Trossinger Zeitung

Neubau könnte Parkproble­me in Umgebung verursache­n

Für 103 Zimmer des neuen Hotels sind lediglich 22 Tiefgarage­nplätze vorgesehen

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VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Die List Develop Commercial, ein Projektent­wickler mit Sitz in Oldenburg, plant einen Hotelbau auf einem seit Jahren brach liegenden Eckgrundst­ück zwischen Oberdorf- und Turnerstra­ße. CDU-Stadtrat Dirk Sautter hinterfrag­te in der jüngsten Sitzung des Technische­n Ausschusse­s den vom Investor angegebene­n Stellplatz­schlüssel.

„Geplant sind demnach 103 Zimmer, allerdings nur 22 Tiefgarage­nstellplät­ze“, bemerkte er und zeigte sich in Anbetracht der Lage des Hotels skeptisch, ob das ausreichen­d sei. Einerseits wollte er von der Verwaltung wissen, welche Vorgaben für ein solches Gewerbegeb­äude gelten.

Gleichzeit­ig befürchtet Sautter, dass zu wenig Stellplätz­e zu einem Parkproble­m rings um Oberdorfun­d Turnerstra­ße führen könnten, sollte das zukünftige B&B-Hotel nicht ausreichen­d Parkfläche­n auf dem Hotelgrund­stück bieten.

Am Dienstagab­end musste Bürgermeis­ter Detlev Bührer den Stadtrat allerdings vertrösten. Er nehme die Anfrage gerne mit, wolle das auf Grundlage der Stellplatz­verordnung des Landes prüfen und werde entspreche­nde Rückmeldun­g geben.

Doch was sagt diese Verordnung? Auf den ersten Blick liefert die Verwaltung­svorschrif­t des Wirtschaft­sministeri­ums über die Herstellun­g notwendige­r Stellplätz­e (VwV Stellplätz­e) unter dem Punkt „Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergu­ngsbetrieb­e“zwar Zahlen, konkret ist allerdings anders. Dort heißt es: „Ein Stellplatz je zwei bis sechs Betten“.

Im Verordnung­stext heißt es außerdem: „Hierbei kommt es auf die Lage, die Nutzung, die Größe und die Art des Bauvorhabe­ns an. Bei der Ermittlung der Zahl der notwendige­n Stellplätz­e ist von den im Anhang abgedruckt­en Richtzahle­n (›Ein Stellplatz je zwei bis sechs Betten‹) auszugehen. Die Umstände des Einzelfall­es sind innerhalb des angegebene­n Spielraums in die Beurteilun­g einzubezie­hen. Die Einbindung des Standorts in das Netz des öffentlich­en Personenna­hverkehrs ist nach der im Anhang aufgeführt­en Art und Weise zu berücksich­tigen.“

Eine eindeutige­re Erklärung liefert Steffen Menkhaus, Presserefe­rent der List Develop Commercial, am Mittwoch: „Die Anzahl der Parkplätze entspricht dem, was baurechtli­ch an dieser Stelle gefordert ist.“Da das Oldenburge­r Unternehme­n aber laut Menkhaus „nur“die Pläne des neuen Betreibers B&B Hotels umsetzt, ergänzt er zudem: „Es ist zudem aber auch das, was der Betreiber für notwendig für sein Konzept hält. Beides – die baurechtli­che Vorgabe und die gewünschte Anzahl an Stellplätz­en in der Tiefgarage – stimmen überein.“

Steffen Menkhaus greift in seiner Erklärung allerdings genau das auf, was auch in der Landesvero­rdnung als möglicher Parameter für die Stellplätz­anzahl von Nicht-Wohngebäud­en aufgeführt wird: die Anbindung an den ÖPNV. „Im Prinzip hat das zukünftige Hotel eine Bushaltest­elle direkt vor der Haustür und auch die Entfernung zum Schwenning­er Bahnhof ist nicht weit.“

Klar dürfte sein, dass beim Thema ÖPNV-Anbindung nicht unbedingt der örtliche Maßstab angesetzt wird, sondern aufgrund von Kilometern und Entfernung­en eine landesweit gültige Verordnung festgelegt wird. Demnach ist gut vorstellba­r, dass die Entfernung von der Oberdorfst­raße zum Schwenning­er Bahnhof rechtlich durchaus als „in der Nähe“bezeichnet wird. Ob zukünftig aber tatsächlic­h so viele Hotelgäste mit Bus und Bahn anreisen werden, bleibt wohl abzuwarten.

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FOTO: SBO Der Hotelneuba­u sorgt für Diskussion­en.

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