricht. Eine Person namens Julia K., so erklärt es der Demonstrations-Teilnehmer, habe bei der Polizei nachgefragt, ob es eine andere Demonstration geben sollte und habe eine verneinende Antwort erhalten. Bei einer anschließenden Nachfrage
bei der Stadt habe sie die Information bekommen, die Demonstration sei kurzfristig abgesagt. „Das weckt in uns den Verdacht, dass die Stadt Tuttlingen uns mit Lügen und einer Hinhaltetaktik müde und mundtot machen will sowie uns das Grundrecht zur Demonstration und freien Meinungsäußerung nehmen möchte.“
Vorwürfe, die Specht auf Nachfrage unserer Zeitung klar stellt. Er sagt, dass es die Demonstration mit 100 Leuten habe geben sollen. Eine Anmeldung lag vor. Auch wenn der Stadtsprecher den Namen des Organisators nicht nennen darf, ist er der Redaktion bekannt. Dieser Tuttlinger habe die Anmeldung für die Kundgebung aber am Donnerstag, 4. März, zurückgezogen. Dass der Polizei keine Informationen über die Kundgebung vorgelegen haben sollen, erstaunt ihn. Specht verweist auf einen E-MailWechsel mit den Ordnungshütern. Außerdem müsse es vor jeder Demonstration ein Kooperationsgespräch zwischen Polizei, Organisatoren und Stadtverwaltung geben. Danach werde ein Sicherheitskonzept erstellt und Auflagen erteilt.
Dies sei auch der Grund, warum der Autokorso am 7. März nicht genehmigt worden war. Einen Tag, nachdem die Kunde von der abgesagten
Demo des Tuttlingers die Runde gemacht hatte, wollten die Organisatoren des Autokorsos die Chance zu einer eigenen Kundgebung nutzen. Dies, so Specht, sei am Freitag, 5. März, aber zu kurzfristig gewesen. „Wir können nicht einfach Demonstration eins gegen Demonstration zwei austauschen. Da ist jeder Sachverhalt anders“, meint er. Es habe sich so keine Möglichkeit zu einem Kooperationsgespräch ergeben, was im Vorfeld aber notwendig sei. Deshalb habe man sich mit den Organisatoren auf den 21. März als Termin für den Autokorso verständigt. Der Sonntag davor sei wegen der Landtagswahl weggefallen.
„Wir haben nicht vor, Kritiker der Corona-Regeln mundtot zu machen. Aber für die Organisation einer Demonstration braucht es einen gewissen Vorlauf “, sagt Specht. Am Sonntag dürfen die Autos dann rollen. 200 Fahrzeuge sind gestattet.
Von 16 bis 16.30 Uhr wird die Kundgebung in der Dornierstraße organisiert, dann geht es in einer vergleichbaren Route wie beim ersten Korso über den Aesculap-Kreisel, die Möhringer Straße, die Stockacher Straße, die Bodenseestraße, die Neuhauser Straße und die Zeughausstraße zurück in die Möhringer Vorstadt. Mit Beeinträchtigungen des Verkehrs sei zu rechnen, Straßensperrungen werde es nicht geben. „Die Polizei ist vor Ort und wird gegebenenfalls eingreifen und den Verkehr regeln“, sagt Specht.
Als Auflage wurde den fahrenden Teilnehmern erteilt, nicht als Verbund zu fahren, nicht zu hupen oder zu blinken und sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.