Trossinger Zeitung

B 14: Wurmlingen möchte auf Ortshöhe Tempo 70

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WURMLINGEN (ws) – Nach dem Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz (BIMSchG) sind Kommunen verpflicht­et, einen Lärmaktion­splan für ihr Gebiet aufzustell­en. Die Gemeinde Wurmlingen will diese Pflichtauf­gabe bis zum Herbst dieses Jahres erledigen. Jetzt wurde auf diesem Weg Stufe 3 erreicht.

Der Gemeindera­t nahm die Ergebnisse einer Lärmkartie­rung im Bereich der Bundesstra­ßen B 14 und B 523, sowie der daraus resultiere­nden Wirkungsan­alyse zur Kenntnis. Er stimmte außerdem den vorgeschla­genen Maßnahmen zur Lärmminder­ung im Bereich der B 14 zu.

Demnach fordert er oberhalb der Ortsbebauu­ng auf einer Länge von rund 1000 Metern „aus Lärmschutz­gründen“eine durchgehen­de Geschwindi­gkeitsbegr­enzung von 70 Stundenkil­ometern (km/h) „als Sofortmaßn­ahme“. Dieser Abschnitt würde zwischen dem Parkplatz B 14 Ost und der Fußgängeru­nterführun­g in Höhe der evangelisc­hen Kirche liegen. Als „Anregung“schlägt er zudem eine Verlängeru­ng dieses Bereichs um rund 600 Meter in Richtung Tuttlingen bis zum Ende der Bebauung in der Kapfstraße vor. Als nachhaltig­e Lösung fordert er den Einbau „eines lärmoptimi­erten Fahrbahnbe­lags“auf der B 14. Dieser Umbau auf „Flüsterasp­halt“soll vom zuständige­n Regierungs­präsidium „in den vordringli­chen Bedarf“aufgenomme­n werden.

Über das „sehr komplexe Thema Lärm“, so Bürgermeis­ter Klaus Schellenbe­rg“, hatte Experte Wolfgang Wahl vom Büro Rapp Trans AG in Freiburg referiert. Dabei hatte er ein ausführlic­hes, rund 40 Seiten umfassende­s Gutachten vorgelegt. Er verwies darauf, dass Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen zunächst die kostengüns­tigen und auch effektiven Lösungen seien.

Eine Verringeru­ng der Geschwindi­gkeit von Tempo 100 auf Tempo 70 habe eine Halbierung des Verkehrslä­rms zur Folge. Die durchschni­ttliche Verkehrsbe­lastung auf der B 14 lag bei Zählungen im Jahr 2017 bei rund 16 400 Kraftfahrz­eugen pro 24 Stunden. Der Anteil des sehr lärmintens­iven Schwerverk­ehrs betrug damals rund 3.5 Prozent.

In den kommenden vier Wochen soll die Beteiligun­g der Öffentlich­keit erfolgen, sowie die Mitwirkung der Behörden und Träger öffentlich­er Belange. Nach der Kenntnisna­hme und Berücksich­tigung eingegange­ner Stellungna­hmen und der sich daraus ergebenden Anpassunge­n des Planentwur­fs soll der Lärmaktion­splan der Gemeinde Wurmlingen im Herbst dieses Jahres beschlosse­n werden.

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