Trossingerin steht wegen Geldwäsche vor Gericht
29-Jährige überweist Geld aus Straftaten weiter auf ein von ihr eröffnetes Konto in Estland
- Wegen leichtfertiger Geldwäsche hat sich eine 29-jährige Trossingerin vor dem Spaichinger Amtsgericht verantworten müssen. Die Frau hatte 2022 in 13 Fällen Geld aus Straftaten auf ein von ihr eröffnetes Konto bei einer estnischen Bank eingezahlt und dafür jeweils fünf Prozent Provision erhalten.
Letztlich wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. Falls die Frau diese nicht zahle, drohe ihr aufgrund einer offenen Bewährung eine Haftstrafe, machte Richterin Mirjam Glunz ihr unmissverständlich klar.
Zumeist handelte es sich um Summen in dreistelliger Höhe, die die Frau auf das Konto weiter überwiesen hatte - Geld, das Menschen für vermeintliche Käufe bei Ebay Kleinanzeigen für Dinge wie einen Verstärker bezahlt hatten. In mehreren Fällen überwiesen sie Geld, erhielten aber die Ware nicht - worauf bei der Polizei diverse Anzeigen eingingen.
Dahinter steckte eine Firma, die die Trossingerin zwecks Geldwäsche bei dem Warenbetrug einspannte - sie sollte das erhaltene Geld auf das Konto in Estland überweisen. Insgesamt kam so eine Summe von mehr als 14.000 Euro zusammen.
„Ich war auf Arbeitssuche“, berichtete die 29-Jährige, die ohne Anwalt vor Gericht erschienen war. Die Firma habe sie im Internet gefunden und angeschrieben. „Sie haben mir einen Arbeitsvertrag geschickt - ich sollte Überweisungen
ausführen.“Daraufhin habe sie das Konto eröffnet. Was dahinter stecke, „habe ich zuerst nicht gecheckt - ich hätte nicht damit gerechnet, dass so was dabei herauskommt“.
Erst als das Konto gesperrt worden sei und sie die Firma nicht mehr erreicht habe, habe sie geahnt, in was sie da rein geraten
sei. Dass es sich um Geld aus Straftaten handelte, sei ersichtlich gewesen, meinte dazu der Staatsanwalt. Das sah auch Richterin Glunz so: „Es hätte jedem auffallen müssen, dass es illegales Geld ist, das so gewaschen werden sollte.“
Eine Kriminalhauptkommissarin, die ermittelt hatte, sagte als
Zeugin aus. Sie hatte das Konto ausgewertet, nachdem die Anzeigen eingegangen waren. Zwischenzeitlich war auch der Bruder der Trossingerin eingestiegen mit der Aussicht auf „leichtverdientes Geld“aus der Provision und hatte in vier Fällen Geld weiter geleitet auf das Konto im Baltikum.
Richterin Glunz fragte, wie die Frau „blauäugig in so etwas rein laufen“habe können. „Warum überweist man denn Gelder weiter?“Die Firma habe sie missbraucht, „aber sie haben mitgemacht“.
Sie wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft ihr das „supernette“Angebot gemacht habe, das Verfahren gegen die Auflage einer Geldzahlung einzustellen. Doch das habe sie nicht angenommen. „Sie stehen noch unter offener Bewährung - ihnen droht Gefängnis“, machte sie der Frau klar.
Sie hätte dies gemacht, aber habe nichts von dem Angebot gewusst, so die 29-Jährige. Sie sei bereit, die Auf lage zu zahlen, „das ist besser als alles andere“.
Mirjam Glunz verdeutlichte der Frau, dass eine Einstellung des Verfahrens der beste Weg für sie sei.
„Weil ein Urteil sehr harte Konsequenzen hätte - dann müssten sie über 14.000 Euro bezahlen.“Wiederholt insistierte sie, dass die Trossingerin das Geld zahlen müsse, sonst sehe man sich wieder vor Gericht. „Dann sind wir nicht mehr so umgänglich, dann kriegen sie keine zweite Chance.“
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldauflage von 350 Euro vorgeschlagen. Diese Summe muss die Frau nun bis August in Raten an die Lebenshilfe in Trossingen zahlen. „Wenn sie das nicht machen, kann eine Verurteilung folgen“, gab Glunz ihr als Denkanstoß mit auf den Heimweg.