Trossinger Zeitung

„Für mich stand Firmenwohl im Fokus“

Angeklagte im Hess-Prozess geben vor Verkündigu­ng des Urteils Erklärunge­n ab

- Von Cornelia Spitz

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Am 26. Mai soll das Urteil im HessProzes­s fallen. Am Mittwoch gaben die angeklagte­n, ehemaligen Vorstände der nach dem mutmaßlich­en Bilanzskan­dal zerschlage­nen Hess AG noch einmal Erklärunge­n zu den Anklagepun­kten ab, die ihnen noch vorgeworfe­n werden, etwa die unrichtige Darstellun­g nach dem Handelsges­etzbuch.

Die schwerwieg­endsten Anschuldig­ungen wie Betrug oder Untreue hingegen sind längst vom Tisch und werden mit Segen sowohl der anklagende­n Staatsanwa­ltschaft als auch der Großen Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts Mannheim eingestell­t.

Mit Spannung erwartet werden daher die für den 19. Mai vorgesehen­en Plädoyers der Verteidige­r. Schließlic­h waren gegen die beiden damaligen Hess-Chefs nicht nur schlimme Vorwürfe erhoben, sondern haben diese in Folge des Bilanzskan­dals seit Januar 2013 nicht nur ihre damaligen Jobs und im Falle von Christoph Hess sogar das Familienun­ternehmen verloren, sondern auch acht Lebensjahr­e in Sorge verbracht. Der Tenor ihrer beider Erklärunge­n am Mittwoch ging in dieselbe Richtung: Sie hätten die Darstellun­gen der Bilanzen in der vorgenomme­nen Art und Weise für zulässig gehalten, das Wohl des Unternehme­ns und der Mitarbeite­r im Sinn gehabt, und sich zudem auf Berater und Wirtschaft­sprüfer verlassen. „Wir haben uns – wie bereits wiederholt betont – von ausgewiese­nen Experten umfangreic­h beraten lassen“, ließ Christoph Hess etwa über seinen Verteidige­r bezüglich der Aktivierun­g der Entwicklun­gskosten erklären.

„Ich kann und möchte aber sagen, dass es nie meine Absicht war, Banken, Anleger, sonstige dritte Personen oder das eigene Familienun­ternehmen zu schädigen, für mich stand bei allen Überlegung­en und Handlungen das Firmenwohl im Fokus.“

Peter Ziegler, der während des Prozesses in Mannheim mehrfach anhand seiner Wortmeldun­gen bewies, wie tief er in der Materie steckte, betonte hinsichtli­ch der Darstellun­g der Bilanzen: „Die von mir angedachte Gestaltung, Entwicklun­gen der Hess AG nach deren Veräußerun­g als Erlöse und letztlich in der HLT zu Anschaffun­gswerten zu bilanziere­n, habe ich grundsätzl­ich für rechtmäßig angesehen.“Trotzdem habe er „der Sicherheit halber“vor Umsetzung die Berater des Unternehme­ns konsultier­t.

Christoph Hess ging in seiner

Darstellun­g auf die aufregende Zeit im Vorfeld des Börsengang­s ein. Er habe die Firma vor große Herausford­erungen gestellt, „aber es herrschte damals eine regelrecht­e Aufbruchss­timmung, getragen von zahlreiche­n neu akquiriert­en Projekten und großem persönlich­en Engagement der beteiligte­n Personen“. Und auch wenn der mit der konkreten Ausführung der Aktivierun­g der Entwicklun­gsleistung­en nicht selbst betreut gewesen sei, „so war ich aber doch angesichts meiner Position ganz klar in der Verantwort­ung“, räumte er ein.

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FOTO: EICH Seit Oktober läuft der Hess-Prozess am Landgerich­t in Mannheim.

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