Trossinger Zeitung

Landkreis passt Corona-Verordnung für Osterzeit an

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TUTTLINGEN (pm) - Das Land BadenWürtt­emberg hat eine geänderte Corona-Verordnung veröffentl­icht. Diese gilt zum 29. März und unterschei­det sich im Wesentlich­en nur in einem Punkt von den Regeln, die der Landkreis Tuttlingen Mitte März bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Infektione­n pro 100 000 Einwohner an drei Tagen in Folge erlassen hat. Ansammlung­en, private Zusammenkü­nfte und Veranstalt­ungen sind mit Angehörige­n des eigenen Haushalts und mit Angehörige­n eines weiteren Haushalts, aber nicht mit mehr als fünf Personen gestattet. Zuvor durfte man sich nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushaltes treffen. Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörige­n Person treffen. Paare, die nicht zusammenle­ben, gelten als ein Haushalt. Außerdem dürfen Buchläden nicht mehr nach vorheriger Terminvere­inbarung (Click&Meet), geöffnet werden. Click&Collect ist erlaubt. Bei der Überschrei­tung der 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfekti­onen je 100 000 Einwohner an drei aufeinande­rfolgenden Tagen greift die „Notbremse“. Die auf der Internetse­ite des Landkreise­s veröffentl­ichte Allgemeinv­erfügung verliert ihre Gültigkeit nicht. Lediglich die geänderten Punkte müssen berücksich­tigt werden.

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