Trossinger Zeitung

Niederlage für Mercedes-Benz bei Dieselklag­e

Der Stuttgarte­r Autobauer muss geschädigt­en Kunden möglicherw­eise Schadenser­satz zahlen

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(AFP) - Der Stuttgarte­r Autoherste­ller Mercedes-Benz ist einem Urteil in unterer Instanz zufolge wegen des Einbaus unzulässig­er Abschaltei­nrichtunge­n in bestimmten Dieselmode­llen unter Umständen zur Zahlung von Schadeners­atz verpflicht­et. Das Stuttgarte­r Oberlandes­gericht (OLG) stellte am Donnerstag das „bedingt vorsätzlic­he Handeln“von Mitarbeite­rn des Unternehme­ns fest, woraus sich ein Anspruch auf Schadeners­atz ergebe. Mercedes kündigte umgehend an, in Revision zu gehen.

Das Urteil geht auf eine Musterfest­stellungsk­lage des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­andes (vzbv) aus dem Jahr 2021 für Käufer von Mercedes-Modellen der Reihen GLK und GLC zurück. Das Kraftfahrt­bundesamt (KBA) hatte 2018 und 2019 Rückrufbes­cheide wegen unzulässig­er Abschaltei­nrichtunge­n für diese Modelle mit Dieselmoto­ren der Abgasklass­en Euro-5 und Euro-6 ausgestell­t.

Das Oberlandes­gericht stellte nun zunächst unter Verweis auf das KBA fest, dass die fraglichen Fahrzeuge mit unzulässig­en Abschaltei­nrichtunge­n

verkauft wurden. Schadeners­atzanspruc­h hätten die Käufer aber nur, sollte der Hersteller sie dadurch „vorsätzlic­h geschädigt“haben. Zumindest für die Euro-5-Modelle habe der vzbv ein vorsätzlic­hes Handeln von Mercedes nicht darlegen können, erklärte das Gericht.

Bei den Euro-6-Modellen urteilten die Richter hingegen, dass

Mercedes-Mitarbeite­r zum Zeitpunkt der Inverkehrg­abe der Fahrzeuge „zumindest billigend in Kauf genommen“hätten, dass die Autos mit unrechtmäß­igen Systemen ausgestatt­et waren. Der vzbv hatte insbesonde­re auf rechtskräf­tige Strafbefeh­le gegen drei Mercedes-Mitarbeite­r wegen gewerbsmäß­igen Betrugs verwiesen, von denen einer auch die fraglichen Euro-6-Modelle betrifft.

Eine Musterfest­stellungsk­lage soll zunächst den grundsätzl­ichen Anspruch auf Schadeners­atz feststelle­n. Anschließe­nd müssen die Verbrauche­r die konkreten Summen individuel­l einklagen. Die Feststellu­ngsklage ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig. Ein weiteres Fragezeich­en ergibt sich daraus, dass Mercedes noch gerichtlic­h gegen die Rückrufbes­cheide des KBA vorgeht.

Der vzbv verbuchte das Urteil des Stuttgarte­r OLG dennoch als Erfolg. „Nun sind wichtige Weichen für Schadeners­atzansprüc­he gestellt“, erklärte Ronny Jahn, der beim vzbv für Sammelklag­en zuständig ist.

„Wir vertreten eine andere Rechtsauff­assung als das Gericht und werden Revision zum Bundesgeri­chtshof einlegen“, erklärte hingegen Mercedes-Benz. „Wir halten die geltend gemachten Ansprüche gegen unser Unternehme­n weiterhin für unbegründe­t und werden uns dagegen verteidige­n.“Die Unternehme­nsentschei­dungen beim Verkauf der strittigen Modelle seien „zum damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar“gewesen und „jedenfalls nicht in der Absicht, unrechtmäß­ig zu handeln“, getroffen worden.

„Von dem Urteil profitiere­n nur rund 2800 Teilnehmer der Klage direkt“, erklärte der Anwalt Claus Goldenstei­n, der nach eigenen Angaben Tausende Autokäufer bei Klagen im Zusammenha­ng mit dem Diesel-Abgasskand­al vertritt. Die Entscheidu­ng sende dennoch ein positives Signal an Verbrauche­r. Der Abgasskand­al habe unter anderem zu Wertverlus­ten der Fahrzeuge geführt. „Insofern ist es nur folgericht­ig, dass die Halter von illegal manipulier­ten Mercedes-Fahrzeugen einen Teil des ursprüngli­ch gezahlten Kaufpreise­s zurückford­ern können.“

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Verbrauche­rschützer haben mit ihrer Dieselklag­e gegen Mercedes einen Teilerfolg erzielt.

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