Alle Schüler dürfen ab Montag zurück ins Klassenzimmer
Testpflicht unabhängig von Inzidenzwerten – Schulen schließen ab einer Ansteckungsrate von 200 im Kreis
STUTTGART - Ab Montag können die Schüler aller Jahrgangsstufen in Baden-Württemberg zurück ins Klassenzimmer – mit einigen Ausnahmen. Welche das sind, hat das Kultusministerium am Mittwoch in einem Brief an die Schulen erklärt.
In dem Schreiben erläutert Ministerialdirektor Michael Föll, dass Wechsel- und Präsenzunterricht für alle angeboten werden kann, sofern
Abstandsgebote eingehalten werden und genügend Schnelltests zur Verfügung stehen. Das Land hat die Schulen mit Selbsttests versorgt. Denn ab kommender Woche müssen sich Schüler, Lehrer und weiteres Schulpersonal mindestens zweimal die Woche testen – sonst dürfen sie sich nicht im Schulgebäude aufhalten.
Die Testpflicht gilt zudem überall. Ursprünglich war sie nur in jenen Kreisen geplant, die mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner
in einer Woche verzeichnen. Mit der Testpflicht unabhängig von Ansteckungsraten setze das Land bereits um, was der Bund mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes plane, erklärt Föll. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte sowie diejenigen, die eine Coronavirus-Infektion überstanden haben. Als Nachweis diene ein PCR-Testergebnis, das nicht älter als sechs Monate ist. Überschreitet ein Kreis eine SiebenTages-Inzidenz
von 200, müssen die Schulen schließen. Aktuell betrifft dies sieben der 44 Kreise. Ab diesem Wert gilt Fernunterricht für alle. Ausgenommen hiervon bleiben weiterhin Abschlussklassen sowie die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren für Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung. Für die Schüler der Klassen 1 bis 7 gibt es zudem auch weiterhin eine Notbetreuung, wenn die Eltern dies benötigen, sagt Föll.