Wertinger Zeitung

Schullaufb­ahn: Eltern sollen entscheide­n

SPD fordert, beim Übertritt Noten außer Acht zu lassen

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München Ob Bayerns Viertkläss­ler im Herbst auf die Hauptschul­e, Realschule oder auf ein Gymnasium gehen dürfen, entscheide­t sich am 2. Mai, wenn die Übertritts­zeugnisse samt Notendurch­schnitt ausgehändi­gt werden. Statt Noten sollen künftig aber allein die Eltern entscheide­n, fordert die bayerische SPD in einem Gesetzentw­urf. Eine Empfehlung der Schule sowie ein Beratungss­ystem sollen sie dabei unterstütz­en. „Noten sind ein schlechter Wert. Und die Stressfakt­oren für Grundschul­kinder sind groß geworden. Das wollen wir ändern“, sagte Martin Güll, Bildungsex­perte der SPD-Landtagsfr­aktion. Zudem sei „die Basis für Noten nicht valide“, sagte Güll und verwies dabei auf ein Gutachten des Bildungs- und Verfassung­srechtlers Wolfram Cremer. Darin beschreibt Cremer die mangelnde Objektivit­ät bei der Notengebun­g – und wertet die bisherige verbindlic­he Übertritts­empfehlung als verfassung­swidrig. So sei das Verfahren zu oft abhängig von der sozialen Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern.

Das Kultusmini­sterium betonte, dass das Übertritts­verfahren verfassung­skonform sei. Das habe der Bayerische Verfassung­sgerichtsh­of 2014 festgestel­lt. Die von der SPD vorgeschla­gene Änderung verbessere die bisherige Praxis nicht „und kann leicht zu einer möglichen Überforder­ung der Kinder führen“. Man habe den Elternwill­en ohnehin bereits gestärkt. Denn die Entscheidu­ng für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule liege bei ihnen, sofern die Kinder im Probeunter­richt in Mathematik und Deutsch die Note 4 erreicht haben. Zuvor mussten die Schüler zumindest in einem der beiden Fächer die Note 3 erreichen. (dpa)

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