Neun Wanderer erheben Einspruch gegen Bußgeld
MÜHLHEIM/TUTTLINGEN (skr/ pm) - Für 15 Wanderer hat ihr Ausflug bei Mühlheim nun wegen Verstößen gegen die Coronaverordnung ein juristisches Nachspiel. Das Landratsamt Tuttlingen verhängte Bußgelder in Höhe von bis zu 362 Euro pro Person, wie Landrat Stefan Bär auf einer Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag sagte. Die meisten müssten 262 Euro bezahlen. Das geringste Bußgeld liege bei 150 Euro. Neun Personen erhoben Einspruch.
Das Bußgeld setze sich aus der Summe verschiedener Verstöße zusammen, wie Bär ausführte – etwa gegen die zu dieser Zeit geltenden Kontaktund Ausgangsbeschränkungen sowie gegen das Alkoholverbot. Nicht bewiesen werden konnte von den Behörden allerdings, dass sich eine in Quarantäne befindliche Person in ihren Betrieb begeben und dort weitere Personen angesteckt hätte. Dieser anfänglich vermutete Strafbestand hätte nicht nachgewiesen werden können, so der Landrat.
Die Wanderung der Gruppe aus zehn Haushalten Mitte Januar samt anschließender Einkehr in einer Hütte hatte laut früheren Angaben des zuständigen Landrats Stefan Bär zu mindestens 25 Corona-Fällen bis Ende Januar geführt. Die Sieben-TageInzidenz in Mühlheim war zeitweise in die Höhe geschnellt. Der Ausflug hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt.
Noch seien die Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig. Neun Betroffene hätten Einspruch eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landratsamtes mit. Fristende sei am 26. April. Die Einsprüche gingen dann zum Amtsgericht.