Ein 24 Jähriger zwischen Gut und Böse
Ein Schüler schlägt seinem Mitbewohner mehrmals ins Gesicht. Es steckt mehr dahinter als ein Streit
Landkreis Weil er seinen Mitschüler verprügelt und im Gesicht verletzt hat, ist ein 24-Jähriger nun vor dem Dillinger Amtsgericht zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Der Angeklagte und sein 20-jähriges Opfer besuchten zusammen den Blockunterricht an der Lauinger Berufsschule, beide haben ihre Ausbildung zum Straßenbauer mittlerweile abgeschlossen. Während der Unterrichtswoche im vergangenen April teilten sie sich kurzzeitig ein Zimmer im Wohnheim, gerieten aber immer wieder in Streit. So hat der 24-Jährige seinem Zimmergenossen immer wieder vorgeworfen, ihn bestohlen zu haben. „Mal ging es um Geld, mal um Essen“, so der 20-jährige Kläger vor Gericht.
Schließlich zog der Angeklagte aus dem gemeinsamen Zimmer aus und bat den Kläger, ihm einen Koffer zu tragen. Weil dieser sich weigerte, ging der 24-Jährige auf ihn los und schlug ihm mit der Faust in den Bauch. Das hatte der Angeklagte in der Erstverhandlung Anfang März auch bestätigt, sagte damals aber aus, dass sein Gegenüber auch auf ihn losgegangen wäre. Das stimmte aber nicht, sagte der 20-Jährige bei seiner Vernehmung. „Er hat mich zu Boden gerungen und mir mit der Faust aufs Auge und aufs Kinn geschlagen, mindestens zehn Mal.“
Das sorgte bei Verena Huber, der Verteidigerin des Angeklagten, für Verwunderung. Denn bei seiner Vernehmung bei der Polizei hatte er gesagt, es wären mindestens 15 Schläge gewesen, eine Lehrerin hatte in der vorherigen Verhandlung wiederum von „zwei bis drei“Schlägen gesprochen.
Letztendlich zählte für die Richterin nicht die Häufigkeit der Schläge, sie wies in der Verhandlung auf die Schwere der Verletzungen hin. Der 20-Jährige habe sich erst nach wenigen Tagen im Krankenhaus untersuchen lassen, Prellungen im Gesicht, Probleme mit der Halswirbelsäule und Einblutungen im Auge seien dabei festgestellt worden.
Der Kläger sagte, er habe zunächst nur flüssige Nahrung zu sich nehmen können. Anzeigen wollte er seinen ehemaligen Zimmerkollegen trotzdem nicht. „Wir haben uns gut verstanden“, sagte er vor Gericht. Erst auf Drängen seines Vaters sei er zur Polizei gegangen.
Für den Angeklagten sprach aus Sicht der Richterin, dass er sich bei einem runden Tisch in der Schule bei seinem Opfer entschuldigte. Außerdem habe er sich im vergangenen Jahr mehrere Wochen in einer Klinik aufgehalten, um dort seine Depressionen in den Griff zu bekommen und Probleme im Elternhaus aufzuarbeiten. Gegen ihn sprach sein Vorstrafenregister: Der 24-Jährige ist schon wegen Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer einschlägig vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, auch die Verteidigerin sagte in ihrem Plädoyer, dass eine Geldstrafe aufgrund der Vorstrafen nicht mehr vertretbar sei. Richterin Bernard verurteilte ihn zu acht Monaten auf Bewährung. „Weil Sie an sich arbeiten wollen, eine geregelte Arbeit haben und in geordneten Verhältnissen sind, kommen Sie noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon“, erklärte sie dem Angeklagten. Zusätzlich muss er sich einer Therapie oder einem Anti-Aggressionstraining unterziehen.