Trossinger Zeitung

Baden-Württember­g setzt Notbremse schon am Montag um

Land zieht bundesweit­e Regelungen vor – Mehr Kreisen drohen damit nächtliche Ausgangssp­erren

- Von Kara Ballarin und Theresa Gnann

STUTTGART - In vorauseile­ndem Gehorsam zieht Baden-Württember­g vor, worüber der Bundestag erst nächste Woche entscheide­n will: Von Montag an gilt im Land die geplante Notbremse des Bundes. „Da wir unsere Corona-VO ohnehin am Wochenende verlängern müssen, werden die vorgesehen­en Verschärfu­ngen des Bundes direkt mit eingearbei­tet“, erklärt Gesundheit­sminister Manfred Lucha (Grüne) in einer Mitteilung. „Jeder Tag zählt in der Pandemiebe­kämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentier­en.“Viele der Maßnahmen aus der Notbremse sind im Land bereits umgesetzt. Was ab Montag im Südwesten gelten soll:

Schulen

Schon am Mittwoch hatte das Kultusmini­sterium in einem Brief an die Schulen erklärt, dass ab Montag alle Schüler zurück zur Schule dürfen – bis die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis höher als 200 ist. Danach gilt Fernunterr­icht für fast alle plus Notbetreuu­ng für die Stufen 1 bis 7. Laut Landesgesu­ndheitsamt wären davon aktuell acht von 44 Kreisen betroffen – darunter der Ostalbkrei­s. Die Bundesrege­lung sieht dies vor, wenn die 200er-Marke an drei Tagen hintereina­nder überschrit­ten wird.

Zudem müssen sich Schüler, Lehrer und sonstiges Personal zweimal pro Woche testen, sonst gibt es keinen Zugang zum Schulgebäu­de. Das Land beliefert die Schulen mit entspreche­nden Selbsttest­s. Zunächst werde es genug Tests an den Schulen geben, erklärte eine Sprecherin von Sozialmini­ster Manfred Lucha (Grüne) am Donnerstag. Sie bestätigte Verzögerun­gen bei der Auslieferu­ng, weil die Nachfrage nach Tests derzeit sehr hoch sei. Kommunen, die noch keine Tests vom Land erhalten haben, sollen diese bis Freitag bekommen.

Laut Sozialmini­sterium sollen Kitas wie Schulen behandelt werden.

Heißt: Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 gibt es nur noch Notbetreuu­ng. So sieht es auch die Bundesrege­lung vor.

Ausgangssp­erre

Laut einem Sprecher von Sozialmini­ster Lucha haben aktuell 19 Kreise eine nächtliche Ausgangssp­erre zwischen 21 und 5 Uhr verhängt. Ab Montag soll die Beschänkun­g in allen Kreisen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinande­r folgenden Tagen die 100er-Marke überschrei­tet. So sieht es die Notbremse des Bundes vor. Dass dies noch nicht der Fall ist, erklärt der Sprecher mit einem Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­of,

wonach die Ausgangssp­erre nur letztes Mittel sein darf. Bislang hatte Luchas Amtschef in einem Brief und dem Vernehmen nach auch telefonisc­h bei den Landräten darauf gedrängt, die Ausgangssp­erre umzusetzen.

Kontaktbes­chränkunge­n

Noch dürfen sich in Baden-Württember­g zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen treffen – auch in Regionen mit hohen Inzidenzen. Nach der „Notbremsen“-Vereinbaru­ng darf sich ab Montag in Kreisen mit mehr als 100 Neuinfekti­onen auf 100 000 Einwohner pro Woche nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Geschäfte

Der „Schwäbisch­en Zeitung“bestätigte ein Sprecher des Sozialmini­steriums, dass ab einer Sieben-TagesInzid­enz von 100 Baumärkte nach den Regelungen der Notbremse schließen müssen. Öffnen dürfen hingegen Buchhandlu­ngen.

Friseure

Bei Friseurbes­uchen ist in Kreisen, die die 100er-Inzidenz überschrei­ten, ein negativer Corona-Test vorgeschri­eben. Bislang war dies nur nötig, wenn der Kunde keine Maske tragen konnte – etwa bei der Bartpflege. Wie das Ergebnis nachgewies­en werden soll, ist noch offen.

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FOTO: UWE ANSPACH/DPA Ab Montag soll eine nächtliche Ausgangssp­erre in allen Kreisen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinande­rfolgenden Tagen die 100er-Marke überschrei­tet.

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