Gegen Vernunft und Verstand
Darf sich ein Bürgermeister darauf begrenzen bei einer Anfrage zu einem Osterfest mit der Möglichkeit bis zu 3 x 500 Personen nur auf die Corona-Richtlinien zu verweisen? Müsste im Fall der Pandemie und der extrem hohen Inzidenz im Kreis Tuttlingen der Bürgermeister nicht an den Verstand, die Vernunft und die Verantwortung des Anfragenden bauen, solch eine Veranstaltung während der Pandemie gar nicht durchzuführen. Auf ein öffentliches Osterfest haben die christlichen Kirchen und die Privatpersonen verzichtet. Weshalb muss dann ein orthodoxes Osterfest gefeiert werden. Das ist doch auch nächstes Jahr hoffentlich wieder möglich.
Wie kann auch das Gesundheitsamt nach vernünftiger Überlegung genehmigen, dass mehr Menschen (3x500 verteilt auf 3 Tage = 1500 Menschen) in einem Ort mit gerade 1000 Menschen sich treffen dürfen. Dies widerspricht doch jeglicher Vernunft und Verstand. Da kann man sich doch wirklich nicht nur auf ein Gesetz berufen. Es wird uns doch tagtäglich suggeriert, dass persönliche Kontakte möglichst zu vermeiden sind.
Die weitere Unverantwortlichkeit zeigt sich auch darin, dass die Bürger von Durchhausen über eine solche Großveranstaltung nicht informiert worden sind. Dazu gibt es im Gemeindeblatt die Rubrik „Kirchennachrichten“. Wurde eine Regelung bezüglich des Parkens für dieses Fest und coronakonformer Zugang zum Gelände getroffen? Oder wurde ein wildes Parken in Grünflächen und im angrenzenden Wohngebiet mit unkontrolliertem Zugang einer Maskenpflicht in Kauf genommen? Beim Discounter auf dem Parkplatz herrscht doch auch generelle Maskenpflicht. Können die Verantwortlichen in diesem Fall in dieser Pandemiezeit nicht mehr Fingerspitzengefühl entwickeln und Sorgfalt walten lassen und solche Überlegungen einer Ausrichtung eines Festes unter dem Deckmantel der Corona-Verordnung durchzuführen. Wer entscheidet über die Nutzung des Sportgeländes?