Viele Anträge
Um die freiwilligen Ausgleichszahlungen des Bundes aus der Thomas Cook-Insolvenz zu erhalten, sind mindestens drei Schritte notwendig. Dies steht in einem Wegweiser des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Justiz (BMVJ). Zunächst müssen die Pauschalreisenden, das können auch Reisebüros sein, sich im Insolvenzverfahren des jeweiligen Reiseveranstalters anmelden. Von der Pleite des Thomas Cook-Konzerns waren die Thomas Cook Touristik GmbH, die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, die Tour Vital Touristik GmbH sowie die Thomas Cook International AG betoffen. Nach der Anmeldung bei dem Insolvenzverwalter hinterlegt man seine Forderungen für die Versicherungsleistung der ZurichVersicherung. Sind diese Schritte gemacht, kann sich der Reisende zur Begleichung der Restansprüche im Bundportal des Reiseveranstalters anmelden. Bisher sind schon mehr als 105 000 Forderungen angemeldet worden. Die Zahl kann, laut BMVJ, aber noch nach oben gehen, da bis zum Anmeldeschluss am 15. November begonnene Anmeldungen noch abgeschlossen werden dürfen. „Die Bundesregierung geht davon aus, dass die ganz überwiegende Anzahl der Betroffenen die Ausgleichszahlungen noch in der ersten Hälfte des Jahres erhalten wird“, schreibt BMVJ-Sprecher Marius Leber. Verzögerungen können sich ergeben, wenn die Unterlagen nicht vollständig eingereicht sind. „Weil wir Steuergeld auszahlen, müssen wir sehr sauber arbeiten“, sagt Leber. Darum wären die drei genannten Anmeldungsschritte notwendig, um Betrug vorzubeugen. Bisher sind mehr als 60 000 Anträge mit einem Volumen von 90 Millionen Euro schon ausbezahlt worden. (maj)