Ab Montag gilt erneut eine Ausgangssperre
Landrat Bär rechnet mit mindestens drei bis vier Wochen – Ostern macht sich bemerkbar
TUTTLINGEN - Die nächtliche Ausgangsbeschränkung kommt zurück: Ab Montag darf die eigene Wohnung zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dies ordnet das Landratsamt mit am Freitag mit einer Allgemeinverfügung an. Landrat Stefan Bär appelliert indes an die Vernunft der Menschen: „Wie es weitergeht – ob etwa die Schulen geöffnet bleiben oder nicht, liegt in unserer Hand.“
Die steigenden Corona-Zahlen im Landkreis Tuttlingen und der Inzidenzwert von über 150 lassen das Landratsamt nun zu härteren Maßnahmen greifen: Es bestehe eine „erhebliche Gefährdung“, begründete Bär bei einer Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag die Entscheidung, erneut eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zu verhängen. Die aktuellen Fallzahlen im Landkreis seien der Beweis dafür, dass die bisherigen Maßnahmen nicht geholfen hätten. So sind Landkreise dazu angewiesen, Ausgangsbeschränkungen zu erlassen, sollte die Inzidenz mehrere Tage lang über einem Wert von 150 liegen. Vermieden werden sollen dadurch abendliche Treffen – sowohl in privaten Räumlichkeiten als auch an öffentlichen Plätzen.
Rückgängig gemacht wird die Maßnahme wohl nicht so schnell: „Ich rechne damit, dass uns die Ausgangsbeschränkung mindestens drei bis vier Wochen erhalten bleibt“, so der Landrat. Nach aktuellem Stand würde die Beschränkung dann wieder entfallen, wenn der Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei einer Inzidenz von unter 100 liegen würde. Oder, wenn das Landratsamt sicher sei, dass auch bei Werten von 110, 120 keine erhebliche Gefährdung bestehe. „Ich rechne aber damit, dass der Bund in der nächsten Woche ohnehin eine einheitliche Beschränkung beschließen wird“, sagte Bär.
Warum sich nun wieder mehr Menschen
mit dem Corona-Virus infizieren – darüber kann das Landratsamt nur mutmaßen. „Es herrscht eine allgemeine Corona-Müdigkeit vor, die uns alle nachlässiger gemacht hat“, so Bär. Auf die verstärkten Schnelltests sei der Anstieg der Corona-Zahlen jedenfalls nicht zurückzuführen: In den beiden Wochen vor und nach Ostern habe die Anzahl der positiven Tests an den Schnelltest-Stationen gerade einmal ein Prozent in der Gesamtsumme aller im Landkreis positiv Getesteten ausgemacht.
Immer wieder gibt es dabei Ansteckungen innerhalb von Firmen und Betrieben, aber auch innerhalb von Familien und Freundeskreisen. Besonders
bei letzteren Gruppen spüre man nun „den sogenannten Oster-Bauch“, so der Landrat. Soll heißen: Durch zahlreiche Treffen über die Ostertage gibt es nun zehn bis 14 Tage später eine Reihe an Neu-Infektionen. „Wir werden, wie an Weihnachten auch, wieder etwa vier Wochen brauchen, um uns davon zu erholen“, prophezeit Bär. Bei den Neu-Ansteckungen gäbe es in Landkreis-Gemeinden auch Fälle, in denen plötzlich vier bis fünf Personen ähnlicher Jahrgänge coronainfiziert seien. Das ließe auf Treffen untereinander schließen, so der Landrat.
Doch: Die aktuellen Infektionen verlaufen im Schnitt nicht mehr so schwer, wie noch vor einigen Wochen und Monaten der Fall. So sei die Lage im Klinikum trotz der steigenden Fallzahlen zur Zeit stabil, was der Landrat als „positive Situation“bewertet. Aktuell befinden sich dort elf Corona-Patienten, von denen einer beatmet werden muss. Vor allem im Dezember und Januar war das Klinikum Tuttlingen an seine Belastungsgrenzen gestoßen, als zwischendurch alle Betten der Intensivstation mit Corona-Patienten belegt waren.
Landrat Stefan Bär appellierte in der Pressekonferenz an die Vernunft der Menschen und bat darum, sich in den kommenden Wochen an die Vorschriften zu halten, so schwer sie auch fallen mögen. Seine große Sorge sei, ob die Schulen geöffnet bleiben dürfen. Denn: Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200, müssen nach Bundesrecht alle Schulen des betroffenen Landkreises sofort schließen. „Mir ist es wichtig, dass die Menschen wissen, dass es an uns liegt, ob die Schulen aufbleiben dürfen oder nicht.“