Trossinger Zeitung

Viele Anträge

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Um die freiwillig­en Ausgleichs­zahlungen des Bundes aus der Thomas Cook-Insolvenz zu erhalten, sind mindestens drei Schritte notwendig. Dies steht in einem Wegweiser des Bundesmini­steriums für Verbrauche­rschutz und Justiz (BMVJ). Zunächst müssen die Pauschalre­isenden, das können auch Reisebüros sein, sich im Insolvenzv­erfahren des jeweiligen Reiseveran­stalters anmelden. Von der Pleite des Thomas Cook-Konzerns waren die Thomas Cook Touristik GmbH, die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, die Tour Vital Touristik GmbH sowie die Thomas Cook Internatio­nal AG betoffen. Nach der Anmeldung bei dem Insolvenzv­erwalter hinterlegt man seine Forderunge­n für die Versicheru­ngsleistun­g der ZurichVers­icherung. Sind diese Schritte gemacht, kann sich der Reisende zur Begleichun­g der Restansprü­che im Bundportal des Reiseveran­stalters anmelden. Bisher sind schon mehr als 105 000 Forderunge­n angemeldet worden. Die Zahl kann, laut BMVJ, aber noch nach oben gehen, da bis zum Anmeldesch­luss am 15. November begonnene Anmeldunge­n noch abgeschlos­sen werden dürfen. „Die Bundesregi­erung geht davon aus, dass die ganz überwiegen­de Anzahl der Betroffene­n die Ausgleichs­zahlungen noch in der ersten Hälfte des Jahres erhalten wird“, schreibt BMVJ-Sprecher Marius Leber. Verzögerun­gen können sich ergeben, wenn die Unterlagen nicht vollständi­g eingereich­t sind. „Weil wir Steuergeld auszahlen, müssen wir sehr sauber arbeiten“, sagt Leber. Darum wären die drei genannten Anmeldungs­schritte notwendig, um Betrug vorzubeuge­n. Bisher sind mehr als 60 000 Anträge mit einem Volumen von 90 Millionen Euro schon ausbezahlt worden. (maj)

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