Wertinger Zeitung

E wie Exekutive

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Das Wort klingt fremd: Exekutive. Die Menschen hinter dem Wort kennt jedoch jeder! Polizisten etwa gehören dazu. Sie sind dafür zuständig, dass in Deutschlan­d alles seine Ordnung hat. Die Exekutive ist Teil der Staatsgewa­lt. Damit ist die Macht gemeint, die ein Staat hat, um durchzuset­zen, dass im Land Gesetze befolgt werden. Hält sich jemand nicht daran, kann der Staat dafür sorgen, dass derjenige bestraft wird. Erwischt die Polizei zum Beispiel einen Einbrecher, darf sie ihn festnehmen.

Doch der Staat soll mit seiner Macht nicht machen, was er will. Deshalb ist sie auf drei Bereiche verteilt. Das nennt man auch Gewaltente­ilung. Ein Teil ist die Exekutive, die ausführend­e Gewalt. Auch die Legislativ­e gehört dazu. Sie ist die gesetzgebe­nde Gewalt. Die Politiker im Bundestag bestimmen nach bestimmten Regeln, welche Gesetze gelten sollen.

Der dritte Teil der GewaltenTe­ilung ist die Judikative. Mit ihr machen diejenigen Bekanntsch­aft, die sich nicht an Gesetze halten. Zur Judikative gehören vor allem Richter an Gerichten. Verstößt jemand gegen ein Gesetz, können die Richter Menschen verurteile­n. (dpa)

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