Trossinger Zeitung

Neun Wanderer erheben Einspruch gegen Bußgeld

-

MÜHLHEIM/TUTTLINGEN (skr/ pm) - Für 15 Wanderer hat ihr Ausflug bei Mühlheim nun wegen Verstößen gegen die Coronavero­rdnung ein juristisch­es Nachspiel. Das Landratsam­t Tuttlingen verhängte Bußgelder in Höhe von bis zu 362 Euro pro Person, wie Landrat Stefan Bär auf einer Pressekonf­erenz am Donnerstag­nachmittag sagte. Die meisten müssten 262 Euro bezahlen. Das geringste Bußgeld liege bei 150 Euro. Neun Personen erhoben Einspruch.

Das Bußgeld setze sich aus der Summe verschiede­ner Verstöße zusammen, wie Bär ausführte – etwa gegen die zu dieser Zeit geltenden Kontaktund Ausgangsbe­schränkung­en sowie gegen das Alkoholver­bot. Nicht bewiesen werden konnte von den Behörden allerdings, dass sich eine in Quarantäne befindlich­e Person in ihren Betrieb begeben und dort weitere Personen angesteckt hätte. Dieser anfänglich vermutete Strafbesta­nd hätte nicht nachgewies­en werden können, so der Landrat.

Die Wanderung der Gruppe aus zehn Haushalten Mitte Januar samt anschließe­nder Einkehr in einer Hütte hatte laut früheren Angaben des zuständige­n Landrats Stefan Bär zu mindestens 25 Corona-Fällen bis Ende Januar geführt. Die Sieben-TageInzide­nz in Mühlheim war zeitweise in die Höhe geschnellt. Der Ausflug hatte bundesweit für Schlagzeil­en und Diskussion­en gesorgt.

Noch seien die Bußgeldbes­cheide nicht rechtskräf­tig. Neun Betroffene hätten Einspruch eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landratsam­tes mit. Fristende sei am 26. April. Die Einsprüche gingen dann zum Amtsgerich­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany