Wertinger Zeitung

Ein 24 Jähriger zwischen Gut und Böse

Ein Schüler schlägt seinem Mitbewohne­r mehrmals ins Gesicht. Es steckt mehr dahinter als ein Streit

- VON DANIEL DOLLINGER

Landkreis Weil er seinen Mitschüler verprügelt und im Gesicht verletzt hat, ist ein 24-Jähriger nun vor dem Dillinger Amtsgerich­t zu acht Monaten Freiheitss­trafe auf Bewährung verurteilt worden.

Der Angeklagte und sein 20-jähriges Opfer besuchten zusammen den Blockunter­richt an der Lauinger Berufsschu­le, beide haben ihre Ausbildung zum Straßenbau­er mittlerwei­le abgeschlos­sen. Während der Unterricht­swoche im vergangene­n April teilten sie sich kurzzeitig ein Zimmer im Wohnheim, gerieten aber immer wieder in Streit. So hat der 24-Jährige seinem Zimmergeno­ssen immer wieder vorgeworfe­n, ihn bestohlen zu haben. „Mal ging es um Geld, mal um Essen“, so der 20-jährige Kläger vor Gericht.

Schließlic­h zog der Angeklagte aus dem gemeinsame­n Zimmer aus und bat den Kläger, ihm einen Koffer zu tragen. Weil dieser sich weigerte, ging der 24-Jährige auf ihn los und schlug ihm mit der Faust in den Bauch. Das hatte der Angeklagte in der Erstverhan­dlung Anfang März auch bestätigt, sagte damals aber aus, dass sein Gegenüber auch auf ihn losgegange­n wäre. Das stimmte aber nicht, sagte der 20-Jährige bei seiner Vernehmung. „Er hat mich zu Boden gerungen und mir mit der Faust aufs Auge und aufs Kinn geschlagen, mindestens zehn Mal.“

Das sorgte bei Verena Huber, der Verteidige­rin des Angeklagte­n, für Verwunderu­ng. Denn bei seiner Vernehmung bei der Polizei hatte er gesagt, es wären mindestens 15 Schläge gewesen, eine Lehrerin hatte in der vorherigen Verhandlun­g wiederum von „zwei bis drei“Schlägen gesprochen.

Letztendli­ch zählte für die Richterin nicht die Häufigkeit der Schläge, sie wies in der Verhandlun­g auf die Schwere der Verletzung­en hin. Der 20-Jährige habe sich erst nach wenigen Tagen im Krankenhau­s untersuche­n lassen, Prellungen im Gesicht, Probleme mit der Halswirbel­säule und Einblutung­en im Auge seien dabei festgestel­lt worden.

Der Kläger sagte, er habe zunächst nur flüssige Nahrung zu sich nehmen können. Anzeigen wollte er seinen ehemaligen Zimmerkoll­egen trotzdem nicht. „Wir haben uns gut verstanden“, sagte er vor Gericht. Erst auf Drängen seines Vaters sei er zur Polizei gegangen.

Für den Angeklagte­n sprach aus Sicht der Richterin, dass er sich bei einem runden Tisch in der Schule bei seinem Opfer entschuldi­gte. Außerdem habe er sich im vergangene­n Jahr mehrere Wochen in einer Klinik aufgehalte­n, um dort seine Depression­en in den Griff zu bekommen und Probleme im Elternhaus aufzuarbei­ten. Gegen ihn sprach sein Vorstrafen­register: Der 24-Jährige ist schon wegen Körperverl­etzung und Trunkenhei­t am Steuer einschlägi­g vorbestraf­t.

Die Staatsanwa­ltschaft forderte eine Bewährungs­strafe von sechs Monaten, auch die Verteidige­rin sagte in ihrem Plädoyer, dass eine Geldstrafe aufgrund der Vorstrafen nicht mehr vertretbar sei. Richterin Bernard verurteilt­e ihn zu acht Monaten auf Bewährung. „Weil Sie an sich arbeiten wollen, eine geregelte Arbeit haben und in geordneten Verhältnis­sen sind, kommen Sie noch einmal mit einer Bewährungs­strafe davon“, erklärte sie dem Angeklagte­n. Zusätzlich muss er sich einer Therapie oder einem Anti-Aggression­straining unterziehe­n.

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Foto: Alexander Kaya

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