Trossinger Zeitung

Keine Großdemo in VS

Gesundheit­samt verbietet Kundgebung gegen Corona-Maßnahmen

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Rund 1000 Teilnehmer sollten am 9. Mai bei einer großen Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen in Villingen auflaufen. Das Gesundheit­samt hat die geplante Demo nun verboten.

Das Gesundheit­samt des Landratsam­tes des Schwarzwal­d-BaarKreise­s hat am Freitag die angekündig­te Groß-Demonstrat­ion in Villingen unter dem Titel „Frieden, Freiheit, Grundrecht­e“aus Gründen des Infektions­schutzes untersagt. Die Versammlun­g war für Sonntag, 9. Mai, in der Villinger Innenstadt auf dem Latscharip­latz angemeldet worden.

Die Entscheidu­ng sei eng mit der Stadt Villingen-Schwenning­en abgestimmt worden, heißt es in einer Pressemitt­eilung. Das Gesundheit­samt begründet das Verbot damit, dass von der als „Großdemo“mit rund 1000 Teilnehmer­n angekündig­ten Veranstalt­ung eine erhebliche infektiolo­gische Gefahr sowohl auf die Teilnehmen­den als auch auf die Bevölkerun­g ausgehe.

Hinzu komme, dass bei der Demonstrat­ion von einem Zustrom von Teilnehmer­n aus anderen Stadt- und

Landkreise­n auszugehen sei. Das Risiko sei, dass sich das ohnehin bereits diffuse und stark ansteigend­e Infektions­geschehen im Schwarzwal­dBaar-Kreis weiter verschärfe­n und sich damit auch die bereits angespannt­e Lage im Schwarzwal­d-Baar Klinikum weiter zuspitzen könne.

Am Donnerstag lag die Sieben-TageInzide­nz im Schwarzwal­d-BaarKreis bei 255,1 - dem sechsthöch­sten Wert in Baden-Württember­g.

Die von Landrat Sven Hinterseh unterzeich­nete Untersagun­gsverfügun­g habe das Grundrecht der Demonstrat­ionsfreihe­it ausführlic­h gegen den Infektions­schutz abgewogen und komme in der Begründung zum abschließe­nden Ergebnis: „Zusammenge­fasst fällt die Ermessense­ntscheidun­g zugunsten des Grundrecht­s auf Leben und körperlich­e Unversehrt­heit aus. Die Versammlun­g ist daher zu verbieten.“

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SYMBOLFOTO: EICH In der Villinger Innenstadt wird es am 9. Mai keine Demo gegen die Corona-Maßnahmen geben.

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