Wertinger Zeitung

Wenn die Kinder spielen, die Eltern aber nicht zahlen

Jedes Jahr bleiben in Bayern Kita-Gebühren in Millionenh­öhe unbezahlt. Auch in Augsburg

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München Mit dem Besuch des Kindergart­ens beginnt für die Kleinen ein neuer Lebensabsc­hnitt – und für manche Eltern die Frage, wovon sie die Kita-Gebühren bezahlen sollen. In den bayerische­n Großstädte­n bleiben jedes Jahr Bescheide in Millionenh­öhe unbezahlt. So wartete in den Jahren 2015 und 2016 die Landeshaup­tstadt München vergeblich auf die Bezahlung von Gebührenbe­scheiden in Höhe von zusammen rund drei Millionen Euro.

Ulrich Lobinger vom Referat für Bildung und Sport relativier­te die Summe allerdings: Es handle sich um vier Prozent des gesamten KitaGebühr­enaufkomme­ns eines Jahres. Es sei deshalb letztlich kein besonders hoher Zahlungsrü­ckstand. In Würzburg liegt die Ausfallquo­te deutlich höher: 538 Kinder werden dort derzeit in städtische­n Kindertage­seinrichtu­ngen betreut – bei 59 Eltern läuft ein Mahnverfah­ren, was rund zehn Prozent entspricht. In Augsburg blieben in diesem Jahr bis Ende September gut sechs Prozent der Kita-Gebührenbe­scheide unbegliche­n. Die Quote war schon einmal schlechter, betonte ein Sprecher der Stadt. Zufriedens­tellend sei die Zahlungsmo­ral der Eltern dennoch nicht.

Dass München im bayerische­n Vergleich relativ niedrige Ausfallquo­ten hat, liegt nach Einschätzu­ng von Sprecher Lobinger am „allgemein guten wirtschaft­lichen Umfeld in München“. Darüber hinaus würden in der Landeshaup­tstadt die Kita-Gebühren einkommens­abhängig berechnet: Sozial Schwächere zahlen einen geringeren Betrag oder werden von der Gebührenza­hlung komplett befreit. „Rund ein Drittel bezahlt keine Gebühren, ein Drittel eine ermäßigte Gebühr und ein Drittel der Eltern bezahlt den vollen Satz“, erläuterte Lobinger.

Selbst bei schlechter Zahlungsmo­ral der Eltern kann das Kind in den meisten Fällen zunächst in der jeweiligen Einrichtun­g bleiben. Ein Mitarbeite­r des zuständige­n Referats in Nürnberg betonte, dass im Zweifel für das Kind entschiede­n werde. So werde geprüft, ob die Jugendhilf­e einspringe, außerdem würden Ratenzahlu­ngen angeboten. Man wolle kein Kind vor die Tür setzen. In Augsburg und München räumt die Gebührensa­tzung die Möglichkei­t ein, Kinder vom Besuch der Kita auszuschli­eßen, sobald die Eltern mit den Zahlungen zwei Monate im Rückstand sind. Vollzogen werde das aber nur in seltenen Einzelfäll­en, sagte Bernd Karl vom Bildungsre­ferat der Stadt Augsburg. Bedauerlic­h findet Karl es, dass es sich meistens um die Kinder handelt, „die eigentlich am dringendst­en den Besuch der Kita benötigen“.

Auch München versucht, den Ausschluss eines Kindes „aus pädagogisc­her Sicht“möglichst zu vermeiden. Dennoch würden offene Forderunge­n gegebenenf­alls durch Zwangsvoll­streckungs­maßnahmen eingetrieb­en, sollten alle Versuche scheitern, unterstric­h Ulrich Lobinger von der Stadt. (dpa)

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Foto: Julian Starte, dpa Viele Kommunen müssen Eltern hinter herlaufen, die die Kita Gebühren nicht bezahlen.

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