S wie Stimmzettel
Immer wenn gewählt wird, geht es um Stimmzettel – auch bei der Bundestagswahl. Auf den Zetteln kreuzen die Erwachsenen an, welche Parteien und welche Politiker sie im Bundestag vertreten sollen.
Wie Stimmzettel aussehen und was auf ihnen stehen darf, regeln Gesetze. Für die Bundestagswahl sollen sie mindestens so groß sein wie ein DIN-A4-Blatt, also wie ein normales Blatt aus dem Drucker. Außerdem muss er aus weißem oder weißlichem Papier sein. Auf dem Zettel stehen zwei lange Listen mit Namen von Politikern und Parteien. Eine ist schwarz, die andere blau. Darüber steht in fetter schwarzer Schrift: „Sie haben 2 Stimmen“.
Bei der Bundestagswahl haben die Wähler eine Erststimme und eine Zweitstimme. Das heißt: Sie sollen auf ihrem Stimmzettel zwei Kreuzchen machen. Eines ist für einen Politiker aus der Umgebung, der als ihr Vertreter in den Bundestag soll. Das zweite für eine Partei, die mit möglichst vielen Politikern im Parlament vertreten sein soll.
Den Stimmzettel bekommen die Wähler am Tag der Wahl. In einem Wahllokal stecken sie ihn in eine Urne. Häufig sind an einem Wahlsonntag Schulen Wahllokale. Wer will, kann sich den Stimmzettel auch mit der Post schicken lassen. Er wählt dann zu Hause und schickt die Unterlagen ausgefüllt zurück. Das nennt sich Briefwahl. (dpa)