Wertinger Zeitung

Warum werden aggressive Flüchtling­e nicht abgeschobe­n?

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Alfred Pfitzinger schreibt: „Immer wieder lese ich, dass sich Asylbewerb­er aggressiv gegenüber der Polizei verhalten und sich dadurch ihr Aufenthalt­sstatus trotzdem nicht nachteilig verändert. Sie beweisen doch damit, dass sie unseren Staat und seine Gesetze nicht respektier­en. Warum werden sie trotzdem nicht abgeschobe­n?“

Lange: Das Land Bayern schiebt im Rahmen des Möglichen abgelehnte Asylbewerb­er ab. Große Probleme gibt es insbesonde­re mit Flüchtling­en aus Marokko, Algerien und Tunesien. Die Heimatstaa­ten sind nur bedingt bereit, sie zurückzune­hmen. Um diese Personen leichter abschieben zu können, hat die Bundesregi­erung ein Gesetz zur Einstufung dieser Maghreb-Staaten als sichere Herkunftss­taaten vorgelegt. Rot-Rot-Grün hat dieses Gesetz im Bundesrat blockiert. Für uns gilt: Wer straffälli­g wird, verliert sein Gastrecht.

Schmid: Fehlverhal­ten von Asylbewerb­ern gegenüber unseren Ordnungskr­äften ist genauso wenig zu tolerieren wie Fehlverhal­ten deutscher Staatsbürg­er gegenüber Rettungsun­d Einsatzkrä­ften. Vergehen und Strafe müssen in jedem Rechtsstaa­t in einem angemessen­en Verhältnis zueinander­stehen. Letztlich ist die Entscheidu­ng über eine Abschiebun­g eine, die unter Abwägung einer Vielzahl von Gründen zu erfolgen hat. Dabei ist es selbstvers­tändlich, dass eine Anerkennun­g der Gesetze unseres Staates eine zwingende Voraussetz­ung ist.

Riedelshei­mer: Zunächst erhalten Asylbewerb­er für Straftaten dieselbe Strafe wie Deutsche. Zusätzlich droht ihnen die Ausweisung und die Abschiebun­g. Tatsächlic­h finden Abschiebun­gen statt. Allerdings gestaltet sich das teils schwierig. Ursachen dafür sind unter anderem zu wenig Personal bei Ausländerb­ehörden, aber auch faktische Hinderniss­e, weil die Pässe nicht beschafft werden können oder es keine sicheren Verkehrsve­rbindungen gibt.

Seel: Schwierige­s Thema. Wir meinen, dass Verbrecher abgeschobe­n werden sollen. Die Voraussetz­ung ist aber, dass die Flüchtling­e aus einem sicheren Herkunftsl­and stammen. Was das aggressive Benehmen gegenüber Polizisten betrifft, muss man nach Gesetz genauso vorgehen, wie bei Deutschen.

Lohner: Wer das Gesetz in Deutschlan­d nicht anerkennt, gehört abgeschobe­n

Stieglauer: Asylbewerb­er sollten unsere Regeln, Gesetze und Kultur respektier­en. Aggressivi­tät und gesetzeswi­driges Verhalten sollte umgehend mit Strafe oder Ausweisung belegt werden. Viel kritischer sehe ich die bekannten Gefährder, die nach unserer Meinung umgehend abgeschobe­n werden müssten.

Hauptmann: Recht, Gesetz und Verstand würde es gebieten, hier konsequent vorzugehen. Die Tatenlosig­keit der Bundesregi­erung ist ein Schlag ins Gesicht jedes Polizisten.

Thum: Sicherlich wird solches Verhalten aktenkundi­g und für ein Bleiberech­t berücksich­tigt. Ich habe volles Vertrauen in unseren Rechtsstaa­t. (tiba)

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Walter Lohner, FDP
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Stephan Stieglauer, Freie Wähler

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