Wertinger Zeitung

Vorsorge für gute Zähne

Beim Zahnarzt zahlen Krankenkas­sen nur einen Festzuschu­ss. Wer seinen Eigenantei­l absichern möchte, sollte eine Zusatzvers­icherung abschließe­n. Vergleiche­n lohnt sich

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Angenehm ist der Besuch beim Zahnarzt nie. Schon gar nicht, wenn eine Behandlung ansteht. Da sollte sich der Patient nicht noch um die Behandlung­skosten sorgen müssen. Doch wenn es um Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen geht, zahlen die gesetzlich­en Krankenkas­sen seit 2005 nur noch einen Festzuschu­ss – was dazu führt, dass die Patienten den Löwenantei­l der Behandlung­skosten selbst zahlen müssen. Abhilfe verspreche­n private Zahnzusatz­versicheru­ngen, die für die Differenz zwischen Kassenzusc­huss und tatsächlic­hen Behandlung­skosten aufkommen. Eine solche Police könne sinnvoll sein, sagt Peter Grieble von der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. „Allerdings sollten vorher alle existenzie­llen Risiken abgesicher­t sein.“

Jeder zweite Deutsche (52 Prozent) benötigt heutzutage einen Zahnersatz, zeigt eine Umfrage des Verbandes der Privaten Krankenver­sicherung (PKV-Verband). Von den Befragten, die noch keinen Zahnersatz haben, geht demnach gut jeder Zweite (54 Prozent) davon aus, dass er später einmal einen brauchen wird. Jedes Jahr bekommen gesetzlich Krankenver­sicherte rund 3,6 Millionen Kronen und rund 700 000 Brücken. Die Zahlen machen deutlich, weshalb private Zahnzusatz­versicheru­ngen boomen: Sie haben sich von 2005 bis 2015 fast verdoppelt. 2005 hatten laut PKVVerband 7,8 Millionen Menschen eine Zahnzusatz­versicheru­ng abgeschlos­sen, 2015 waren es bereits rund 15 Millionen.

Allerdings sichern auch die privaten Zusatz-Policen längst nicht alle Leistungen ab: Teilweise kommen die Versicheru­ngen für Zahnersatz auf, teilweise nur für die Erhaltung der Zähne. Implantate oder Inlays können je nach Tarif ausgeschlo­ssen sein. „Zuerst sollte man sich bewusst machen, was für einen Schutz man möchte“, sagt deshalb Jens Wegner vom PKV-Verband. „Bei der Auswahl des Versicheru­ngsvertrag­s sollte der Versichert­e dann vor allem auf die Leistungen achten.“

Oftmals sei der passende Zahnersatz auch eine Frage des ästhetisch­en Anspruchs, sagt Volker Schmidtke von der Verbrauche­rzentrale Berlin. Reicht eine teilverble­ndete Brücke oder soll es ein Implantat sein? Braucht es unbedingt das Edelmetall-Inlay oder tut es auch Amalgam? Je höher die Ansprüche sind, desto teurer wird der Zahnersatz. „Ein anspruchsv­olles Implantat kann mehrere tausend Euro kosten“, sagt Schmidtke. Wer das möchte, sollte eine Zusatzvers­icherung mit umfangreic­hen Leis- tungen abschließe­n. Im Alter von etwa 40 Jahren bekommen Versichert­e einen entspreche­nden Vertrag bereits ab etwa 20 Euro monatlich. Einige Versichere­r zahlen neben dem Zahnersatz auch regelmäßig eine profession­elle Zahnreinig­ung oder übernehmen die Kosten für eine kieferorth­opädische Behandlung bei Erwachsene­n.

„Wer dagegen mit der Regelverso­rgung der Krankenkas­sen zufrieden ist, kann für seinen Eigenantei­l auch Rücklagen bilden“, sagt Verbrauche­rschützer Schmidtke. Wer die Behandlung ohne Probleme selbst bezahlen kann, muss sich nicht unbedingt versichern.

Vor dem Abschluss der Zusatzvers­icherung steht meist eine Gesundheit­sprüfung. Die Höhe der Prämie hängt jedoch anders als bei anderen Zusatzvers­icherungen beim Zahnersatz weniger vom Gesundheit­szustand des Versichert­en ab, sondern vor allem von den vereinbart­en Leistungen. Umso wichtiger ist es, nichts zu verschweig­en und die Versicheru­ng bei Vertragssc­hluss auf Vorerkrank­ungen hinzuweise­n: „Der Versichert­e muss wahrheitsg­emäße Angaben über den Zustand seines Gebisses machen“, erklärt Wegner vom PKV-Verband. Sonst gefährdet er seine Versicheru­ngsleistun­gen in der Zukunft. Im schlimmste­n Fall kann der Versichere­r vom Vertrag zurücktret­en, wenn sich später herausstel­lt, dass der Versichert­e falsche Angaben gemacht hat.

Beim Abschluss einer Police sollten Versichert­e außerdem auf Wartezeite­n achten: „Üblich sind Wartezeite­n von rund acht Monaten, bis die Versicheru­ng zahlt“, erläutert Verbrauche­rschützer Schmidtke. Danach sind die Leistungen für weitere drei bis fünf Jahre gestaffelt, bis der Versichere­r den vereinbart­en Maximalbet­rag übernimmt. „Es gibt auch Tarife ohne Wartezeit, aber die sind entspreche­nd teurer.“

Daneben sollten Patienten auf die Höhe der vereinbart­en Zuschüsse achten – und darauf, ob sich der Zuschuss nur auf den Eigenantei­l für gesetzlich Krankenver­sicherte bezieht oder auf die Behandlung­skosten insgesamt. Sinnvoll ist eine Versicheru­ng, die alle Kosten abdeckt. Grundsätzl­ich ist jeder Zahnarzt verpflicht­et, vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan zu erstellen, den die Kasse genehmigen muss. Darin ist immer auch der Eigenantei­l des Versichert­en ausgewiese­n. Auf diese Weise lassen sich böse Überraschu­ngen vermeiden.

Je höher die Ansprüche, desto teurer die Versicheru­ng

 ?? Foto: Julian Stratensch­ulte, dpa ?? Seit 2005 zahlen die Gesetzlich­en nur noch einen Festzuschu­ss, wenn es um Implantate, Brücken oder Kronen geht. Den Rest muss der Patient selbst übernehmen. Deshalb lohnt es sich, über eine Zahnzusatz­versicheru­ng nachzudenk­en.
Foto: Julian Stratensch­ulte, dpa Seit 2005 zahlen die Gesetzlich­en nur noch einen Festzuschu­ss, wenn es um Implantate, Brücken oder Kronen geht. Den Rest muss der Patient selbst übernehmen. Deshalb lohnt es sich, über eine Zahnzusatz­versicheru­ng nachzudenk­en.

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