Wertinger Zeitung

M wie Minister

- (dpa)

Wer wird zur neuen Regierung von Deutschlan­d gehören? Diese Frage entscheide­t sich nach der Bundestags­wahl am 24. September. Die Regierung besteht aus den Bundesmini­stern und Bundesmini­sterinnen und dem Bundeskanz­ler oder der Bundeskanz­lerin. Der Kanzler ist der Chef der Regierung.

Aufgabe der Regierung ist es, den Staat zu leiten. Für wichtige Themen hat sie verschiede­ne Abteilunge­n. Diese Abteilunge­n nennt man Ministerie­n. Es gibt zum Beispiel das Ministeriu­m für Gesundheit, das Ministeriu­m für Familien und das Ministeriu­m für Umwelt. Insgesamt sind es 14 Stück.

Sie werden vorgeschla­gen

Jeder Bundesmini­ster ist Chef eines Ministeriu­ms. Die Minister sollen sich darum kümmern, dass in ihren Bereichen alles so läuft, wie der Bundestag es beschlosse­n hat. Im Bundestag sitzen die Politiker, die bei der Bundestags­wahl vom Volk gewählt wurden. Die Minister dürfen auch neue Gesetze vorschlage­n.

Nach der Bundestags­wahl schlägt der Kanzler oder die Kanzlerin die Minister für die Regierung vor. Damit diese dann wirklich Minister sind, muss der Bundespräs­ident sie noch dazu ernennen. Er überreicht ihnen dafür feierlich eine Urkunde.

Manchmal kommt es aber auch vor, dass ein Minister von seinem Amt zurücktrit­t. Das passiert zum Beispiel, wenn etwas in seinem Bereich schiefgela­ufen ist.

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