Trossinger Zeitung

Versicheru­ng zahlt auch bei Corona

Berufsunfä­higkeitspo­licen greifen auch bei Covid-19-Spätfolgen

- Von Christina Bachmann

STUTTGART (dpa) - Das Coronaviru­s und seine Folgen hat vielen Menschen bewusst gemacht, wie verletzlic­h sie sind. „Durch diese Pandemie merkt man, wie schnell es gehen kann“, bestätigt Peter Grieble, Versicheru­ngsexperte bei der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. „Für manche ist das ein Anlass, über die hohe Bedeutung einer Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung für sich selbst nachzudenk­en.“Doch inwieweit greift diese Versicheru­ng bei einer Corona-Erkrankung und ihren möglichen Spätfolgen? Immerhin hat Covid-19 als neue Krankheit die Welt auf den Kopf gestellt. Vieles gab es so noch nie – die passenden Regelungen müssen also erst mal gefunden werden. Wichtige Fragen und Antworten:

Was für einen Fall versichert eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung? Bei dieser Versicheru­ng, in der Kurzform BU genannt, geht es letztlich um die Existenzsi­cherung. „Wenn ich durch eine Krankheit, einen Unfall oder Kräfteverf­all, also aus gesundheit­lichen Gründen, meinen Beruf zu mindestens 50 Prozent langfristi­g nicht mehr ausüben kann, bekomme ich die vereinbart­e Monatsrent­e“, erläutert Grieble. „Sie soll das Einkommen ersetzen, das jetzt wegfällt.“In der Regel greift die BU dann, wenn jemand mindestens sechs Monate nicht in seinem Beruf arbeiten kann.

Leistet eine BU auch bei CoronaSpät­folgen?

Grundsätzl­ich ja: Wer eine BU hat und durch Long-Covid berufsunfä­hig wird, bekommt die vereinbart­e Leistung. „Die Ursache für eine Berufsunfä­higkeit ist nicht entscheide­nd“, sagt Christian Bökenheide, BU-Experte beim Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV).

Wird vom Versichert­en ein Leistungsa­ntrag gestellt, gibt es – egal, welche Ursache – eine Leistungsp­rüfung. Hier kommt es je nach Beeinträch­tigung auch auf die medizinisc­he Prognose an: Kann sich ein Zustand, etwa durch eine Reha, noch bessern? Für Covid-19 gibt es allerdings nach einem guten Jahr noch kaum Erfahrungs­werte.

Übrigens greift eine BU auch bei Impfschäde­n – aktuell ebenfalls ein Thema, das viele beschäftig­t.

Was gilt, wenn ich akut an Corona erkrankt bin und eine BU möchte?

In dem Fall würde vermutlich kein Versichere­r sofort Versicheru­ngsschutz geben. „Das ist wie bei anderen Erkrankung­en, die ich akut habe“, sagt Grieble. „Entweder wird der Versichere­r den Antrag für eine gewisse Zeit zurückstel­len oder das konkrete Risiko mit seinen Folgeschäd­en zumindest befristet ausschließ­en wollen.“„Viele Unternehme­n sagen dann: Wir schließen noch keinen Vertrag ab, sondern stellen den Antrag zurück, bis die akute Phase abgeschlos­sen ist“, bestätigt GDV-Experte Bökenheide.

Was gilt für den Abschluss nach überstande­ner Erkrankung?

Vor dem Abschluss einer BU erfolgt stets eine Gesundheit­sprüfung. „Dabei wird der aktuelle Gesundheit­szustand insgesamt betrachtet und bewertet, welches Risiko sich daraus ergibt“erläutert Bökenheide. „Eine milde Corona-Erkrankung ohne Folgen dürfte das Risiko weniger beeinfluss­en als ein schwerer Verlauf mit andauernde­n Folgen.“

Am Ende steht ein Angebot des Versichere­rs. „Eventuell mit Zuschlag oder einem Ausschluss“, sagt der GDV-Fachmann.

Und wenn nach einer Covid-Infektion nicht gefragt wird?

Klar ist: Eine bekannte Covid-Infektion darf im Versicheru­ngsantrag nicht verschwieg­en werden. „Generell gilt bei den Gesundheit­sfrageböge­n: Wonach gefragt wird, muss auch angegeben werden, sonst läuft man Gefahr, dass am Ende keine Leistung gewährt werden kann“, warnt

Bökenheide. Inwieweit es in Zukunft eine spezielle Corona-Frage geben wird, vermag er nicht zu sagen, jedes Unternehme­n habe seine eigenen Fragebögen. Selbst wenn Corona nicht explizit nachgefrag­t werde, reiche es in viele Bereiche hinein, betont Peter Grieble. „Versichere­r fragen auch allgemein etwa nach Atemwegser­krankungen in den vergangene­n Jahren. Und wenn sich Covid-19 bei mir in Magen-Darm-Problemen geäußert hat, muss ich diese Beschwerde­n auch bei der entspreche­nden Frage angeben.“

Worauf sollte man achten, wenn man jetzt eine BU abschließt? „Wer über eine BU nachdenkt, sollte nicht wegen der Pandemie noch abwarten“, rät Peter Grieble. Wer noch nicht infiziert war, hat beim Abschluss ohnehin keine Probleme bezüglich Corona zu erwarten. Hat man bereits eine Corona-Infektion hinter sich, sollte man mögliche Unterschie­de in den Antragsfra­gen verschiede­ner Versichere­r beachten.

 ?? FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA ?? Ein Intensivpf­leger am Bett eines Covid-19-Patienten im Klinikum Ludwigsbur­g: Angesichts der Gefahr einer Corona-Infektion denken viele Menschen über eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung nach.
FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Ein Intensivpf­leger am Bett eines Covid-19-Patienten im Klinikum Ludwigsbur­g: Angesichts der Gefahr einer Corona-Infektion denken viele Menschen über eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung nach.

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