Trossinger Zeitung

Härtere Maßnahmen

- Von Sabine Krauss

Es ist richtig, dass nicht untätig zugeschaut wird, wie sich in Tuttlingen ein Geschäftsm­odell etabliert, bei dem findige Investoren möglichst viele Menschen in ihren Unterkünft­en einquartie­ren und dabei oft kräftig abkassiere­n. Zwar wurden bekannte Unterkünft­e vom Ordnungsam­t bereits kontrollie­rt, doch weil dies stets im Voraus angemeldet werden muss, blieb den Vermietern genügend Zeit, um Missstände zu beheben oder Bewohner kurzerhand umzusiedel­n. Um wirklich etwas zu bewirken, braucht es härtere Maßnahmen. Allein schon deshalb, um ein Zeichen zu setzen, dass in dieser Stadt nicht jeder tun und lassen kann, was er möchte.

Doch: Eine derartige Satzung beschränkt das Grundrecht auf Eigentum. Nicht nur, dass vorgeschri­eben ist, wie man sein Haus zu nutzen hat – die Satzung kommt auch dort zum Tragen, wo Gebäude länger als sechs Monate leerstehen. Mehr als 50 000 Euro Strafe sind mancherort­s fällig. Dass das zu juristisch­en Auseinande­rsetzungen führen wird, muss der Stadt klar sein.

Da es um Grundrecht­e geht, sind auch die Hürden zum Erlass einer solchen Satzung hoch, die der Verwaltung­sgerichtsh­of festgelegt hat. Etliche Dinge müssen nachgewies­en werden: Wohnraumno­t, hohe Mietpreise, wenig Leerstand. Einfacher ist es da mit dem Vorkaufsre­cht. Dieses sollte die Verwaltung ausüben, wo immer es geht. Denn wenn zentrale Gebäude in städtische­r Hand sind, kann in Ruhe über eine vernünftig­e Nutzung nachgedach­t werden. Da dies jedoch häufig am Geldbeutel scheitern wird, sollte die Stadt verstärkt die Wohnbau, aber auch andere seriöse Tuttlinger Immobilien­unternehme­n miteinbezi­ehen.

s.krauss@schwaebisc­he.de

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