B 14: Wurmlingen möchte auf Ortshöhe Tempo 70
WURMLINGEN (ws) – Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BIMSchG) sind Kommunen verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für ihr Gebiet aufzustellen. Die Gemeinde Wurmlingen will diese Pflichtaufgabe bis zum Herbst dieses Jahres erledigen. Jetzt wurde auf diesem Weg Stufe 3 erreicht.
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse einer Lärmkartierung im Bereich der Bundesstraßen B 14 und B 523, sowie der daraus resultierenden Wirkungsanalyse zur Kenntnis. Er stimmte außerdem den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung im Bereich der B 14 zu.
Demnach fordert er oberhalb der Ortsbebauung auf einer Länge von rund 1000 Metern „aus Lärmschutzgründen“eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Stundenkilometern (km/h) „als Sofortmaßnahme“. Dieser Abschnitt würde zwischen dem Parkplatz B 14 Ost und der Fußgängerunterführung in Höhe der evangelischen Kirche liegen. Als „Anregung“schlägt er zudem eine Verlängerung dieses Bereichs um rund 600 Meter in Richtung Tuttlingen bis zum Ende der Bebauung in der Kapfstraße vor. Als nachhaltige Lösung fordert er den Einbau „eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags“auf der B 14. Dieser Umbau auf „Flüsterasphalt“soll vom zuständigen Regierungspräsidium „in den vordringlichen Bedarf“aufgenommen werden.
Über das „sehr komplexe Thema Lärm“, so Bürgermeister Klaus Schellenberg“, hatte Experte Wolfgang Wahl vom Büro Rapp Trans AG in Freiburg referiert. Dabei hatte er ein ausführliches, rund 40 Seiten umfassendes Gutachten vorgelegt. Er verwies darauf, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen zunächst die kostengünstigen und auch effektiven Lösungen seien.
Eine Verringerung der Geschwindigkeit von Tempo 100 auf Tempo 70 habe eine Halbierung des Verkehrslärms zur Folge. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung auf der B 14 lag bei Zählungen im Jahr 2017 bei rund 16 400 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden. Der Anteil des sehr lärmintensiven Schwerverkehrs betrug damals rund 3.5 Prozent.
In den kommenden vier Wochen soll die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen, sowie die Mitwirkung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Nach der Kenntnisnahme und Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen und der sich daraus ergebenden Anpassungen des Planentwurfs soll der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wurmlingen im Herbst dieses Jahres beschlossen werden.