Wertinger Zeitung

Vorsicht, wild!

Wenn Reh oder Wildschwei­n vor der Motorhaube auftauchen, ist ein Unfall manchmal nicht zu vermeiden

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Landkreis Unter den zwölf Verkehrsun­fällen, die die Polizei am Wochenende aufgenomme­n hat, waren sieben Wildunfäll­e. „Drei Dachse, zwei Rehe, ein Fuchs und ein Wildschwei­n“, zählt Josef Mayer vom Sachbereic­h Verkehr der Dillinger Polizei auf. Im Herbst ist die Gefahr für einen Wildunfall besonders hoch, zum starken Wildwechse­l kommt auch die schlechte Sicht. Im Jahr 2016 gab es im Oktober 55 Unfälle mit Wildtieren. Zum Vergleich: Mit Haustieren wie Hunden oder Katzen gab es im gesamten Jahr 2016 nur 17 Unfälle.

Besonders betroffen sind Streckenab­schnitte, die durch einen Wald führen oder auf deren beiden Seiten bepflanzte­s Ackerland liegt. Wie gut ausgebaut eine Straße ist, macht keinen Unterschie­d – auch auf der neuen B16 gab es im vergangene­n Jahr 35 Wildunfäll­e. Strecken, bei denen es häufig zu Wildwechse­l kommt, sind mit dem entspreche­nden Schild gekennzeic­hnet. Autofahrer sollten dort besonders vorsichtig fahren.

Glückliche­rweise bleibt es beim Zusammenst­oß mit einem Tier – auf Seite des Menschen – im Normalfall beim Sachschade­n. Im vergangene­n Jahr gab es nur einen einzigen Wildunfall, bei dem ein Autofahrer verletzt wurde. Der Fahrer war nicht mit dem Tier zusammenge­stoßen, sondern ausgewiche­n und von der Fahrbahn abgekommen, erzählt Mayer. Gerade deshalb sollten Autofahrer grundsätzl­ich nicht versuchen, plötzlich auftauchen­den Tieren auszuweich­en. Stattdesse­n sei es besser zu bremsen und zur Not einen Unfall in Kauf zu nehmen. Bei einem Wildunfall erwartet den Fahrer kein Bußgeld. Vonseiten der Polizei kommen nur Kosten in Höhe von acht Euro auf den Fahrer zu: So viel kostet die Wildunfall­bescheinig­ung. Diese sollten Versichert­e unbedingt verlangen. Denn Schäden am Auto sind meist „über die Teil- oder Vollkaskov­ersicherun­g gedeckt“, erklärt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK).

Im Rahmen der Teilkasko werden normalerwe­ise Schäden ersetzt, die durch einen Zusammenst­oß mit Haarwild entstanden sind – also etwa Wildschwei­n, Reh, und Hirsch. Unfälle mit Federvieh, Pferden und Ziegen sind oft nicht eingeschlo­ssen. Es gibt auch Teilkaskov­ersicherun­gen, bei denen Wildschäde­n ausgenomme­n sind.

Wenn ein Schaden durch einen Ausweichve­rsuch entsteht, können Leistungen als sogenannte „Rettungsko­sten“gefordert werden. Der Autofahrer muss dann nachweisen, dass ein Tier auf der Fahrbahn war und eine Gefahr bestand. Er braucht Zeugen oder, wenn er das Tier berührt hat, Spuren wie Haar- und Blutreste. Bei kleineren Tieren wie Hase, Marder und Fuchs ist ein selbstgefä­hrdendes Ausweichen nicht zulässig, dann zahlt die Versicheru­ng nicht. Eine Vollkasko-Versicheru­ng steht auch für Schäden gerade, die durch andere Tiere verursacht wurde. (jako mit pm)

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