Landkreis passt Corona-Verordnung für Osterzeit an
TUTTLINGEN (pm) - Das Land BadenWürttemberg hat eine geänderte Corona-Verordnung veröffentlicht. Diese gilt zum 29. März und unterscheidet sich im Wesentlichen nur in einem Punkt von den Regeln, die der Landkreis Tuttlingen Mitte März bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Infektionen pro 100 000 Einwohner an drei Tagen in Folge erlassen hat. Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind mit Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Angehörigen eines weiteren Haushalts, aber nicht mit mehr als fünf Personen gestattet. Zuvor durfte man sich nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushaltes treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Außerdem dürfen Buchläden nicht mehr nach vorheriger Terminvereinbarung (Click&Meet), geöffnet werden. Click&Collect ist erlaubt. Bei der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift die „Notbremse“. Die auf der Internetseite des Landkreises veröffentlichte Allgemeinverfügung verliert ihre Gültigkeit nicht. Lediglich die geänderten Punkte müssen berücksichtigt werden.