Wertinger Zeitung

Beim Vererben ist Köpfchen gefragt

Seniorenge­meinschaft hält Info-Veranstalt­ung. Beratung durch Notar hilft, Fehler zu vermeiden

- VON JONATHAN MAYER

Wertingen Gottmannsh­ofen Berliner Testament, Geschieden­entestamen­t, Pflichttei­lsberechti­gung: Vererben ist nicht nur eine unangenehm­e Angelegenh­eit, es ist auch unglaublic­h komplizier­t. Dabei werden in Deutschlan­d jährlich knapp 150 Milliarden Euro an Vermögen vererbt. Bei einer Veranstalt­ung der Seniorenge­meinschaft Wertingen-Buttenwies­en informiert­e der Rechtsanwa­lt Hubert Probst knapp 120 Gäste im Landgastho­f Stark in Gottmannsh­ofen darüber, was es beim Vererben alles zu beachten gilt.

„Es ist wichtig, dass man seinen letzten Willen dokumentie­rt“, betonte Hubert Probst zu Beginn. Deshalb solle man regelmäßig sein Testament durchlesen und gegebenenf­alls überarbeit­en.

Beim Berliner Testament handelt es sich laut Probst um ein gemeinscha­ftliches Testament zwischen Eheleuten. Darin wird festgeschr­ieben, dass nach dem Tod eines Ehegatten der Überlebend­e alleiniger Erbe sein soll. Die Kinder der Eheleute können dann als sogenannte Schlusserb­en genannt werden. Das bedeutet, dass die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Ehepartner­s erben und das Vermögen bis dahin der Witwe oder dem Witwer zur freien Verfügung steht. Allerdings besteht auch die Möglichkei­t, dass Vor- und Nacherben eingesetzt werden. Der Vorerbe erhält im Todesfall das komplette Vermögen, darf es aber nicht ausgeben. Erst ab einem bestimmten Zeitpunkt bekommt der Nacherbe das Vermögen des Verstorben­en. „In jedem Fall ist es ratsam, dass man sich Beratung bei einem Notar sucht“, mahnte Probst die Zuhörer. Das Testament solle am Ende ja voll rechtsgült­ig sein.

So frei man in der Gestaltung seines Testamente­s auch ist, gibt es trotzdem immer Pflichttei­lsberechti­gte. Dies sind die Eltern, der Ehepartner und die Abkömmling­e – also Kinder und Enkel. Jeder von ihnen hat Anspruch auf einen Teil des Erbes. „Es kann also niemand ganz aus dem Erbe ausgeschlo­ssen werden“, so Probst. Und wie sieht es aus, wenn man in Scheidung lebt? „Ein Ex-Ehegatte hat keinen gesetzlich­en Anspruch auf das Erbe.“

Der Staat möchte beim Vererben über die Erbschafts­steuer mitkassier­en. Je nach Steuerklas­se und Vermögen steigt diese „Zwangsabga­be“bis zu 50 Prozent an. Aber: „Es wird nur das Vermögen über dem steuerlich­en Freibetrag versteuert.“Ein gewisser Teil des Erbes bleibt also abgabenfre­i. Das Familienhe­im des Verstorben­en sei zudem von der Steuer befreit. Teile der Steuer könne man zudem umgehen, indem man noch zu Lebzeiten eine Schenkung veranlasse. Bei einer Schenkung zahle man keine Abgaben, sie sei aber nur aus der Erbsteuer ausgeschlo­ssen, wenn sie zehn Jahre zurücklieg­t. Der Nachteil: „Geschenkt ist geschenkt.“Einfach zurückford­ern könne man laut Probst eine Schenkung also nicht.

Am Ende der knapp 70-minütigen Rede konnten die Zuschauer noch Fragen stellen.

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Foto: Jonathan Mayer Hans Josef Berchtold (rechts) von der Seniorenge­meinschaft Wertingen begrüßte Rechtsanwa­lt Hubert Probst, der übers Vererben referierte.

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