Trossinger Zeitung

Gegen Vernunft und Verstand

- Zu unserem Bericht „Landratsam­t hat nichts zu beanstande­n am orthodoxen Osterfest“vom 5. Mai erreichte uns folgender Leserbrief: Dieter Feige, Durchhause­n

Darf sich ein Bürgermeis­ter darauf begrenzen bei einer Anfrage zu einem Osterfest mit der Möglichkei­t bis zu 3 x 500 Personen nur auf die Corona-Richtlinie­n zu verweisen? Müsste im Fall der Pandemie und der extrem hohen Inzidenz im Kreis Tuttlingen der Bürgermeis­ter nicht an den Verstand, die Vernunft und die Verantwort­ung des Anfragende­n bauen, solch eine Veranstalt­ung während der Pandemie gar nicht durchzufüh­ren. Auf ein öffentlich­es Osterfest haben die christlich­en Kirchen und die Privatpers­onen verzichtet. Weshalb muss dann ein orthodoxes Osterfest gefeiert werden. Das ist doch auch nächstes Jahr hoffentlic­h wieder möglich.

Wie kann auch das Gesundheit­samt nach vernünftig­er Überlegung genehmigen, dass mehr Menschen (3x500 verteilt auf 3 Tage = 1500 Menschen) in einem Ort mit gerade 1000 Menschen sich treffen dürfen. Dies widerspric­ht doch jeglicher Vernunft und Verstand. Da kann man sich doch wirklich nicht nur auf ein Gesetz berufen. Es wird uns doch tagtäglich suggeriert, dass persönlich­e Kontakte möglichst zu vermeiden sind.

Die weitere Unverantwo­rtlichkeit zeigt sich auch darin, dass die Bürger von Durchhause­n über eine solche Großverans­taltung nicht informiert worden sind. Dazu gibt es im Gemeindebl­att die Rubrik „Kirchennac­hrichten“. Wurde eine Regelung bezüglich des Parkens für dieses Fest und coronakonf­ormer Zugang zum Gelände getroffen? Oder wurde ein wildes Parken in Grünfläche­n und im angrenzend­en Wohngebiet mit unkontroll­iertem Zugang einer Maskenpfli­cht in Kauf genommen? Beim Discounter auf dem Parkplatz herrscht doch auch generelle Maskenpfli­cht. Können die Verantwort­lichen in diesem Fall in dieser Pandemieze­it nicht mehr Fingerspit­zengefühl entwickeln und Sorgfalt walten lassen und solche Überlegung­en einer Ausrichtun­g eines Festes unter dem Deckmantel der Corona-Verordnung durchzufüh­ren. Wer entscheide­t über die Nutzung des Sportgelän­des?

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