Vorsicht, wild!
Wenn Reh oder Wildschwein vor der Motorhaube auftauchen, ist ein Unfall manchmal nicht zu vermeiden
Landkreis Unter den zwölf Verkehrsunfällen, die die Polizei am Wochenende aufgenommen hat, waren sieben Wildunfälle. „Drei Dachse, zwei Rehe, ein Fuchs und ein Wildschwein“, zählt Josef Mayer vom Sachbereich Verkehr der Dillinger Polizei auf. Im Herbst ist die Gefahr für einen Wildunfall besonders hoch, zum starken Wildwechsel kommt auch die schlechte Sicht. Im Jahr 2016 gab es im Oktober 55 Unfälle mit Wildtieren. Zum Vergleich: Mit Haustieren wie Hunden oder Katzen gab es im gesamten Jahr 2016 nur 17 Unfälle.
Besonders betroffen sind Streckenabschnitte, die durch einen Wald führen oder auf deren beiden Seiten bepflanztes Ackerland liegt. Wie gut ausgebaut eine Straße ist, macht keinen Unterschied – auch auf der neuen B16 gab es im vergangenen Jahr 35 Wildunfälle. Strecken, bei denen es häufig zu Wildwechsel kommt, sind mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Autofahrer sollten dort besonders vorsichtig fahren.
Glücklicherweise bleibt es beim Zusammenstoß mit einem Tier – auf Seite des Menschen – im Normalfall beim Sachschaden. Im vergangenen Jahr gab es nur einen einzigen Wildunfall, bei dem ein Autofahrer verletzt wurde. Der Fahrer war nicht mit dem Tier zusammengestoßen, sondern ausgewichen und von der Fahrbahn abgekommen, erzählt Mayer. Gerade deshalb sollten Autofahrer grundsätzlich nicht versuchen, plötzlich auftauchenden Tieren auszuweichen. Stattdessen sei es besser zu bremsen und zur Not einen Unfall in Kauf zu nehmen. Bei einem Wildunfall erwartet den Fahrer kein Bußgeld. Vonseiten der Polizei kommen nur Kosten in Höhe von acht Euro auf den Fahrer zu: So viel kostet die Wildunfallbescheinigung. Diese sollten Versicherte unbedingt verlangen. Denn Schäden am Auto sind meist „über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt“, erklärt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Im Rahmen der Teilkasko werden normalerweise Schäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind – also etwa Wildschwein, Reh, und Hirsch. Unfälle mit Federvieh, Pferden und Ziegen sind oft nicht eingeschlossen. Es gibt auch Teilkaskoversicherungen, bei denen Wildschäden ausgenommen sind.
Wenn ein Schaden durch einen Ausweichversuch entsteht, können Leistungen als sogenannte „Rettungskosten“gefordert werden. Der Autofahrer muss dann nachweisen, dass ein Tier auf der Fahrbahn war und eine Gefahr bestand. Er braucht Zeugen oder, wenn er das Tier berührt hat, Spuren wie Haar- und Blutreste. Bei kleineren Tieren wie Hase, Marder und Fuchs ist ein selbstgefährdendes Ausweichen nicht zulässig, dann zahlt die Versicherung nicht. Eine Vollkasko-Versicherung steht auch für Schäden gerade, die durch andere Tiere verursacht wurde. (jako mit pm)