Marktsonntage stehen weiter auf der Kippe
Die Frage, ob es in der Augsburger Innenstadt verkaufsoffene Sonntage geben soll, ist umstritten. Nun wurde das Thema vor Gericht verhandelt
Augsburg Wird es in der Augsburger Innenstadt künftig weiter verkaufsoffene Sonntage geben? Mit dieser Frage hat sich am Mittwoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München auseinandergesetzt. Wie berichtet, war die „Allianz für den freien Sonntag“, hinter der die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung stehen, gegen die Marktsonntage vor Gericht gezogen.
Konkret geht es um zwei Termine im Jahr: den verkaufsoffenen Sonntag, der im Mai anlässlich des Europatages veranstaltet wird, und den Marktsonntag anlässlich des Turamichele-Festes, der auf ein Wochenende Ende September oder Anfang Oktober fällt. Die Stadt Augsburg hat für beide Termine bis 2021 Ladenöffnungen in der Innenstadt von 13 bis 18 Uhr genehmigt; das Gebiet umfasst dabei auch die City-Galerie. Die Arbeitnehmervertreter sehen den gesetzlichen Sonntagsschutz untergraben und haben daher einen sogenannten Normenkontrollantrag eingereicht, also eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Veranstalter der Marktsonntage ist die City-Initiative Augsburg (CIA), deren Geschäftsführer Heinz Stinglwagner bei der Verhandlung anwesend war.
In anderen Städten hatten derartige Klagen zuletzt bundesweit Erfolg. So hat Münster alle 15 geplanten verkaufsoffenen Sonntage bis 2019 abgesagt, ähnliche Entscheidungen gab es in den vergangenen Monaten aber auch in Heilbronn, Köln und Wuppertal. Hintergrund ist oftmals ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem November 2015, in dem die Voraussetzungen für verkaufsoffene Sonntag klarer definiert worden waren. Danach sind sonntägliche Ladenöffnungen nur zulässig, wenn sie mit einer Veranstaltung verbunden sind, die für diesen Tag „prägend“ist. Auch müssen die Ladenöffnungen demnach in „engem räumlichen Bezug“zu einem konkreten Marktgeschehen stehen. Daneben müssen diese Veranstaltungen für sich genommen mehr Besucher anziehen als die verkaufsoffenen Sonntage. Anders ausgedrückt: Die Veranstaltungen sollen die Hauptattraktionen, die geöffneten Läden nur eine Dreingabe sein, nicht andersherum.
Ob das in Augsburg alles der Fall ist? Die „Allianz für den freien Sonntag“sieht es nicht so. Anwalt Friedrich Kühn argumentierte in der Verhandlung etwa, in beiden Fällen sei der „räumliche Bezug“deutlich zu weit gefasst, es seien also Läden geöffnet, die sich abseits des Europatages und des TuramicheleFestes auf dem Rathausplatz befinden. Auch sei die Verkaufsfläche an den Sonntagen jeweils erheblich größer als die Veranstaltungsfläche.
Gabriele Balducci, eine Juristin der Stadt, sagte, die Stadt sei der Ansicht gewesen, der „Sachgrund“für die verkaufsoffenen Sonntage sei gegeben. Man könne sich darüber streiten, ob jeweils ein enger räumlicher Bezug der geöffneten Läden zu den beiden Veranstaltungen existiere. Beide Anlässe seien für die Stadt jedoch „bedeutend“. Die Besucher kämen nicht ausschließlich aus Shopping-Interesse, es sei ein „Gesamtpaket“. Ein Urteil fällte der 22. Senat noch nicht. Das Gericht teilte aber mit, den Tenor des Urteils den Beteiligten in den nächsten Tagen zustellen zu wollen.
Was zieht mehr Leute: Feste oder geöffnete Läden?