Gemeindetag lehnt Volksbegehren ab
Der Bayerische Gemeindetag hält das Volksbegehren zur Eindämmung des Flächenverbrauchs auf pro Tag durchschnittlich nur noch fünf Hektar für verfassungswidrig. Zur kommunalen Selbstverwaltung gehöre, dass jede Kommune über die Bebaubarkeit ihres Gebietes selbst entscheide, sagte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU). Eine gesetzliche Begrenzung würde bei vielen Gemeinden und Städten zu einem faktischen Stillstand kommunaler Planung führen. Seit einer Woche läuft die Unterschriftensammlung für das von Grünen, ÖDP und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft initiierte Begehren. Wenn sich 25 000 Stimmberechtigte in Listen eingetragen haben, wird über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entschieden.