Blitzermarathon: So kann man sich legal vor Blitzern warnen lassen
Es gibt Blitzer-Warner, zum Beispiel als App. Wäre es nicht sinnvoll, die zu nutzen? Es gibt aber Hürden und Regeln zu beachten. Und ein Trick ist sinnlos.
BERLIN/STUTTGART – Seit Montag wird in einer Aktionswoche („Blitzermarathon“) wieder verstärkt in einigen Bundesländern kontrolliert. Der Schwerpunkttag findet am kommenden Freitag statt. Es gilt also, den Tacho nun noch besser im Blick zu halten. Doch warum sich nicht einfach etwa durch eine Blitzer-App warnen lassen?
Im Grunde ist es ganz einfach: Die Nutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Blitzer-Apps und Radarwarngeräten ist in Deutschland
verboten. Darüber informiert die „Auto, Motor und Sport“mit Verweis auf Paragraf 23 (Abs. 1c) der Straßenverkehrsordnung. Es drohen dabei 75 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Allerdings gibt es Unterschiede. Denn der Besitz eines Gerätes oder einer ebensolchen App sind erlaubt, nur die Nutzung stelle eine Ordnungswidrigkeit
dar. Heißt: Bei Navis etwa, die eine Blitzer-Warner-Funktion haben, muss man diese in den Einstellungen ausschalten – das sei in der Regel bei allen Geräten möglich.
Bei Apps auf dem Smartphone verlangt der Gesetzgeber hingegen, dass man die Apps nicht unterwegs nutzt, die Installation als solche ist nicht verboten.
Dürfen Mitfahrer mit Apps warnen?
So, ich darf mich also als Fahrer nicht durch eine App warnen lassen. Doch dürfen das die Mitfahrer? Nein, berichtet die Zeitschrift weiter mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Demnach setzt ein Verstoß nicht voraus, dass die Funktion zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen vom Fahrzeugführer selbst aktiviert worden ist – also dürfen alle Insassen im Auto weder Blitzer-Apps, Radar-Warner noch ähnliche Systeme bedienen.
Gibt es Schlupflöcher? Rechtlich unproblematisch sei es, sich vor der Fahrt oder etwa während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entsprechende Handy-App zu informieren oder sich Infos über Internetseiten oder in den sozialen Medien zu holen.
Allerdings: Genaue Angaben über die Blitzer-Standorte etwa auf einen Zettel zu schreiben und ans Armaturenbrett zu pinnen, könnte bei einer Kontrolle ein juristisches Nachspiel haben. Das sei aber eine juristische Grauzone und hänge von der Auslegung der Ordnungshüter beziehungsweise von den Gerichten
ab. Grundsätzlich erlaubt sind auch etwa Infos aus Radiodurchsagen. Und wenn Sie selbst Blitzer bemerken, dürfen Sie andere Verkehrsteilnehmer sogar davor warnen.
Allerdings nicht - wie es viele machen - mit der Lichthupe. Denn die darf nur beim Warnen vor Gefahrenstellen (oder vor dem Überholen außerorts) zum Einsatz kommen – und dazu zählt ein Blitzer nicht.
Radarfallen lösen heutzutage nicht erst in unmittelbarer Nähe aus, irrt gewaltig. Sie sind mittlerweile so ausgereift, dass überhöhte Geschwindigkeit schon weit vor dem eigentlichen Standort des Blitzers registriert wird. Und deswegen ist ein plötzliches Abbremsen vor dem Blitzer nicht nur gefährlich, sondern meist auch sinnlos.