Trossinger Zeitung

Hass im Netz landet jetzt direkt beim BKA

Scheinbare Anonymität auch in lokalen Gruppen sozialer Netzwerke nutzt Täter nicht

- Von Regina Braungart

SPAICHINGE­N/KREIS TUTTLINGEN - Das Bildchen in der Facebookgr­uppe „Spaichinge­r Stadtgeflü­ster“zeigt eine Schlinge mit Henkerskno­ten. Der Gemeinte ist aber anonym. Wenn dieses Bild einer realen Person „gewidmet“würde, könnte es schnell eng werden für denjenigen, der so ein Bildchen in sozialen Netzwerken postet. Denn seit 1. April gelten neue Gesetze gegen Hass und Hetze und Straftaten im Internet.

Auch im Kreis Tuttlingen haben diese Äußerungen und Radikalisi­erungen enorm zugenommen, bestätigt Polizeispr­echer Dieter Popp Beobachtun­gen in verschiede­nen lokalen Netzwerken: In fast allen Bereichen hätten die Straftaten abgenommen, außer bei der Cyberkrimi­nalität.

In den drei Monaten Januar bis März 2021 im Vergleich zu Januar bis März 2020 ist der Bereich der Computerkr­iminalität um 13,5 Prozent gewachsen.

Und auch Yvo Antoni von der Bildungspl­attform „Love-Storm“(siehe unten) spricht von einer „Turbo-Radikalisi­erung“in diesen Coronazeit­en. Es bewegen sich angesichts der Kontaktbes­chränkunge­n viel mehr Menschen im Internet als früher.

Und: „allgemein: Der Ton wird härter, die Wortwahl und hier auch die Neigung zu Straftaten“, so Popp. In der vermeintli­chen Anonymität traut man sich eher, ein Opfer zu suchen und auch sexuell zu beleidigen. Oft seien junge Frauen Opfer ernsthafte­r sexueller Bedrohunge­n.

Es trifft aber auch Menschen, die eigentlich für andere in Not da sind. Nach der neuen Gesetzesla­ge sind – nach den Rettungskr­äften seit 20017 – jetzt auch Personal in ärztlichen Notdienste­n und in Notaufnahm­en besser geschützt. Und auch Menschen öffentlich­en Lebens wie Kommunalpo­litiker.

Beleidigun­gen im Netz sind nun stärker strafbeweh­rt, auch gegen Polizeibea­mte.

Zum Beispiel kann die Polizei den Strafrecht­sgehalt von einem Post mit dem Titel „Polizeigew­alt“, wie jüngst bei Kontrollen in der Poserszene, dahingehen­d ermitteln, denn der Videoschni­psel war beschnitte­n, die

Pöbeleien und die Weigerung, die Identität preiszugeb­en, in der Fassung im Netz nicht zu sehen.

Wichtig sei die Gesetzesän­derung auch für die Ermittler, denn die Hürden, die Identität von anonym hetzenden oder drohenden und extremisti­schen Tätern zu ermitteln, stünden in einem Rechtsstaa­t vor großen Hürden.

Das sei in anderen Ländern ganz anders, aber in Deutschlan­d müsse bisher ein Richtergre­mium beschließe­n, dass die Ermittler die Daten zur Rückverfol­gung eines Täters beim Anbieter anfordern dürfen.

Jetzt sind die Plattforme­n selbst in der Pflicht, Straftaten zu sichern, zu melden und die Daten zur Ermittlung der Täter an das Bundeskrim­inalamt zu schicken.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T Hasskrimin­alität im Netz hat stark zugenommen: Seit 3. April steuert das „Gesetzespa­ket gegen Hass und Hetze“dagegen.

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